Personalabteilungen im Endspurt gegen die Silvester-Deadline
23.12.2025 - 01:44:12Nur noch wenige Tage bleiben für rechtssichere Jahresendkündigungen. Neue BAG-Urteile zu Teilzeitkräften und eine schwache Weihnachtsumsatzbilanz erhöhen das Risiko für Personalverantwortliche.
Nur noch acht Tage bleiben Personalverantwortlichen, um Kündigungen zum Jahresende 2025 rechtssicher zuzustellen. Doch neue Urteile und eine ernüchternde Wirtschaftslage machen die „Silvester-Deadline“ in diesem Jahr besonders heikel.
Während die Logistik nach den Poststreiks im Frühjahr stabil ist, warnt der Deutsche Wetterdienst vor dichtem Nebel, der lokal für Verzögerungen sorgen kann. Juristen raten deshalb dringend: Nach dem 23. Dezember sollten kritische Schreiben nicht mehr per Standardbrief, sondern nur noch per Kurier mit Übergabequittung oder persönlich durch einen Boten zugestellt werden. Die Feiertage am 25. und 26. Dezember verkürzen das Zeitfenster zusätzlich. Eine verspätete Zustellung kann den Vertrag um Monate verlängern.
Neue Urteile bringen finanzielle Risiken für Arbeitgeber
Neben der Logistik drohen durch aktuelle Gerichtsentscheidungen hohe Nachforderungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte Ende November, dass pauschale Überstundengrenzen in Tarifverträgen Teilzeitkräfte diskriminieren können (Az. 5 AZR 118/23). Für Personalabteilungen bedeutet das: Bei der Endabrechnung gekündigter Teilzeitkräfte müssen mögliche Überstundenzuschläge nachträglich geprüft und ausgezahlt werden, um Klagen vorzubeugen.
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Parallel warnen Rechtsexperten vor Haftungsfallen bei der Kündigung von Geschäftsführern. Die aktuelle Diskussion zur Geschäftsführerhaftung legt nahe, dass Aufhebungsverträge mit Vorständen besonders sorgfältig auf Compliance mit den neuesten Standards überprüft werden müssen.
Einbruch im Einzelhandel könnte Kündigungswelle auslösen
Der wirtschaftliche Druck, die Belegschaft noch vor Jahresende anzupassen, ist gestiegen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zog am 21. Dezember eine „ernüchternde“ Zwischenbilanz der Weihnachtsgeschäfte. Der schwache Konsum gilt als Indikator für die allgemeine Konjunkturlage.
Für HR-Verantwortliche könnte dies last-minute den Befehl bedeuten, betriebsbedingte Kündigungen noch im alten Jahr umzusetzen. Doch Vorsicht: Die „dringende betriebliche Erfordernis“ muss stichhaltig belegt werden. Der HDE-Bericht liefert zwar allgemeine Evidenz für ein schwieriges Marktumfeld, die konkreten Auswirkungen auf den eigenen Betrieb müssen jedoch individuell nachgewiesen werden.
Personalarbeit 2026: Zwischen den Jahren ist Update-Zeit
Während die einen das Unternehmen verlassen, muss die Personalabteilung bereits die Eintritte für 2026 vorbereiten. Experten raten, die ruhigen Tage „zwischen den Jahren“ für ein Update der Vertrags- und Kündigungsvorlagen zu nutzen. Anstehende Änderungen im Arbeitsrecht 2026 betreffen voraussichtlich digitale Dokumentationspflichten und Datenspeicherung.
Die Prioritäten für den 23. Dezember sind damit klar: Zustellwege absichern, Abfindungen für Teilzeitkräfte nach dem neuen BAG-Urteil prüfen und die wirtschaftliche Notwendigkeit für jeden Einzelfall akribisch dokumentieren. Der Countdown läuft.
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