Recht, Nichterreichbarkeit

Recht auf Nichterreichbarkeit wird 2025 zur Realität

24.12.2025 - 12:53:12

Eine EU-Richtlinie nach französischem Vorbild für 2026 wird erwartet und zwingt zum Handeln. Unternehmen reagieren bereits mit eigenen Regeln, während deutsche Gesetze hinterherhinken.

Das Jahr 2025 macht das „Recht auf Nichterreichbarkeit“ zur betrieblichen Realität. Getrieben von der EU, alarmierenden Gesundheitsdaten und neuen Betriebsvereinbarungen vollzieht sich ein stiller Wandel – auch ohne ein großes deutsches Gesetz.

EU stellt Weichen für 2026

Während Berlin zögert, schafft Brüssel Fakten. Die EU-Kommission beendete im Oktober ihre Konsultation mit Sozialpartnern. Ihr klares Signal: Gibt es keine Einigung, folgt eine EU-Richtlinie. Sie soll nach dem Vorbild Frankreichs eine „Kultur des Abschaltens“ etablieren. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Eine Richtlinie mit Mindeststandards wird für 2026 erwartet und setzt den nationalen Gesetzgeber unter Druck.

Deutsche Politik bleibt im Streit stecken

In Deutschland blockiert ein Grundsatzkonflikt den Fortschritt. Soll Flexibilität oder Schutz im Vordergrund stehen? Der Bundestag lehnte im Oktober einen Antrag für eine strikte Arbeitszeitverkürzung ab. Stattdessen werden Modelle wie eine wöchentliche Höchstarbeitszeit diskutiert. Die Debatte um mögliche „12-Stunden-Schichten“ als Flexibilisierungsinstrument sorgt für heftigen Widerstand. Das Ergebnis: Das vom Bundesarbeitsgericht angemahnte moderne Arbeitszeitgesetz bleibt auch 2025 Stückwerk.

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Burnout-Daten erzwingen Handeln

Neue Studien unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf. Die „Workplace Insights“-Studie zeigte im Mai alarmierende Zahlen:
* Das Burnout-Risiko erreichte einen neuen Höchststand.
* Besonders betroffen sind die 31- bis 40-Jährigen in der „Rushhour des Lebens“.
* Fast 44 Prozent der Beschäftigten fühlen sich mental erschöpft.

Diese Daten haben die Debatte gedreht. Nichterreichbarkeit gilt nicht mehr als nettes Extra, sondern als ökonomische Notwendigkeit zur Erhaltung der Arbeitskraft. Experten warnen: Ständige Erreichbarkeit frisst die Produktivitätsgewinne der Digitalisierung wieder auf.

Unternehmen werden zu Vorreitern

Weil der Gesetzgeber zaudert, handeln die Unternehmen selbst. Vor allem in der Chemie- und Metallindustrie werden betriebliche Lösungen zur neuen Norm. Viele Konzerne führen proaktiv „Disconnect-Policies“ ein. Diese reichen von technischen Sperren für E-Mail-Server nach Feierabend bis zu kulturellen Leitlinien gegen das Antworten am Wochenende.

Der Grund ist pragmatisch: Im Fachkräftemangel wird das „Recht auf Abschalten“ zum entscheidenden Recruiting-Argument. Talente fragen im Vorstellungsgespräch gezielt nach der Erreichbarkeitskultur.

Deutschland hinkt international hinterher

Im globalen Vergleich ist Deutschland gesetzlich im Rückstand. Länder wie Australien führten bereits 2024 ein gesetzliches „Right to Disconnect“ ein. Deutschland verlässt sich noch auf das Richterrecht des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hat zwar klargestellt, dass Arbeitnehmer in der Freizeit grundsätzlich keine Nachrichten lesen müssen. Doch ohne klares Gesetz bleibt eine Grauzone. Die Entwicklung 2025 zeigt eine Verschiebung: Die Verantwortung verlagert sich von der individuellen Abgrenzung hin zur organisationellen Fürsorgepflicht der Arbeitgeber.

2026 wird das Jahr der Entscheidung

Was kommt nach der Weihnachtspause? Das Jahr 2026 wird voraussichtlich das Jahr der gesetzlichen Klarheit. Mit dem Abschluss der EU-Konsultationen ist der Weg für eine Richtlinie frei. Experten rechnen damit, dass jede neue Bundesregierung das Arbeitszeitgesetz endlich anpacken muss, um europarechtskonform zu bleiben. Die ruhige Zeit zwischen den Jahren könnte zur Blaupause werden – für einen Schutzraum der Erholung in der entgrenzten Arbeitswelt.

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