Photovoltaik: Finanzministerium bestätigt Steuerabzug für Montagekosten
24.12.2025 - 04:30:12Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die steuerliche Förderung von Solaranlagen für Hausbesitzer deutlich verbessert. Kurz vor Jahresende bestätigte es, dass die Montagekosten für Photovoltaik (PV) als Handwerkerleistung absetzbar sind. Diese Klarstellung beendet einen monatelangen Rechtsstreit und senkt die Nettokosten für die private Energiewende.
Die entscheidende Nachricht für Hausbesitzer: Der Arbeitslohn für die Installation einer PV-Anlage kann von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Das BMF stellte nun klar, dass die pauschale Steuerbefreiung für PV-Erträge und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent den Abzug der Montagekosten nach § 35a EStG nicht ausschließen. Bisher hatten einige Finanzämter und Experten dies als unzulässigen „doppelten Vorteil“ gewertet.
„Diese Klarstellung ist ein entscheidender Sieg für das Handwerk und für Hausbesitzer gleichermaßen“, kommentierten Branchenbeobachter. Sie stärkt den Anreiz, professionelle und zertifizierte Handwerksbetriebe zu beauftragen – und unterstützt so Sicherheit und Qualität im Solarboom.
Viele Hausbesitzer übersehen steuerliche Fallstricke bei Photovoltaik-Projekten – von der richtigen Rechnungsaufteilung bis zur Umsatzsteuerbehandlung von Lieferung und Montage. Ein kostenloser Leitfaden erklärt praxisnah, wie Sie den 0‑%‑Steuersatz für Lieferung/Installation korrekt nutzen, was die neue Direktverbrauch‑Pauschale von 3 Ct/kWh bedeutet und wie Sie Montagekosten steuerlich geltend machen. Kostenlosen Umsatzsteuer-Guide für PV-Anlagen herunterladen
So funktioniert der Steuerabzug in der Praxis
Um die Förderung in der Steuererklärung 2025 (abgegeben 2026) zu nutzen, müssen Hausbesitzer wichtige Formalien beachten. Die neuen Hinweise betonen drei Kriterien:
- Getrennte Rechnungsstellung: Die Handwerkerrechnung muss die Kosten für Material (Module, Wechselrichter, Kabel) klar von den Kosten für Arbeitslohn, Anfahrt und Maschineneinsatz trennen. Nur der letztgenannte Posten ist abzugsfähig.
- Bareinzahlung ausgeschlossen: Die Zahlung muss wie bei allen Handwerkerleistungen per Überweisung erfolgen. Barzahlungen sind von der Steuerermäßigung ausgeschlossen.
- Keine Doppelförderung: Der Abzug ist nicht möglich, wenn die Montage bereits durch andere öffentliche Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen (etwa KfW-Programme) gefördert wurde.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Gesamtrechnung von 15.000 Euro für eine 10-kWp-Anlage entfallen typischerweise 3.000 Euro auf Montage. Davon können 20 Prozent, also 600 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Es handelt sich um einen Euro-für-Euro-Abzug, nicht lediglich um eine Minderung der Bemessungsgrundlage.
Breiterer Kontext: BMF-Schreiben zu Direktverbrauch
Die Klarstellung zu den Montagekosten ist Teil einer größeren Verwaltungsinitiative, um den Rechtsrahmen für kleine Energieanlagen zu vereinfachen. Parallel berichtete das Steuerportal Haufe über ein weiteres wichtiges BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2025.
Dieses regelt die Umsatzsteuer beim Direktverbrauch von selbst erzeugter Energie. Zur Vereinfachung erlaubt das Ministerium nun, die Bemessungsgrundlage pauschal mit 3 Cent pro Kilowattstunde anzusetzen, wenn kein Anschluss an ein Fernwärmenetz besteht. Diese pragmatische Lösung erspart komplexe Berechnungen auf Basis schwankender Marktpreise und entlastet Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) und älteren PV-Anlagen.
Positive Signale für Handwerk und Energiewende
Die Reaktionen aus Solarbranche und Handwerk sind durchweg positiv. Die Rechtssicherheit beseitigt einen großen Unsicherheitsfaktor in Kundengesprächen. „Kunden zögerten oft oder verlangten komplizierte Rechnungsumstellungen, um Steuervorteile zu sichern“, berichten Handwerksvertreter. „Jetzt haben wir eine klare Vorgabe.“
Volkswirte sehen in der Maßnahme einen Schub für den heimischen Installationsmarkt. Sie stärkt den Wettbewerbsvorteil professionell installierter Dachanlagen gegenüber einfachen „Balkonkraftwerken“. Größere Anlagen tragen erheblich mehr zur Netzstabilität und den nationalen Ausbauzielen bei.
Stabiler Rechtsrahmen für 2026
Zum Jahreswechsel 2026 erscheint die steuerliche Landschaft für Photovoltaik stabiler denn je. Die Jahressteuergesetze 2024 und 2025 haben drei Säulen zementiert:
1. Die Einkommensteuerbefreiung für Anlagen bis 30 kWp ist dauerhaft.
2. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent für Lieferung und Installation ist dauerhaft.
3. Der Handwerkerleistungsabzug für Montagekosten ist nun bestätigt.
Steuerberater raten Hausbesitzern, die ihre Anlage Ende 2025 installieren ließen, auf die finale Rechnung noch vor dem 31. Dezember zu achten, um den Abzug im laufenden Veranlagungsjahr geltend zu machen. Mit diesen Klarstellungen hat das BMF die letzten großen Hürden für private Solarinvestoren ausgeräumt.
PS: Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Rechnungen und Umsatzsteuer‑Meldungen bei PV‑Projekten korrekt sind? Der kostenlose Praxis‑Report bietet Musterfälle, Rechenbeispiele zu 0‑%‑Lieferungen und Montage sowie Checklisten für Steuerberater und private Eigentümer – damit Sie keine Förderchance verpassen. Jetzt Praxis-Report Umsatzsteuer & PV anfordern


