Steueränderungsgesetz, Netto

Steueränderungsgesetz 2025: Mehr Netto für Überstunden und Gastronomie

23.12.2025 - 07:43:12

Der Bundesrat beschließt ein milliardenschweres Steuerpaket mit Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, einer Aufstockungsprämie für Teilzeit und einer dauerhaften Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie ab Januar 2026.

Der Bundesrat ebnet den Weg für milliardenschwere Steuererleichterungen zum Jahreswechsel. Das Paket soll den Arbeitsmarkt ankurbeln und die Gastronomie dauerhaft entlasten.

Kurz vor den Feiertagen hat die Länderkammer am Freitag, dem 19. Dezember 2025, grünes Licht für das Steueränderungsgesetz 2025 gegeben. Die umfangreiche Reform tritt wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft. Kernpunkte sind Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, eine neue Aufstockungsprämie für Teilzeitkräfte sowie die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Überstunden lohnen sich wieder

Ab dem neuen Jahr bleiben Zuschläge für geleistete Überstunden steuerfrei. Diese Maßnahme soll zusätzliche Arbeitsstunden für Beschäftigte attraktiver machen. Von der Steuerbefreiung profitieren Zuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns.

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„Arbeit muss sich wieder lohnen“ – dieses Wahlversprechen der nach der Bundestagswahl im Februar gebildeten Koalition wird damit konkret umgesetzt. Arbeitsmarktexperten erhoffen sich von dem Anreiz eine Linderung des Fachkräftemangels, besonders in produzierenden Branchen und der Logistik.

Bis zu 4.500 Euro Prämie für mehr Arbeitsstunden

Ein neues Instrument zielt speziell auf die „stille Reserve“ des Arbeitsmarktes: die Teilzeitaufstockungsprämie. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Wochenarbeitszeit deutlich erhöhen, können von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Prämie erhalten.

Die Regelung sieht bis zu 225 Euro pro zusätzlicher Arbeitsstunde im Jahr vor, maximal jedoch 4.500 Euro steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die erhöhte Stundenzahl für mindestens zwei Jahre beibehalten wird. Ein Sprecher des Finanzministeriums sprach von einem „Paradigmenwechsel“. Die Entscheidung für mehr Arbeit solle sich sofort im Portemonnaie bemerkbar machen.

Dauerhafte Entlastung für Gastwirte und Pendler

Nach Jahren unsicherer Übergangslösungen schafft das Gesetz endlich Planungssicherheit für die Gastronomie. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Cafés wird dauerhaft auf 7 Prozent festgeschrieben. Der Satz war 2024 zwischenzeitlich auf 19 Prozent angestiegen, bevor die neue Regierung eine erneute Senkung beschloss.

„Die dauerhafte 7‑Procent‑Regelung ist das Lebenszeichen, das unsere Branche brauchte“, kommentierte ein Vertreter des Deutschen Hotel‑ und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Zehntausende Betriebe und Jobs würden so gesichert.

Auch für Pendler wird es teurer: Die Entfernungspauschale wird vereinheitlicht und angehoben. Ab 2026 können Berufspendler 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer ansetzen. Bisher galt der volle Satz erst ab dem 21. Kilometer. Von dieser Änderung profitieren besonders Beschäftigte in ländlichen Regionen.

Lob von der Wirtschaft, Skepsis bei Gewerkschaften

Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßen das Paket als „pragmatische Hebel“ gegen den Arbeitskräftemangel. Die Anreize kämen ohne eine Erhöhung der Bruttolohnkosten für Unternehmen aus.

Gewerkschaften wie Verdi zeigen sich hingegen vorsichtig. Zwar erkennen sie die finanziellen Vorteile für die Beschäftigten an. Sie warnen jedoch vor einem möglichen Druck, übermäßig viele Überstunden leisten zu müssen. Die Steuerfreiheit dürfe nicht zu einer Aushöhlung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und des Gesundheitsschutzes führen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt steht einem Start zum 1. Januar 2026 nichts mehr im Wege. Für die Lohnbuchhaltungen in ganz Deutschland beginnt nun die heiße Phase der Systemumstellung. Die ersten Gehaltsabrechnungen des neuen Jahres könnten für viele überraschend positiv ausfallen.

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