Steuerbescheide werden ab 2027 digital zugestellt
11.02.2026 - 09:04:12Die Digitalisierung der Steuerverwaltung nimmt Fahrt auf. Nach einer Gesetzesanpassung wird die Pflicht zur digitalen Erstzustellung von Steuerbescheiden nun etappenweise eingeführt. Die vollständige Umstellung ist für den 1. Januar 2027 geplant. Diese Verschiebung soll Steuerpflichtigen und Finanzämtern mehr Zeit für die Anpassung geben, während der grundlegende Wandel von Papier zu Digital bereits eingeleitet wird.
Vom Opt-in zum Opt-out: Das neue Zustellmodell
Kern der Reform ist eine Änderung der Abgabenordnung. Bisher mussten Steuerpflichtige aktiv zustimmen, Bescheide digital zu erhalten. Künftig wird die elektronische Bereitstellung im Portal zum Standard – eine ausdrückliche Einwilligung ist nicht mehr nötig. Dies gilt insbesondere für Steuererklärungen, die über ELSTER eingereicht werden.
Doch es gibt ein wichtiges Sicherheitsnetz: Wer weiterhin Papierpost wünscht, kann formlos widersprechen. Ein Grund muss nicht angegeben werden. So sollen Menschen, die nicht digital erreicht werden können oder wollen, nicht benachteiligt werden.
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Ein zentraler Kompromiss wurde im Gesetzgebungsverfahren erreicht. Die Pflicht der Finanzämter, bei elektronisch eingereichten Erklärungen digital zuzustellen, wurde auf 2027 verschoben. 2026 wird damit ein Übergangsjahr. Die Behörden dürfen bereits ohne Zustimmung digitale Bescheide versenden, müssen es aber noch nicht flächendeckend tun. Steuerzahler und Berater müssen sich also weiter auf beide Zustellwege einstellen.
Fiktive Zustellung: Neue Fristen fordern erhöhte Aufmerksamkeit
Eine der praktisch bedeutendsten Neuerungen betrifft den rechtlichen Zugangszeitpunkt. Wird ein Bescheid online bereitgestellt, gilt er am vierten Tag danach als zugestellt. Von diesem Datum an beginnt die einmonatige Einspruchsfrist zu laufen.
Das Finanzamt wird zwar eine E-Mail-Benachrichtigung verschicken. Diese dient jedoch nur der Information und hat keine rechtliche Bedeutung. Die Frist beginnt also zu laufen – unabhängig davon, ob die E-Mail gelesen oder der Bescheid heruntergeladen wurde. Diese sogenannte Bekanntgabefiktion erfordert von Steuerpflichtigen und Beratern deutlich mehr Eigeninitiative. Das regelmäßige Prüfen des digitalen Postfachs wird zur Pflicht, um keine Einspruchsfristen zu versäumen.
Steuerberater begrüßen Digitalisierung, kritisieren Timing
Verbände wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begleiten die Entwicklung aufmerksam. Die grundsätzliche Unterstützung für die Digitalisierung ist da. Kritisch sieht der DStV jedoch die einseitige Verschiebung der verbindlichen Einführung. Sie komme vor allem den Finanzämtern zugute, die mehr Zeit für die technische Umsetzung erhalten.
Der Verband rät seinen Mitgliedern und deren Mandanten dennoch, die internen Prozesse jetzt anzupassen. Für Steuerkanzleien und Unternehmen bedeutet der Wandel, neue Workflows zu etablieren. Die regelmäßige und dokumentierte Abfrage digitaler Bescheide muss organisiert werden, um die Fristenwahrung sicherzustellen. Der DStV bietet hierzu entsprechende Leitfäden an.
Teil einer größeren Strategie für das digitale Deutschland
Die Reform ist ein Baustein der bundesweiten Strategie zur Modernisierung der Verwaltung. Durch die digitale Standardzustellung sollen Prozesse beschleunigt, Kosten für Druck und Porto gesenkt und der Service verbessert werden.
Das Jahr 2026 sollte aktiv genutzt werden, um sich mit den neuen Abläufen vertraut zu machen und die Entscheidung für oder gegen den digitalen Empfang zu treffen. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Digital-First-Ansatz dann verbindlich. Trotz der verzögerten Vollimplementierung stellt die Reform die Weichen für ein moderneres und automatisiertes Steuersystem in Deutschland – mit Auswirkungen auf Millionen Bürger und Unternehmen.
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