Ringmetall SE, DE000A3E5E55

Ringmetall SE / DE000A3E5E55

14.05.2025 - 15:05:25

EQS-HV: Ringmetall SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Ringmetall SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ringmetall SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

14.05.2025 / 15:05 CET/CEST
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Ringmetall SE München
Innere Wiener Straße 9, 81667 München ISIN DE000A3E5E55 / WKN A3E5E5

Eindeutige Kennung des Ereignisses: HP3A0625oHV Einladung zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 24. Juni 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Ringmetall SE ein. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 13 Absatz 3 der Satzung der Ringmetall SE in der Form einer virtuellen Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz („AktG“) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist: hbW Conference Center - Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ im passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal) der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind im Anschluss an die Tagesordnung unter Abschnitt II abgedruckt. I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ringmetall SE zum 31. Dezember 2024, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024, des zusammengefassten Lageberichts für die Ringmetall SE und den Konzern zum 31. Dezember 2024, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss, Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Ringmetall SE und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. Die genannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und können dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung näher erläutert werden.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes aus dem Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Ringmetall SE aus dem Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR 32.258.854,01
a) einen Teilbetrag von EUR 2.906.904,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
b) den verbleibenden Restbetrag von EUR 29.351.950,01 auf neue Rechnung vorzutragen.
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt insgesamt derzeit 29.069.040 dividendenberechtigte Stückaktien. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 27. Juni 2025, fällig.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend unter lit. a) und b) genannten Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen:
a) Christoph Petri
b) Konstantin Winterstein
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu lassen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie Wahl des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu wählen:
a) Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgart, wird zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht der unterjährigen Finanzberichte bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
b) Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eichwiesenring 11, 70567 Stuttgart, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 für die Ringmetall SE und den Konzern bestellt. Die Bestellung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, für das Geschäftsjahr 2025 einen extern prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht für die Ringmetall SE und den Konzern zu erstellen und ein Prüfer für die Prüfung dieses Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung zu bestellen ist. Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Gemäß der vorgenannten Richtlinie müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der durch den Abschlussprüfer oder - nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats - einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger befindet sich ein Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren, das eine Bestellung dieses Prüfers durch die Hauptversammlung vorsieht („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Es ist derzeit jedoch ungewiss, ob das CSRD-Umsetzungsgesetz noch im weiteren Verlauf dieses Jahres verabschiedet und in Kraft treten wird. Sollte das CSRD-Umsetzungsgesetz in 2025 in Kraft treten, ist aber davon auszugehen, dass mit Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes auch die Ringmetall SE verpflichtet sein wird, für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und prüfen zu lassen.
6. Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 Nach § 120a Absatz 4 Aktiengesetz hat die Hauptversammlung über die Billigung des gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das vorausgegangene Geschäftsjahr Beschluss zu fassen. Gemäß § 162 Aktiengesetz ist für das Geschäftsjahr 2024 ein Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 Aktiengesetz gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen. Der gemäß § 162 Aktiengesetz erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 ist im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und kann dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden.
7. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder Nach § 120a Absatz 1 Aktiengesetz hat die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, Beschluss zu fassen, wobei ein das Vergütungssystem bestätigender Beschluss zulässig ist. Die Hauptversammlung der Ringmetall SE hat erstmalig am 16. Juni 2021 das bei der Ringmetall SE bestehende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder gebilligt. Der Aufsichtsrat hat das von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder überprüft und beschlossen, eine Anpassung des Vergütungssystems vorzunehmen und dabei die im Vergütungssystem vorgesehene Vergütungsobergrenze der Vorstandsmitglieder anzupassen. Am 28. April 2025 hat der Aufsichtsrat der Ringmetall SE sodann das neue, abgeänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Ringmetall SE beschlossen, welches der Hauptversammlung unter diesem Tagesordnungspunkt zur Billigung vorgelegt wird. Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das vom Aufsichtsrat am 28. April 2025 beschlossene neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen. Das vom Aufsichtsrat am 28. April 2025 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Ringmetall SE ist im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und kann dort auch während der virtuellen Hauptversammlung eingesehen werden.
8. Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Ringmetall SE Nach § 113 Absatz 3 Aktiengesetz ist mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Die Hauptversammlung der Ringmetall SE hat letztmalig am 16. Juni 2021 einen Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats gefasst. Aus diesem Grund soll auf der Hauptversammlung am 24. Juni 2025 erneut über die Vergütung des Aufsichtsrats Beschluss gefasst werden. Die Vergütung des Aufsichtsrats der Ringmetall SE wird durch § 12 der Satzung der Ringmetall SE bestimmt und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2021 festgelegt. Der Aufsichtsrat hat die derzeit geltenden, in § 12 der Satzung der Ringmetall SE niedergelegten Regelungen sowie das von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 beschlossene System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder überprüft. Die gewonnenen Erkenntnisse hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand geteilt, da gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 Aktiengesetz Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet sind, der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll gegenüber der bisherigen Regelung mit Wirkung ab dem 01. Juli 2025 angepasst werden. § 12 Abs. 1 der Satzung der Ringmetall SE sieht derzeit vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung erhalten, die für das einzelne Mitglied EUR 45.000,00, für den Vorsitzenden EUR 70.000,00 und für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 50.000,00 beträgt. Diese Vergütung soll künftig dahingehend erhöht werden, dass die Vergütung für das einzelne Mitglied EUR 50.000,00, für den Vorsitzenden EUR 90.000,00 und für den stellvertretenden Vorsitzenden EUR 68.000,00 beträgt. Damit soll den gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen und die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, durch eine angemessene Vergütung qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat zu halten und zu gewinnen. Im Übrigen soll § 12 der Satzung der Gesellschaft unverändert bleiben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: Das geänderte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der Ringmetall SE sowie die daraus abgeleitete mit Wirkung ab dem 01. Juli 2025 geltende neue Vergütung werden beschlossen und § 12 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„§ 12
Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung, die für jedes einzelne Mitglied Euro 50.000,00, für den Vorsitzenden Euro 90.000,00 und für den stellvertretenden Vorsitzenden Euro 68.000,00 beträgt. Die Vergütung gemäß vorstehenden Sätzen wird erstmals mit Wirkung ab dem 1. Juli 2025 an die Aufsichtsratsmitglieder bezahlt.
2. Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat nur einen Teil des Geschäftsjahres an, bestimmt sich die Vergütung pro rata temporis. Für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Zwölftel der Vergütung.
3. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrats darüber hinaus ihre im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit anfallenden Auslagen sowie eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer.
4. Die Vergütung ist in vier gleichen Raten, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals an die Mitglieder des Aufsichtsrats zahlbar.“
Die derzeit gültige Satzung mit der derzeitigen Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat nach § 12 der Satzung ist im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und kann dort auch während der Hauptversammlung eingesehen werden. Das angepasste, neue System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Ringmetall SE ist ebenfalls im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und kann dort auch während der virtuellen Hauptversammlung eingesehen werden.
II.
Weitere Angaben und Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung 1. Virtuelle Hauptversammlung / Übertragung mit Bild und Ton / Zuschaltung Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 118a AktG i.V.m. § 13 Absatz 3 der Satzung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen. Bei seiner Entscheidung über das Format der Hauptversammlung hat der Vorstand die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre berücksichtigt und hierbei insbesondere die Wahrung der Aktionärsrechte ebenso wie Aufwand und Kosten sowie Nachhaltigkeitserwägungen in den Blick genommen. Mit den virtuellen Hauptversammlungen der Vorjahre ist es gelungen, die wesentlichen Vorteile der Präsenzveranstaltung in das digitale Format zu übertragen. Auf die Vorabeinreichung von Fragen wurde verzichtet und die Aktionäre und ihre Vertreter hatten vollumfängliche Rede-, Frage- und Antragsrechte. Diese konnten sie ohne Aufwand für An- und Abreise, somit effizient und ressourcenschonend, live in der Hauptversammlung ausüben. Die virtuellen Hauptversammlungen der Vorjahre verliefen auch aus technischer und organisatorischer Sicht insgesamt ohne relevante Probleme. Mit der erneuten Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung sollen diese positiven Aspekte berücksichtigt werden. Die gesamte Hauptversammlung, einschließlich einer etwaigen Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen am 24. Juni 2025 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet auf der Internetseite der Ringmetall SE unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ im passwortgeschützten HV-Portal in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Über das passwortgeschützte HV-Portal können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren unter anderem ihre Aktionärsrechte ausüben. Für die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im nachfolgenden Abschnitt „Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung" (Ziffer 2). Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige durch § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich des passwortgeschützten Internetservices bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Zugang zur Verfügung. Beim Betreten der virtuellen Hauptversammlung unter Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2025 sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten elektronisch zur virtuellen Hauptversammlung zugeschaltet. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht jedoch weder eine Teilnahme an der Versammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG noch eine Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Teilnahme im Sinne des § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG. 2. Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft sowie zur Ausübung der weiteren Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nach § 14 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Ringmetall SE diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend benannten Adresse oder E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in deutscher oder englischer Sprache bis spätestens 17. Juni 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), rechtzeitig anmelden: Schriftlich unter der Postadresse:
