Produktion/Absatz, Arbeit

Schlechte Bezahlung und Arbeitsbedingungen - Beschäftigte von Online-Lieferdiensten kündigen laut einer Studie häufiger aus diesen Gründen ihren Job als andere Hilfsarbeitskräfte.

16.04.2025 - 12:34:07

Studie: Lieferdienst-Mitarbeiter kündigen wegen schlechter Bedingungen

Generell ist die Fluktuation in der Branche groß, wie eine Befragung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt.

Für die repräsentative Studie hatte das IAB 2.370 Beschäftigte bei elf App-basierten Lieferdiensten und einer Vergleichsgruppe von 1.017 Hilfsarbeitskräften unter anderem zu den Gründen befragt, wieso diese die Beschäftigung aufgenommen hatten und wie diese beendet wurde.

Beschäftigung nur von kurzer Dauer

In den meisten Fällen dauerten die Liefer-Jobs den Fachleuten zufolge weniger als ein Jahr. 59 Prozent der Beschäftigten bei den Lieferdiensten gaben demnach an, ihren Job selbst gekündigt zu haben. Bei den Hilfsarbeitskräften waren es dagegen nur 19 Prozent.

Lieferdienst-Beschäftigte nannten als Gründe in der Befragung eine geringe Bezahlung und unangenehme Arbeitsbedingungen mit 44 beziehungsweise 41 Prozent um ein Vielfaches häufiger als Hilfsarbeitskräfte mit 10 beziehungsweise 20 Prozent.

Hoher Leistungsdruck führt zu Kündigungen

Bei den Online-Lieferdiensten kommen laut der Studie aber auch Entlassungen häufiger vor. "Bei Online-Lieferdiensten scheint ein hoher Leistungsdruck zu herrschen, der vergleichsweise häufig zu Kündigungen führt", erläuterte Studien-Leiter Martin Friedrich. Die Leistung der Mitarbeitenden könne durch die Smartphones in Echtzeit erfasst und mittels Algorithmen kontrolliert werden.

So gaben Beschäftigte bei den Online-Lieferdiensten vergleichsweise häufig an, dass sie wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten oder Unzufriedenheit mit ihren Arbeitsleistungen gekündigt worden seien. Bei den Hilfsarbeitskräften spielten dagegen betriebliche Gründe wie Umstrukturierungen und nachlassende Arbeitsnachfrage eine wesentliche Rolle bei der Kündigung.

@ dpa.de

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