Schweiz, Datenschutzregeln

Schweiz: Neue Datenschutzregeln und digitale Meldepflicht für Arbeitsvermittler treten in Kraft

01.01.2026 - 15:13:12

Seit Jahresbeginn gelten strengere Datenschutzregeln und eine verpflichtende Online-Meldung für Personaldienstleister in der Schweiz. Das SECO modernisiert damit das Arbeitsmarktrecht.

Ab heute gelten in der Schweiz verschärfte Datenschutzregeln für die Arbeitsvermittlung und eine digitale Meldepflicht für private Personaldienstleister. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat damit die nächste Phase der umfassenden Modernisierung des Arbeitsmarktrechts eingeleitet. Ziel ist eine bessere Abstimmung mit dem revidierten Datenschutzgesetz und mehr Transparenz.

Leitfaden setzt strenge Datenschutzstandards

Seit dem 1. Januar 2026 ist der aktualisierte „Datenschutzleitfaden AVIG & AVG“ verbindlich. Er richtet sich an alle Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung (ALV) und Unternehmen, die unter das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) fallen. Der Leitfaden konkretisiert, wie persönliche und besonders schützenswerte Daten im sensiblen Bereich von Arbeitslosigkeit und Jobsuche verarbeitet werden dürfen.

Ein zentraler Punkt: Die Vorgaben müssen strikt mit dem totalrevidierten Datenschutzgesetz (revDSG) übereinstimmen. Für öffentliche Stellen gelten zudem spezifische Sicherheitsanweisungen nach dem Informationssicherheitsgesetz (ISG). Hintergrund ist die Einstufung des ALV-Systems als strategische Infrastruktur des Bundes. Der Datenaustausch zwischen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), Arbeitslosenkassen und privaten Dienstleistern unterliegt damit besonders hohen Schutzvorgaben.

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EasyGov wird zur Pflicht für Statistiken

Eine weitere Neuerung betrifft die Berichterstattung. Private Arbeitsvermittler und Personalleasing-Firmen müssen ihre Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2025 nun ausschließlich über das Online-Portal EasyGov.swiss melden. Diese digitale Pflicht ist Voraussetzung für den Erhalt der bundes- und kantonalen Betriebsbewilligungen.

Das Ende manueller oder papierbasierter Meldungen soll die Aufsicht über die rund 7.200 zugelassenen Agenturen effizienter machen. Beobachter sehen darin mehr als nur einen Verwaltungsakt: Die Zentralisierung der Daten auf einer Plattform ermöglicht den Behörden eine engmaschigere Kontrolle der AVG-Vorschriften – insbesondere beim Schutz von Leiharbeitnehmern und deren Daten. Agenturen, die noch nicht auf der Plattform registriert sind, wird dringend geraten, dies umgehend nachzuholen.

AVIG-Reform: Bonus-Malus für Arbeitslosenkassen

Parallel treten heute auch Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in Kraft. Kernstück ist ein neues, leistungsorientiertes „Bonus-Malus-System“ für die Entschädigung der Arbeitslosenkassen. Das bisherige Pauschalsystem wird abgelöst. Künftig wird eine effiziente Verwaltung belohnt, während überhöhte Kosten zu Abzügen führen.

Zudem schreibt die Reform die Digitalisierung des ALV-Verfahrens gesetzlich fest. Die revidierte Verordnung (AVIV) erleichtert den sicheren elektronischen Austausch von Dokumenten und Entscheiden. Das soll Bürokratie für Stellensuchende und Arbeitgeber abbauen. Zur Förderung der Transparenz werden zentrale Kennzahlen zu den Verwaltungskosten der Kassen künftig jährlich veröffentlicht.

Was bedeuten die Änderungen für die Branche?

Die neuen Richtlinien markieren einen verschärften Kurs. Juristen deuten die explizite Verknüpfung mit dem Informationssicherheitsgesetz als Signal für eine Null-Toleranz-Politik bei Datenschutzverstößen im Sozial- und Beschäftigungssektor. Für private Vermittler heißt das: Compliance ist kein Lippenbekenntnis mehr, sondern erfordert nachweisbare Sicherheitsmaßnahmen in der täglichen Praxis.

Die EasyGov-Pflicht dürfte langfristig den Verwaltungsaufwand senken. Für kleinere Agenturen mit veralteter IT könnte der Umstieg jedoch zunächst eine Hürde darstellen. Der Schritt ähnelt Digitalisierungsbestrebungen in der EU und stellt die Kompatibilität des Schweizer Regelwerks mit internationalen Standards sicher – ein entscheidender Faktor für grenzüberschreitendes Personalleasing.

SECO kündigte an, das Verzeichnis der zugelassenen Agenturen weiter zu modernisieren. Für 2026 stehen Benutzerfreundlichkeit und Datenqualität im Fokus. Die Branche ist nun gefordert, ihre internen Prozesse schnell an die Standards anzupassen. Der erste Meldezyklus über EasyGov wird zum Stresstest für das neue System.

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