Ringmetall SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder elektronisch per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de
oder elektronisch in dem passwortgeschützten HV-Portal:
https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ Aktionäre, die erst nach dem Beginn des 3. Juni 2025 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ohne Anforderung keine Einladungsunterlagen und somit auch keine Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal zur Hauptversammlung übersandt. Sie können die Einladung und die Zugangsdaten jedoch unter der oben genannten Anmeldeanschrift oder E-Mail-Adresse anfordern. Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Die Aktionäre finden in den ihnen übersandten Einladungsunterlagen die persönlichen Zugangsdaten, um das Aktionärsportal zu nutzen. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. 3. Freie Verfügbarkeit der Aktien, Umschreibestopp Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts und die sonstigen Aktionärsrechte ist - unabhängig von etwaigen Depotbeständen - der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen mit Ablauf des 17. Juni 2025, 24.00 Uhr (MESZ), ein sog. Umschreibestopp gilt, währenddessen keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden können. Das bedeutet, dass Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des letztes Anmeldetages, d.h. zwischen dem 18. Juni 2025, 0.00 (MESZ), bis einschließlich dem 24. Juni 2025 zugehen, erst mit Wirkung nach Beendigung der Hauptversammlung am 24. Juni 2025 verarbeitet und berücksichtigt werden können. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 17. Juni 2025. 4. Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre und deren Bevollmächtigte können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Auch in diesem Fall muss die Anmeldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen. Briefwahlstimmen können unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2025 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Die notwendigen Zugangsdaten für das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft erhalten alle Aktionäre mit den Einladungsunterlagen, wie im obigen Abschnitt „Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung“ erläutert. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die per elektronischer Briefwahl erfolgte Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater, diesen gemäß § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen sowie sonstige Bevollmächtigte können sich der elektronischen Briefwahl über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft bedienen. Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die elektronische Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post, Telefax oder E-Mail möglich ist. 5. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auch durch einen Bevollmächtigten - zum Beispiel einen Intermediär, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten - ausüben zu lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung muss die Anmeldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl (siehe oben) oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Intermediär im Sinne von § 67a Abs. 4 Aktiengesetz, noch ein Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird, oder haben unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen im Sinne § 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 23. Juni 2025, 18.00 Uhr (MESZ), postalisch oder via E-Mail bei folgender Adresse eingetroffen sein: Ringmetall SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland oder per E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter Verwendung der Eingabemaske in dem passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung möglich. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2025 ist in dem passwortgeschützten HV-Portal der Gesellschaft auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor in Textform übersandten Vollmacht möglich. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, das mit den Einladungsunterlagen versendet wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. 6. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der Hauptversammlung bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen, zum Einreichen von Stellungnahmen oder zum Einlegen von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“ genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse bis spätestens 23 Juni 2025, 18.00 Uhr (MESZ), oder unter Nutzung des auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2025 erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird mit den Einladungsunterlagen zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zum Download zur Verfügung. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 7. Einreichung von Stellungnahmen Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, nach § 130a Absatz 1 bis 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform oder im Videoformat im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. Dafür steht ihnen mit den entsprechenden Zugangsdaten das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung. Der Umfang einer Stellungnahme in Textform soll 10.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) bzw. im Fall von Videobotschaften drei Minuten nicht überschreiten. Stellungnahmen in Textform sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren als Datei im Dateiformat PDF mit einer maximalen Dateigröße von 50 MB einzureichen. Stellungnahmen im Videoformat sind gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren in den Dateiformaten MPEG-4 oder MOV einzureichen; sie dürfen eine Dateigröße von 1 GB nicht überschreiten. Die Einreichung mehrerer Stellungnahmen ist möglich. Es sind nur solche Stellungnahmen im Videoformat zulässig, in denen der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter selbst in Erscheinung tritt. Mit dem Einreichen erklärt sich der Aktionär bzw. sein Bevollmächtigter damit einverstanden, dass die Stellungnahme unter Nennung seines Namens im passwortgeschützten HV-Portal zugänglich gemacht wird. Die Stellungnahmen sind bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, also spätestens am 18. Juni 2025, 24.00 Uhr (MESZ), einzureichen. Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung werden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden darf, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 19. Juni 2025, 24.00 Uhr (MESZ), in dem nur für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte mit den entsprechenden Zugangsdaten zugänglichen passwortgeschützten HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform oder im Videoformat eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen bzw. Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu unter Ziffer 10), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu unter Ziffer 11) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (dazu unter Ziffer 9) ist ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich. 8. Rederecht Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation. Ab Beginn der Hauptversammlung wird über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können. Das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen (vgl. dazu auch unten unter Ziff. 10.), das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG, das Frage- und Nachfragerecht (vgl. dazu auch unten unter Ziff. 11.) sowie das Recht, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären (vgl. dazu auch unten unter Ziff. 9.). Für Redebeiträge müssen auf den Endgeräten eine Kamera und ein Mikrofon, auf die vom Browser aus zugegriffen werden kann, zur Verfügung stehen. Eine weitere Installation von Softwarekomponenten oder Apps auf den Endgeräten ist nicht erforderlich. Personen, die sich über den virtuellen Wortmeldetisch für einen Redebeitrag angemeldet haben, werden im passwortgeschützten Internetservice für ihren Redebeitrag freigeschaltet. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Versammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern. 9. Einlegung von Widersprüchen Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben das Recht, gegen einen Beschluss der Hauptversammlung über das passwortgeschützten HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren während der Hauptversammlung, d.h. von der Eröffnung der Hauptversammlung an bis zu ihrer Schließung, Widerspruch zu Protokoll des Notars einzulegen. Darüber hinaus haben sie auch im Rahmen ihres Rederechts (vgl. dazu auch oben unter Ziff. 8.) die Möglichkeit, Widerspruch zu Protokoll des Notars zu erklären. Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen. 10. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gemäß Artikel 53 SE-VO, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz Anträge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß Artikel 53 SE-VO in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: Ringmetall SE
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland oder E-Mail: antraege@linkmarketservices.de Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die bis zum 9. Juni 2025 bis 24.00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse oder E-Mail-Adresse eingegangen sind und die weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten, die gemäß § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Die Gesellschaft ermöglicht, dass das Stimmrecht zu diesen Anträgen oder Wahlvorschlägen ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Anträge von nicht ordnungsgemäß angemeldeten oder nicht ordnungsgemäß legitimierten Aktionären müssen in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben darüber hinaus das Recht, in der Versammlung im Wege der Videokommunikation Anträge und Wahlvorschläge im Rahmen ihres Rederechts zu stellen (vgl. dazu im Detail oben unter Ziffer 8.). 11. Auskunftsrecht In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Es ist vorgesehen, dass der Leiter der Hauptversammlung festlegen wird, dass das Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG, das Fragerecht und das Nachfragerecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu oben unter Ziffer 8.) ausgeübt werden darf. § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Zudem bestimmt § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG, dass dann, wenn einem Aktionär eine Auskunft verweigert wird, er verlangen kann, dass seine Frage und der Grund, aus dem die Auskunft verweigert worden ist, in die Niederschrift über die Verhandlung aufgenommen werden. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie ihr Verlangen nach § 131 Abs. 5 Satz 1 AktG außer im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts und des dafür vorgesehenen Verfahrens (vgl. dazu auch oben unter Ziff. 8.), auch im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren mit den entsprechenden Zugangsdaten in der Hauptversammlung übermitteln können. 12. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß Artikel 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 Bürgerliches Gesetzbuch) oder in der elektronischen Form des § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Ringmetall SE zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 24. Mai 2025 bis 24.00 Uhr (MESZ) zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Etwaige Ergänzungsverlangen sind an folgende Anschrift zu richten: Vorstand der Ringmetall SE
Innere Wiener Str. 9
81667 München
Deutschland oder per E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): antraege@linkmarketservices.de Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 13. Einsehbare Unterlagen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht für die Ringmetall SE und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2024, der erläuternde Bericht zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch, der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, der gemäß § 162 Aktiengesetz erstellte und geprüfte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024, das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Ringmetall SE sowie das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat können im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden und sind auch während der Hauptversammlung dort weiterhin online zugänglich. Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist über die Internetseite der Gesellschaft https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich. Gleiches gilt auch für die Erläuterungen der Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1 und Abs. 4, § 127 Aktiengesetz, § 130 a Aktiengesetz, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz, § 118 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 245 Aktiengesetz sowie die weiteren Informationen nach § 124a Aktiengesetz, die ebenfalls über die Internetseite der Gesellschaft https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich sind. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben. Auch während der Hauptversammlung werden die gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich sein. 14. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Aktiengesetz) und Auskunftsrechten (§ 131 Aktiengesetz) der Aktionäre können im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden. 15. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 29.069.040,00 und ist eingeteilt in 29.069.040 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit jeweils 29.069.040. Aus von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d Aktiengesetz zuzurechnenden eigenen Aktien können keine Stimmrechte ausgeübt werden; zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 16. Hinweis zum Datenschutz Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Ringmetall SE werden personenbezogene Daten verarbeitet. In unserer Datenschutzrechtlichen Betroffeneninformation für Aktionäre und Aktionärsvertreter haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre und Aktionärsvertreter zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise können im Internet unter https://ringmetall.de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden.  
München, im Mai 2025 Ringmetall SE Der Vorstand


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