Schwerbehindertenquote: Abgabefrist rückt näher – Strafzahlungen steigen deutlich
31.01.2026 - 03:04:11Für Tausende Unternehmen in Deutschland tickt die Uhr: Bis zum 31. März müssen sie ihre Jahresmeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen abgeben. Die Besonderheit in diesem Jahr sind deutlich erhöhte Strafzahlungen für Firmen, die ihre Quote nicht erfüllen.
Deutlich teurer: Neue Sätze für die Ausgleichsabgabe
Erstmals greifen die verschärften Regeln des „Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts“. Die monatliche Ausgleichsabgabe pro unbesetztem Pflichtplatz steigt spürbar. Für Betriebe mit mindestens 60 Arbeitsplätzen gelten nun vier Staffeln:
* 155 Euro bei einer Quote von 3 % bis unter 5 % (bisher 140 €).
* 275 Euro bei 2 % bis unter 3 % (bisher 245 €).
* 405 Euro bei über 0 % bis unter 2 % (bisher 360 €).
* 815 Euro bei einer Quote von 0 % (bisher 720 €).
Auch für kleinere Betriebe wurden die Sätze angehoben. Die Zahlung der Abgabe für das Jahr 2025 ist ebenfalls bis zum 31. März fällig.
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Wer muss melden und wie wird gerechnet?
Die Meldepflicht trifft alle Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigten im Jahr 2025. Das Gesetz sieht eine Beschäftigungsquote von fünf Prozent vor. Für kleinere Betriebe gelten feste Zahlen:
* Bei 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen muss mindestens ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt sein.
* Bei 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen sind es zwei.
Bei der Berechnung bleiben Ausbildungsplätze und Stellen, die weniger als acht Wochen besetzt sind, außen vor. Teilzeitstellen mit unter 18 Wochenstunden zählen nur, wenn sie von einem schwerbehinderten Menschen besetzt sind.
Digitaler Meldeweg: Software IW-Elan führt durch den Prozess
Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die kostenlose Browserversion der Software IW-Elan. Die Anwendung prüft die Eingaben, berechnet automatisch eine eventuelle Abgabe und macht eine handschriftliche Unterschrift überflüssig. Unternehmen sollten den Prozess nicht auf die letzte Minute verschieben, um Fehler zu vermeiden.
Politischer Wille: Höhere Strafen für mehr Inklusion
Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist ein klares Signal der Politik. Der Druck auf Unternehmen soll steigen, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen. Die Einnahmen aus der Abgabe fließen nicht in den Staatshaushalt, sondern werden zweckgebunden für die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben verwendet – etwa für behindertengerechte Arbeitsplätze oder Eingliederungszuschüsse.
Die verschärften Regeln unterstreichen die wachsende Bedeutung von Inklusion. Unternehmen sind gefordert, ihre Rekrutierungsstrategien zu überprüfen. Beratungsangebote der Agenturen für Arbeit und Integrationsämter können bei der Suche nach geeigneten Kandidaten helfen.
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