Smartphone-Datenschutz, Richtervorbehalt

Smartphone-Datenschutz: 2025 brachte Richtervorbehalt und mehr Stalkerware

24.12.2025 - 20:44:12

Während EuGH-Urteile den Zugriff von Behörden auf Handys erschweren, nimmt die private Überwachung durch Spionage-Apps in Deutschland stark zu.

Der Kampf um die Hoheit über unser Smartphone hat 2025 eine neue Stufe erreicht. Während Gerichte den Zugriff von Behörden erschweren, boomt private Spionage-Software. Das vergangene Jahr definierte neu, wer in unsere digitalen Taschen greifen darf.

EuGH-Urteil zwingt Polizei vor den Richter

Der wichtigste Schutzwall kam vom Europäischen Gerichtshof (EuGH). Sein Grundsatzurteil vom Oktober 2024 verlangt seither für fast jeden polizeilichen Zugriff auf Handydaten einen richterlichen Beschluss. Die Richter sehen darin einen so schweren Grundrechtseingriff, dass er nicht allein bei der Polizei liegen darf.

Deutschland und Österreich passten ihre Gesetze an. In Österreich ist seit Januar 2025 eine Reform der Handysicherstellung in Kraft. Smartphones können nicht mehr einfach als “Beifang” beschlagnahmt werden. Ermittler müssen detailliert begründen, warum eine Auswertung nötig ist. Auch die Reform des Bundespolizeigesetzes in Deutschland erhöhte die Hürden für Durchsuchungen an Grenzen – doch Datenschützer sehen hier weiter Lücken.

Deutschland ist europäische Stalkerware-Hochburg

Ganz anders sieht es im privaten Umfeld aus: Die Bedrohung durch Stalkerware wächst ungebremst. Diese Spionage-Apps werden heimlich installiert, um Partner oder Familienmitglieder zu überwachen. Sie lesen Nachrichten mit, verfolgen Standorte und machen Tonaufnahmen – oft getarnt als harmlose Kindersicherungs-App.

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Sicherheitsanalysen zeigen: Deutschland ist trauriger Spitzenreiter bei der Nutzung solcher Software in Europa. Die Feiertage gelten als Hochrisikozeit. Besonders tückisch: Geschenkte, bereits “vorkonfigurierte” Smartphones sind ein beliebtes Einfallstor. Die rechtliche Verfolgung bleibt schwierig, denn die Installation erfordert oft physischen Zugriff.

Smartphone als Ausweisersatz an der Grenze

Ein weiterer Brennpunkt ist die Handyauslesung im Migrationskontext. Trotz strenger EuGH-Vorgaben erlauben Sicherheitsgesetze hier weitreichende Befugnisse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundespolizei nutzen spezielle Software, um die Herkunft papierloser Personen zu prüfen.

Kritiker wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) monieren, diese Praxis sei fehleranfällig und dringe tief in die Intimsphäre ein, ohne konkreten Straftatverdacht. An den EU-Außengrenzen ist das Smartphone so zum primären Identifikationsdokument geworden – mit allen Risiken für Datenmissbrauch.

Fragiles Gleichgewicht: Recht gegen Technik

Die Lage 2025 ist zweigeteilt: Juristisch haben Bürger durch die EuGH-Urteile an Souveränität gewonnen. Der “gläserne Bürger” bei einer Verkehrskontrolle ist rechtlich passé.

Technisch tobt jedoch ein Wettrüsten. Hersteller wie Apple und Google verbessern ihre Verschlüsselung, während die forensischen Tools der Behörden – etwa von Anbietern wie Cellebrite – immer mächtiger werden. Zugleich untergräbt eine gefährliche Normalisierung den Schutz: Studien zeigten, dass viele Menschen das heimliche Durchsuchen des Partnerhandys für “verzeihlich” halten.

Was 2026 droht: KI-Auswertung und schärfere Gesetze

Analysten erwarten für das kommende Jahr die nächste Eskalationsstufe: KI-gestützte Auswertung. Behörden fordern den Einsatz Künstlicher Intelligenz, um die riesigen Datenmengen beschlagnahmter Geräte effizienter zu durchsuchen. Droht hier der nächste Datenschutzkonflikt, wenn KI präventiv Chats scannt?

Die EU-Kommission will 2026 voraussichtlich neue Richtlinien gegen Stalkerware-Entwickler vorlegen, um den Vertrieb in App-Stores härter zu bestrafen. Bis dahin bleibt der beste Schutz technisch: Starke, sechsstellige Passcodes statt biometrischer Entsperrung – und gesundes Misstrauen gegenüber “geschenkter” Technologie.

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