Strengere EU-Regeln verändern Laborsicherheit in Deutschland
24.12.2025 - 16:00:12Ab sofort gelten in deutschen Laboren verschärfte Schutzvorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen. Die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2023/2668 lief am 21. Dezember 2025 ab. Damit sind nun strengere Grenzwerte und Dokumentationspflichten verbindlich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ruft Laborbetreiber auf, ihre Gefährdungsbeurteilungen umgehend anzupassen.
Die rechtliche Grundlage für die Sicherheit in Forschung und Analytik hat sich grundlegend gewandelt. Zwar bleibt die Technische Regel für Gefahrstoffe 526 (TRGS 526) die zentrale Handlungsanleitung. Ihre Anwendung wird jedoch durch die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bestimmt, die die europäischen Vorgaben nun in nationales Recht überführt.
„Der Stichtag markiert eine Zäsur für die Compliance in Laboren“, erklärte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). „Die TRGS 526 kann nicht mehr isoliert betrachtet werden. Sie muss jetzt im Lichte der deutlich höheren europäischen Schutzstandards interpretiert werden.“ Dies gelte besonders für krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe).
Ziel der Verschärfungen ist es, die Exposition von Mitarbeitern weiter zu minimieren. Besonderes Augenmerk liegt auf älterer Laborinfrastruktur, in der Asbest verbaut sein könnte, sowie auf dem Umgang mit hochriskanten Chemikalien.
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Die wichtigsten Neuerungen ab Dezember 2025
Die unmittelbarste Auswirkung der Frist ist die verbindliche Einführung niedrigerer Expositionsgrenzwerte. Für Laborleiter bedeutet das eine vollständige Überprüfung aller bestehenden Gefährdungsbeurteilungen.
Strengere Kontrolle von CMR-Stoffen
Die EU-Richtlinie senkt die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte für zahlreiche Substanzen, die in der chemischen Analyse häufig vorkommen. Das bereits mit der GefStoffV-Novelle 2024 eingeführte Ampel-Modell für das Risikomanagement gilt nun mit den neuen Grenzwerten von 2025. Labore müssen sicherstellen, dass ihre Lüftungssysteme und geschlossenen Apparaturen diesen strengen Standards genügen, um konform zu bleiben.
Asbest in Laborgebäuden
Ein Schwerpunkt der neuen Regelungen ist das verpflichtende Asbest-Screening. Viele Forschungseinrichtungen in Deutschland sind in Altbauten untergebracht. Die neuen Vorschriften verlangen nun, dass vor jeder Renovierung oder technischen Wartung – ein häufiger Vorgang in Laboren – eine qualifizierte Überprüfung auf Asbest durchgeführt wird. Damit erweitert sich der Verantwortungsbereich der TRGS 526 auch auf bauliche Sicherheitschecks, etwa vor der Installation neuer Geräte oder dem Umbau von Abzügen.
Doppelter Update-Schub: TRBA 100 kommt hinzu
Die Verschärfung der Chemikaliensicherheit folgt kurz auf eine weitere wichtige Neuregelung für den Sektor. Erst im November 2025 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 100 (TRBA 100) überarbeitet, die Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit biologischen Agenzien regelt.
Experten sehen eine bewusste Synchronisation. „Wir erleben Ende 2025 eine abgestimmte Aktualisierung der chemischen und biologischen Sicherheitsstandards“, erklärt Dr. Petra Kauch, Sicherheitsberaterin für Labor-Compliance. „Viele Labore arbeiten mit beiden Gefahrengruppen. Durch die neue TRBA 100 und die jetzt wirksame GefStoffV ist der in der TRGS 526 definierte ‚Stand der Technik‘ mit einem Sprung vorangekommen.“ Sicherheitsbeauftragte müssten nun ihr gesamtes Sicherheitsmanagementsystem überprüfen.
Konsequenzen für die Industrie und Sofortmaßnahmen
Für die chemische und pharmazeutische Industrie erfordern die neuen Standards sofortiges Handeln. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) rät ihren Mitgliedern, Sicherheitsdatenblätter und Expositionsverzeichnisse zu prüfen.
Das ist ab sofort in Laboren zu tun:
* Grenzwerte prüfen: Messdaten aus dem Labor müssen mit den neuen, ab dem 21. Dezember gültigen EU-Grenzwerten abgeglichen werden.
* Betriebsanweisungen aktualisieren: Die Anweisungen müssen die neuen Gefahreneinstufungen und Schutzmaßnahmen widerspiegeln.
* Infrastruktur screenen: Vor geplanten Modernisierungen im Jahr 2026 sind die nun vorgeschriebenen Gefahrstoffprüfungen der Bausubstanz einzuleiten.
„Die Schonfrist ist praktisch beendet“, heißt es in einem Rundschreiben der BG RCI. „Die Aufsicht wird erwarten, dass die Gefährdungsbeurteilungen den Rechtsstand Dezember 2025 abbilden.“ Die alleinige Berufung auf Daten von 2024 gelte als Compliance-Lücke.
Ausblick: Fokus auf Kontrollen im Jahr 2026
Die regulatorischen Updates Ende 5 bereiten ein strenges Kontrolljahr 2026 vor. Der Fokus wird sich auf die Durchsetzung und technische Anpassung verlagern.
Die Hersteller von Laborausrüstung reagieren bereits. Automatisierte Handhabungssysteme und „intelligente“ Abzüge, die Luftstrom und Stoffkonzentrationen in Echtzeit überwachen, dürften stärker nachgefragt werden. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wird voraussichtlich Anfang 2026 eine konkrete Anpassung des TRGS 526-Textes vornehmen, um die rechtlichen Änderungen formal in der Technischen Regel zu verankern. Bis dahin hat die aktuelle GefStoffV Vorrang.
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