Steuerberatungsgesetz: Kabinett beschließt Modernisierung
19.01.2026 - 01:44:12Die Bundesregierung ebnet den Weg für eine umfassende Reform der Steuerberatung. Das Kabinett hat den Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, den Rechtsrahmen an die digitale Arbeitswelt anzupassen, Bürokratie abzubauen und das Beratungsangebot für Bürger und Unternehmen zu erweitern.
Mehr Spielraum für Lohnsteuerhilfevereine
Ein Kernstück der Reform ist die Modernisierung der Regeln für Lohnsteuerhilfevereine. Deren Beratungsbefugnis wird deutlich ausgeweitet. Künftig entfallen die bisherigen Einkommensgrenzen für Kapitalerträge oder Mieteinnahmen bei den beratenen Mitgliedern. Das Finanzministerium schätzt, dass so rund 35.500 zusätzliche Steuerzahler die günstigeren Vereinsleistungen nutzen können. Zudem darf eine qualifizierte Person künftig bis zu drei Beratungsstellen leiten – bisher waren es nur zwei.
Kostenlose Hilfe und Steuerkliniken werden ausgeweitet
Auch der Kreis der Personen, denen man unentgeltlich helfen darf, wird größer. Bisher war dies im Wesentlichen auf enge Familienmitglieder beschränkt. Künftig sollen auch andere „nahestehende Personen“ kostenlose Steuerhilfe erhalten dürfen. Neu ist auch die ausdrückliche Erlaubnis für „Tax Law Clinics“ an Hochschulen. Unter Aufsicht erfahrener Berufsträger können Jurastudierende dort kostenlose Beratung anbieten. Das schafft Praxiserfahrung und entlastet gleichzeitig Ratsuchende.
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Neue Freiheiten für angrenzende Berufe
Das Gesetz regelt die „beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen“ grundlegend neu. Statt eines starren Katalogs zugelassener Berufe soll eine flexible Generalklausel treten. Diese erlaubt es, steuerliche Beratung als Nebenleistung zum Hauptberuf anzubieten, wenn ein enger fachlicher Zusammenhang besteht. Ein oft genanntes Beispiel: Energieberater dürfen künftig auch über steuerliche Förderungen für Gebäudesanierungen aufklären.
Auch für Wirtschaftsprüfer und Buchhalter bringt der Entwurf mehr Klarheit. Ausdrücklich erlaubt wird nun das Erstellen und Einrichten von Kontenrahmen – eine grundlegende Dienstleistung bei der Buchhaltungsaufnahme. Diese Anpassung kommt besonders kleinen und mittleren Unternehmen zugute.
Bürokratieabbau und Digitalisierung
Für Steuerberatungskanzleien fällt ein zentrales Bürokratie-Hindernis weg: die „Leitungserfordernis“. Bisher musste ein Steuerberater jede Zweigstelle persönlich leiten und vor Ort präsent sein. Diese Pflicht entfällt, was mehr Flexibilität bei der Verwaltung mehrerer Standorte ermöglicht. Ergänzt wird dies durch die Einführung einer zentralen, elektronischen Verwaltung von Vollmachten. Beide Schritte sollen Abläufe digitalisieren und effizienter machen.
Kampf gegen Steuertricks und Doppelbesteuerung
Das Gesetzespaket geht über das Steuerberatungsrecht hinaus. Es enthält auch Änderungen in anderen Steuergesetzen, die für mehr Steuergerechtigkeit sorgen sollen. So soll der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent angehoben werden. Das soll Steuertrickserei erschweren, bei denen Firmen nur Scheinsitze in Gemeinden mit extrem niedrigen Steuersätzen errichten.
Im Grunderwerbsteuergesetz will die Regierung eine mögliche Doppelbesteuerung verhindern. Künftig soll eine Immobilientransaktion nicht zweimal besteuert werden können, wenn Unterschrift und endgültiger Übergang zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen.
Nächster Schritt: Der Bundestag
Nach dem Kabinettsbeschluss liegt der Ball nun beim Bundestag. In den parlamentarischen Beratungen werden sich Berufsverbände für Nachbesserungen einsetzen. Der Bundesverband der Buchhalter und Controller (BVBC) etwa kündigte an, sich für eine weitergehende Aufgabenerweiterung seiner Mitglieder starkzumachen. Die endgültige Form des Gesetzes wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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