Pendlerpauschale steigt 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
20.11.2025 - 22:40:12Das Bundesfinanzministerium schafft die Zwei-Stufen-Regelung ab. Ab Januar 2026 gilt für alle Berufspendler einheitlich der höhere Satz – eine Kernmaßnahme der schwarz-roten Koalition zur Entlastung der Steuerzahler.
Während Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) derzeit Wirtschaftspartnerschaften in Singapur und China verhandelt, legt sein Ministerium in Berlin die Weichen für das Steuerjahr 2026. Die wichtigste Neuerung: Die Entfernungspauschale wird radikal vereinfacht und für Millionen Pendler attraktiver.
Bislang galt ein kompliziertes System: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst danach 38 Cent. Diese Staffelung fällt komplett weg. Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmer für jeden Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einheitlich 38 Cent als Werbungskosten ansetzen.
„Diese Anpassung bildet die Realität steigender Mobilitätskosten ab und vereinfacht die Steuererklärung erheblich”, erklärte ein Ministeriumssprecher diese Woche. Wer täglich 15 Kilometer zur Arbeit fährt, profitiert direkt: Statt 30 Cent gibt es nun 38 Cent pro Kilometer – das macht bei 220 Arbeitstagen im Jahr rund 264 Euro mehr an absetzbaren Werbungskosten.
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Die Erhöhung könnte bei vielen Steuerzahlern dazu führen, dass sie erstmals den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro überschreiten. Lohnt sich also der Aufwand einer detaillierten Steuererklärung jetzt auch für Geringverdiener?
Verpflegungsmehraufwand: Inland stabil, Ausland noch offen
Bei den Pauschalen für Dienstreisen zeichnet sich ein zweigeteiltes Bild ab.
Inlandsreisen bleiben konstant
Für geschäftliche Reisen innerhalb Deutschlands plant das BMF keine Änderungen zum Jahreswechsel:
* 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit (24 Stunden)
* 14 Euro bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie an An- und Abreisetagen
Trotz anhaltender Inflation verzichtet die Bundesregierung hier auf Anpassungen. Die Entlastung soll stattdessen über die Pendlerpauschale erfolgen.
Auslandspauschalen im Dezember erwartet
Für Dienstreisen ins Ausland bereitet das Finanzministerium wie jedes Jahr sein Rundschreiben vor, das traditionell im Dezember erscheint. Darin werden die Pauschalen für über 180 Länder aktualisiert – angepasst an die jeweilige Preisentwicklung vor Ort.
Unternehmen mit Mitarbeitern in Hochinflationsländern sollten mit Korrekturen nach oben rechnen. Bis zur Veröffentlichung des neuen BMF-Schreibens im kommenden Monat gelten die Sätze von 2025 als Planungsgrundlage.
Wichtige Fristen: Jetzt noch für 2026 aktiv werden
Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen
Wer 2026 hohe Werbungskosten erwartet – etwa durch die erhöhte Pendlerpauschale – sollte schnell handeln. Seit dem 1. November 2025 läuft das Antragsverfahren für die Lohnsteuer-Ermäßigung 2026. Statt auf die Steuererstattung 2027 zu warten, lässt sich das Nettogehalt schon ab Januar 2026 direkt erhöhen.
Die Rechnung ist simpel: Wer täglich 30 Kilometer pendelt, kommt bei 220 Arbeitstagen auf 6.600 Kilometer. Mit 38 Cent sind das 2.508 Euro Werbungskosten – deutlich über dem Pauschbetrag. Diese Differenz kann das Finanzamt bereits vorab berücksichtigen.
Sozialversicherungs-Rechengrößen beschlossen
Das Bundeskabinett hat im Oktober die Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2026 verabschiedet. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung steigen moderat – eine Reaktion auf die positive Lohnentwicklung. Personalabteilungen müssen diese Werte bis Januar in ihre Abrechnungssysteme eingepflegt haben.
Wirtschaftsstrategie der schwarz-roten Koalition
Die Anpassungen bei Pendler- und Reisekosten fügen sich in die Gesamtstrategie der „Schwampel”-Koalition unter Kanzler Friedrich Merz ein. Seit dem Amtsantritt im Mai 2025 verfolgt die Regierung zwei Ziele: Vereinfachung des Steuerrechts und gezielter Konsumanreiz.
Klingbeils aktuelle Asienreise unterstreicht die Doppelstrategie: Während er in Peking und Singapur über Handelsbeziehungen und Lieferketten für kritische Rohstoffe verhandelt, soll die Kaufkraft im Inland durch Steuerentlastungen gestützt werden.
Was jetzt zu tun ist
Steuerexperten raten Personalabteilungen und Travel-Managern zu drei konkreten Schritten:
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Pendlerberechnungen aktualisieren: Abrechnungssysteme müssen ab dem 1. Januar 2026 automatisch 38 Cent ab dem ersten Kilometer ansetzen.
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BMF-Website im Blick behalten: Das Rundschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten ab 1. Januar 2026″ wird im Dezember erwartet und enthält die finalen Auslandspauschalen.
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Mitarbeiter informieren: Viele Beschäftigte wissen nicht, dass sie bereits jetzt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen können – und damit ab Januar mehr Netto vom Brutto haben.
Die Vereinfachung der Pendlerpauschale könnte sich als populärste Steuerreform der neuen Regierung erweisen. Während die Details bei den Auslandspauschalen noch ausstehen, steht fest: 2026 wird für Deutschlands Pendler ein gutes Jahr.
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