Prozessbetrug, Kündigung

Prozessbetrug führt zu fristloser Kündigung

29.01.2026 - 17:02:12

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen bestätigt, dass versuchter Prozessbetrug durch manipulierte Dokumente eine fristlose Entlassung rechtfertigt, unabhängig vom ursprünglichen Kündigungsgrund.

Wer vor dem Arbeitsgericht lügt, riskiert nicht nur den Prozess, sondern auch seinen Job. Ein aktuelles Urteil zeigt die drastischen Konsequenzen der prozessualen Wahrheitspflicht.

Düsseldorf, 29. Januar 2026 – Ein gefälschter Arbeitsvertrag wurde einem Filialleiter zum Verhängnis. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen bestätigte 2025 die Rechtmäßigkeit seiner fristlosen Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs. Der Mann hatte vor Gericht ein manipuliertes Dokument vorgelegt, um Bonuszahlungen einzuklagen. Die Richter sahen darin einen schweren Vertrauensbruch. Das Urteil unterstreicht: Die Wahrheitspflicht im Gerichtssaal ist kein Papiertiger. Ihre Verletzung kann selbst dann zur sofortigen Entlassung führen, wenn die ursprüngliche Kündigung fragwürdig war.

Ein gefälschter Vertrag als Kündigungsgrund

Der Fall begann als klassischer Streit um finanzielle Ansprüche. Der gekündigte Filialleiter verklagte seinen früheren Arbeitgeber auf ausstehende Boni. Als Beweis legte er einen angeblichen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2016 vor. Doch die Firma deckte auf: Bei dem Dokument handelte es sich um eine manipulierte Version eines Vertragsentwurfs aus dem Jahr 2023. Daraufhin erhielt der Kläger eine zweite Kündigung – diesmal fristlos wegen versuchten Prozessbetrugs. Das Gericht gab der Arbeitgeberin recht. Die bewusste Täuschung des Gerichts zerstöre das fundamentale Vertrauensverhältnis und rechtfertige die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Anzeige

Rechtssichere Arbeitsverträge können genau solche Eskalationen verhindern. Das kostenlose E‑Book „Der Arbeitsvertrag – Klauseln, Pflichten und Musterbeispiele“ erklärt, welche Klauseln heute kritisch sind, liefert 19 fertige Formulierungen und zeigt, welche Nachweise und Dokumentationen Sie nach dem neuen Nachweisgesetz unbedingt anpassen sollten. Ideal für Personaler, Führungskräfte, Betriebsräte und Arbeitnehmer, die Verträge überprüfen oder neu aufsetzen wollen. Außerdem enthält der Leitfaden Formulierungen für Bonusregelungen und Hinweise zur Vermeidung von Beweisproblemen vor Gericht. 19 Muster-Formulierungen & gratis E‑Book downloaden

Die Wahrheitspflicht: Eine fundamentale Säule

Die Pflicht zur Wahrheit ist in § 138 der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschrieben. Sie verlangt von allen Prozessparteien, ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Diese Pflicht gilt nicht nur für mündliche Aussagen, sondern für alle Schriftsätze und Beweismittel. Entscheidend ist: Auch das Handeln des Anwalts wird der Partei zugerechnet. Beruht sein falscher Vortrag auf unrichtigen Mandantenangaben, trifft die Konsequenzen der Mandant selbst. Entdeckt das Gericht Unwahrheiten, kann es die gesamte Darstellung dieser Partei als unglaubwürdig einstufen.

Die Risiken gehen weit über den Prozessverlust hinaus

Die direkte Folge einer Lüge vor Gericht ist oft die Niederlage im Verfahren. Doch die Fallstricke sind tiefer. Wie der Niedersachsen-Fall zeigt, kann ein Täuschungsversuch eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen. Das rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Zusätzlich drohen finanzielle Risiken. Die unterlegene Partei trägt normalerweise die Kosten des Rechtsstreits. Wurde das Verfahren durch vorsätzliche Falschangaben verlängert, können Schadensersatzansprüche für die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite folgen. In extremen Fällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Prozessbetrugs möglich.

Analyse: Eine klare Warnung an alle Beteiligten

Das Urteil sendet ein klares Signal an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Gerichte beobachten nicht nur den Streitgegenstand, sondern auch das Verhalten der Parteien im Prozess. Brisant ist die Feststellung, dass bereits der Versuch der Täuschung ausreicht. Es ist unerheblich, ob die Lüge erfolgreich war oder das Urteil beeinflusst hat. Allein die Absicht, das Gericht zu täuschen, wiegt so schwer, dass sie eine Kündigung trägt. Dies gilt symmetrisch: für Arbeitnehmer, die über Leistung oder Krankheit lügen, ebenso wie für Arbeitgeber, die nachträglich Kündigungsgründe erfinden.

Für die Praxis: Ehrlichkeit als beste Strategie

Was bedeutet das für künftige Verfahren? Höchste Sorgfalt ist geboten. Vor jeder Klage oder Klageerwiderung müssen alle Fakten penibel geprüft und wahrheitsgemäß dargelegt werden. Die kurzfristige Versuchung, die Position durch „geschönte“ Angaben zu verbessern, kann sich als fataler Bumerang erweisen. Eine offene Kommunikation mit dem Anwalt – inklusive der ungünstigen Tatsachen – ist der einzige Weg zu einer tragfähigen Prozessstrategie. Die Gerichte werden die Einhaltung der Wahrheitspflicht auch weiterhin streng überwachen. Der Gerichtssaal bleibt kein Raum für strategische Unwahrheiten.

@ boerse-global.de