Steueränderungsgesetz entlastet Vereine mit höheren Freigrenzen
27.01.2026 - 20:35:12Deutschlands Vereine und gemeinnützige Organisationen starten mit einer finanziellen Erleichterung ins neue Jahr. Seit dem 1. Januar 2026 gelten höhere Freigrenzen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und die Mittelverwendung. Das soll Bürokratie abbauen und das Ehrenamt stärken.
Mehr Spielraum für wirtschaftliche Aktivitäten
Kern der Reform ist die Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 auf 50.000 Euro jährlich. Diese Einnahmen – etwa aus Vereinsfesten, Sponsoring oder dem Verkauf von Speisen – sind für viele Vereine essenziell, um ihre satzungsgemäßen Ziele zu finanzieren.
Bleiben die Bruttoeinnahmen unter der neuen Schwelle, fallen auf die erzielten Gewinne weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an. Für die rund 500.000 gemeinnützigen Körperschaften in Deutschland bedeutet das weniger steuerliche Komplexität und mehr Planungssicherheit. Vor allem kleinere Vereine, die oft ehrenamtlich geführt werden, profitieren von dieser Vereinfachung.
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Doppelte Grenze bei der Mittelverwendung
Eine noch größere Entlastung bringt die Anpassung bei der zeitnahen Mittelverwendung. Bisher mussten Organisationen mit Jahresgesamteinnahmen über 45.000 Euro ihre Mittel innerhalb von zwei Jahren für ihre gemeinnützigen Zwecke ausgeben.
Diese Grenze wurde mehr als verdoppelt – auf nun 100.000 Euro. Das verschafft Vereinen erheblich mehr finanziellen Spielraum. Größere Investitionen oder langfristige Projekte lassen sich so besser realisieren, ohne gegen die Gemeinnützigkeitsregeln zu verstoßen.
Höhere Pauschalen und moderne Anerkennungen
Das Steueränderungsgesetz 2025, das im Dezember vergangenen Jahres verabschiedet wurde, enthält weitere konkrete Verbesserungen. Zur Würdigung ehrenamtlichen Engagements wurden die steuerfreien Pauschalen erhöht.
Die Übungsleiterpauschale stieg von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Die allgemeine Ehrenamtspauschale wurde von 840 auf 960 Euro angehoben. Zudem modernisiert das Gesetz das Gemeinnützigkeitsrecht: E-Sport wird erstmals als gemeinnütziger Zweck anerkannt und eröffnet so neue Fördermöglichkeiten für Jugendvereine.
Praktische Erleichterung für den Vereinsalltag
Für Vorstände und Schatzmeister reduzieren die neuen Regeln den bürokratischen Aufwand spürbar. Die höheren Grenzen ermöglichen ein moderates Wachstum bei Fundraising-Aktivitäten, ohne sofort steuerliche Konsequenzen zu fürchten.
Die Kombination aus angehobenen Freibeträgen und Pauschalen schafft ein attraktiveres Umfeld für Ehrenamtliche. Vereine können ihre finanzielle Basis stabilisieren und sich stärker auf ihre inhaltliche Arbeit konzentrieren.
Ein Schritt mit Symbolkraft – und praktischem Nutzen
Die Reformen setzen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und sollen die Rahmenbedingungen für den gemeinnützigen Sektor verbessern. Kritiker merken an, dass die Erhöhung der Freigrenze um 5.000 Euro allein nur eine geringe Entlastung bringt.
Im Gesamtpaket – insbesondere durch die verdoppelte Grenze bei der Mittelverwendung – ergibt sich jedoch eine deutliche Verbesserung. Die Maßnahmen stärken die finanzielle Resilienz eines Sektors, der einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leistet.
Für das Jahr 2026 sollten Vereine nun ihre Finanzplanung überprüfen und mögliche Spielräume nutzen. Die Anpassung der Buchhaltung an die neuen Pauschalen ist für die kommende Steuererklärung essenziell. Die positiven Effekte dieser Vereinfachungen dürften sich in den kommenden Jahren entfalten.
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