Psychische, Belastung

Psychische Belastung wird Pflicht in Sicherheitsunterweisungen

23.12.2025 - 10:02:11

Ab Januar 2026 müssen Sicherheitsunterweisungen psychische Gesundheit verbindlich behandeln. Experten warnen vor Milliardenschäden, da viele Betriebe die neue Pflicht noch nicht umsetzen.

Die klassische Sicherheitsunterweisung in Deutschland steht vor einer Zäsur. Experten fordern, psychische Belastungen endlich verbindlich zu thematisieren – sonst drohen Milliardenschäden.

BERLIN – Während deutsche Unternehmen das Geschäftsjahr 2025 abschließen, zeichnet sich ein dramatischer Wandel im Arbeitsschutz ab. Führende Experten warnen eindringlich: Die traditionelle Sicherheitsunterweisung muss umgehend umfassende Inhalte zur psychischen Gesundheit integrieren. Hintergrund sind alarmierende Daten und eine bevorstehende Änderung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026.

Eine aktuelle Analyse des Fachverlags Haufe vom 23. Dezember stellt klar, dass reine Awareness-Kampagnen nicht mehr ausreichen. „Psychische Gesundheit ist kein Gegenentwurf zur professionellen Arbeit, sondern ein Teil davon“, heißt es im Bericht. Das Problem: Während körperliche Beschwerden offen angesprochen werden, bleiben Depressionen, Ängste oder Burnout oft tabu – bis es zu langen Ausfällen kommt.

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Die gefährliche Lücke: Nur 28 Prozent der Betriebe handeln

Die Dringlichkeit wird durch Zahlen des DEKRA Arbeitssicherheitsreports 2025 belegt. Demnach bestätigen nur 28 Prozent der Beschäftigten, dass in ihrem Betrieb überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt wurde. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hinken hinterher: In Betrieben mit unter 50 Mitarbeitern fehlt eine systematische Erfassung in fast 80 Prozent der Fälle.

Die wirtschaftlichen Folgen sind immens. Das Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beziffert die Produktionsausfallkosten durch psychische Erkrankungen zuletzt auf 20,5 Milliarden Euro. Der Verlust an Bruttowertschöpfung summiert sich sogar auf 35,4 Milliarden Euro.

Neue Regeln ab 2026: Psychologen in die Pflicht

Ein entscheidender Hebel für Veränderung kommt von der Politik. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt für viele Branchen am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Neuerung: Sie erlaubt ausdrücklich interdisziplinäre Teams. Unternehmen können erstmals Arbeitspsychologen direkt in ihr Sicherheitsmanagement einbinden, um Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu ergänzen.

Diese Änderung reagiert auf ein praktisches Problem. Technische Sicherheitsfachkräfte verfügen oft nicht über das nötige Know-how, um Teams für psychische Belastungen zu sensibilisieren. Durch die Einbindung von Psychologen in die Unterweisungen wird die Schulung fachlich fundiert und rechtssicher.

So gelingt die Umsetzung im neuen Jahr

Für Sicherheitsverantwortliche, die ihre Unterweisungen im ersten Quartal 2026 planen, ergeben sich konkrete Handlungsfelder. Nach Empfehlungen des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sollten vier Punkte im Fokus stehen:

  1. Entstigmatisierung: Klar kommunizieren, dass psychische Belastung eine biologische Reaktion ist – und keine Schwäche.
  2. Ressourcen erkennen: Teams schulen, schützende Faktoren wie soziale Unterstützung oder Handlungsspielraum zu identifizieren.
  3. Klare Prozesse: Eindeutige Wege aufzeigen, an wen man sich bei Überlastung wenden kann (z.B. anonyme Hotlines, externe Beratung).
  4. Kollegiale Verantwortung: Eine Kultur des „Hinsehens“ fördern, anstatt wegzusehen.

Ein Paradigmenwechsel mit wirtschaftlicher Logik

Das Zusammenspiel aus neuen Daten und verschärften Regeln markiert einen Wendepunkt. Jahrzehntelang wurde psychische Belastung als „Soft Topic“ behandelt. Die Erkenntnisse Ende 2025 zeigen: Dieser Ansatz ist überholt.

Der Hauptrisikofaktor „Zeitdruck“, den auch das DGUV Barometer 2025 identifiziert, hängt direkt mit der Digitalisierung und Verdichtung der Arbeit zusammen. Wer psychischen Stress mit derselben Ernsthaftigkeit behandelt wie einen chemischen Gefahrstoff, erfüllt nicht nur das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Er schützt auch die wertvollste Ressource des Unternehmens: die Leistungsfähigkeit seiner Belegschaft.

Für das erste Quartal 2026 werden umfangreiche Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger erwartet. Unternehmen, die jetzt nicht handeln, riskieren nicht nur höhere Krankenstände. Sie könnten bei stressbedingten Vorfällen auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Botschaft ist eindeutig: Die Sicherheitsunterweisung der Zukunft ist gleichermaßen psychologisch wie physisch.

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