Ryanair-Piloten, Arbeitnehmer

Ryanair-Piloten sind Arbeitnehmer, entscheidet Gericht

31.01.2026 - 22:52:12

Ein Gericht wertet das Vertragsmodell der Billigfluglinie als Scheinselbstständigkeit. Die Entscheidung hat Signalwirkung für die gesamte Luftfahrtbranche und könnte Millionennachzahlungen auslösen.

Das Berlin-Brandenburgische Landessozialgericht hat entschieden: Ryanair-Piloten an deutschen Stützpunkten sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, keine freien Dienstleister. Das Urteil vom 21. Januar 2026 stellt das komplexe Vertragsmodell der Billigfluglinie in Frage und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben.

Vertrags-Konstrukt als „rechtliche Fiktion“ entlarvt

Im Zentrum des Musterprozesses (Az. L 16 BA 48/23) stand ein mehrstufiges Vertragsgeflecht. Seit 2007 stellte eine britische Firma Ryanair Piloten für die deutsche 737-Flotte. Ab 2009 gründeten die Piloten eigene irische Ein-Personen-Gesellschaften, die über die britische Zwischenfirma exklusiv für Ryanair arbeiteten. Das Gericht wertete dieses Konstrukt jedoch als „rechtliche Fiktion“, die das wahre Arbeitsverhältnis verschleiern sollte.

Die Richter betonten: Entscheidend ist nicht der Vertragstext, sondern die tatsächliche Durchführung der Arbeit. Die Piloten waren fest in den Flugbetrieb integriert, unterlagen den Dienstplänen der Airline und hatten keinerlei unternehmerische Freiheit. Ihre Tätigkeit war von der direkt angestellter Piloten nicht zu unterscheiden.

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Finanzielle Folgen in Millionenhöhe drohen

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte die Sozialversicherungsbeiträge zunächst von der Zwischenfirma eingefordert. Nachdem ein Berliner Sozialgericht zunächst den Vertragsstatus bestätigt hatte, kippte das Landessozgericht diese Entscheidung nun. Die Konsequenzen sind finanziell erheblich.

Wird ein Beschäftigungsverhältnis anerkannt, muss der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben nachzahlen – für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Für Ryanair und die beteiligten Firmen könnten damit Nachzahlungen in Millionenhöhe fällig werden. Das Urteil bestätigt eine klare Tendenz der deutschen Sozialgerichtsbarkeit, auf die tatsächliche betriebliche Einbindung abzustellen.

Signalwirkung für die gesamte Luftfahrtbranche

Die Entscheidung ist ein Paukenschlag im europäischen Kampf gegen Scheinselbstständigkeit. Zwar betrifft der Fall konkret Ryanair, doch das Prinzip gilt für alle Airlines, insbesondere im Low-Cost-Sektor, die ähnliche Freelancer-Modelle nutzen. Das Gericht macht deutlich: Die Umleitung von Arbeitskräften über komplexe internationale Firmenkonstrukte schützt nicht automatisch vor der Annahme eines deutschen Arbeitsverhältnisses.

Für die betroffenen Piloten bedeutet das Urteil mehr soziale Sicherheit und den vollen Schutz des Arbeitsrechts. Die Branche beobachtet nun gespannt die nächsten Schritte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die klagende Zwischenfirma kann noch beim Bundessozialgericht in Kassel Revision beantragen. Wird die Entscheidung bestätigt, wäre ein wichtiger Präzedenzfall gegen solche Pilotenveträge in Deutschland geschaffen.

@ boerse-global.de