Registrierkassenpaket: Österreich macht den E-Beleg zum Standard
24.12.2025 - 14:31:12Die österreichische Regierung führt ab Oktober 2026 den digitalen Kassenbon als primären Standard ein. Eine Beleglotterie soll die Annahme fördern, während Datenschutzbedenken bestehen bleiben.
Ab Oktober 2026 können Händler in Österreich digitale Kassenbelege als Standard anbieten. Die Regierung ebnet mit ihrem neuen Gesetzespaket den Weg für das Ende der „Zettelwirtschaft“ – und lockt mit einer Beleglotterie.
Wien – Österreichs Wirtschaft steht vor einer digitalen Zeitenwende an der Kasse. Die Bundesregierung hat das sogenannte Registrierkassenpaket beschlossen, das den digitalen Beleg (E-Beleg) ab dem 1. Oktober 2026 zum primären Standard erhebt. Das Gesetzeswerk, das den Ministerrat bereits Anfang Dezember passierte, soll die Bürokratie abbauen und das Steueraufkommen sichern. Doch der Abschied vom Papierbon sorgt auch für Kontroversen um Datenschutz und Anonymität.
Digital als erste Wahl, Papier als Recht
Kern der Neuregelung ist die rechtliche Gleichstellung von digitalen und gedruckten Kassenzetteln. Bisher benötigen E-Belege oft eine explizite Einwilligung des Kunden. Künftig können Händler den digitalen Weg – per QR-Code, NFC oder App – als Standardoption anbieten.
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Doch das „Recht auf Papier“ bleibt bestehen. „Der digitale Beleg ist eine Option, kein Zwang“, betonte Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) nach dem Ministerratsbeschluss am 10. Dezember. „Wer einen Zettel will, bekommt ihn auch. Aber für Millionen Kleinsttransaktionen, bei denen der Bon sofort im Müll landet, bieten wir endlich eine moderne Alternative.“
Die wichtigsten Neuerungen im Paket:
- Digitaler Standardbon: Ab 1. Oktober 2026 sind digitale Belege steuerrechtlich ausreichend, ohne dass der Kunde sich vorher registrieren muss – sofern er den Beleg anonym abrufen kann (z.B. durch Scannen eines QR-Codes am Terminal).
- Erhöhung der „Kalte-Hände“-Grenze: Ab 1. Januar 2026 steigt die Jahresumsatzgrenze für mobile Händler wie Eisstände oder Christkindlmarkt-Betreiber, die von strengeren Registrierkassenpflichten befreit sind, von 30.000 auf 45.000 Euro.
- Dauerhafte Warengruppenregelung: Ebenfalls ab Januar 2026 wird die „15-Warengruppen-Regelung“, die die Buchführung für mobile Händler vereinfacht, zum Dauerrecht.
Die Lockrufe der „Beleglotterie“
Der wohl meistdiskutierte Teil des Pakets ist die Einführung einer nationalen Beleglotterie ab Herbst 2026. Sie soll Steuerhinterziehung bekämpfen, indem sie Kunden motiviert, den Kassenbon auch mitzunehmen. Aus Finanzamtssicht wird die Compliance so zum Glücksspiel.
Das vom Finanzministerium skizzierte Modell sieht vor:
* Monatliche Ziehungen: 100 Gewinner erhalten je 2.500 Euro.
* Jackpot-Ziehungen: Zwei Sonderausspielungen pro Jahr mit Preisen bis zu 250.000 Euro.
* Digitale Teilnahme: Verbraucher können ihre digitalen Bon-Daten über die FinanzOnline-App oder eine eigene Lotterie-App hochladen und so teilnehmen.
„Dieses System hat sich in anderen EU-Ländern bewährt“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP). „Es motiviert den Kunden, den Beleg einzufordern. So wird der Umsatz korrekt im System erfasst, und der Verbraucher wird für seine Teilnahme an der Digitalisierung belohnt.“
Wirtschaft begrüßt „Digitalisierungsschub“
Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen überwiegend positiv aus. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Handelsverband sehen in dem Paket eine längst überfällige Modernisierung.
„Das schafft Rechtssicherheit für zehntausende Betriebe“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. „Wir haben lange gefordert, dass der digitale Beleg dem Papierbon gleichgestellt wird. Das spart Kosten für Papierrollen und Thermodrucker und beschleunigt den Kassenvorgang.“
Große Handelsketten sind bereits vorprescht. Supermarktriesen wie SPAR und REWE (Billa, Penny) haben digitale Bon-Optionen bereits in ihre Kunden-Apps integriert. Das neue Gesetz wird diesen Trend beschleunigen und auch kleineren Händlern wie Bäckereien oder Boutiquen die Einführung erleichtern.
Datenschutz-Bedenken und politischer Widerstand
Trotz der Regierungseuphorie formiert sich Widerstand. Oppositionsparteien wie die FPÖ und die Grünen warnen vor einem schleichenden Verlust der Anonymität im Alltagsgeschäft.
In der parlamentarischen Begutachtung, die diese Woche startete, kritisieren sie, dass digitale Belege umfassende Konsumprofile der Bürger ermöglichen könnten. „Wir müssen das Recht auf ein analoges Leben bewahren“, warnte ein Grünen-Abgeordneter in den Ausschussanhörungen. „Ein QR-Code, für den man ein Smartphone braucht, schließt all jene aus, die kein digitales Gerät besitzen.“
Datenschützer weisen zudem darauf hin, dass viele Lösungen Kunden zum Download datensammelnder Apps drängen könnten. Die Regierung hält dagegen: Die Teilnahme an der Lotterie über FinanzOnline sei freiwillig, und der Basis-E-Beleg müsse ohne Registrierung zugänglich sein.
Was kommt jetzt?
Das Registrierkassenpaket befindet sich bis zum 13. Januar 2026 in der Begutachtung. Während die Kernpunkte angesichts der Koalitionsmehrheit als beschlossene Sache gelten, sind noch technische Anpassungen bei der Lotterie und den Datenschutzvorkehrungen möglich.
Für Österreichs Unternehmen beginnt nun ein Jahr der Vorbereitung. Anbieter von Kassensystemen wie Fiskaltrust und Global Blue werden voraussichtlich Anfang 2026 Software-Updates bereitstellen, um ihre Terminals fit für die neuen digitalen Belege und Lotterie-Codes zu machen.
Bis zum Oktober 2026 könnte das vertraute Geräusch des reißenden Kassenbons seltener werden. Es würde vom stillen Scan des Smartphones abgelöst – einem leisen, aber tiefgreifenden Wandel im österreichischen Wirtschaftsalltag.
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