PEM-Reform, Regeln

PEM-Reform: Neue Regeln für den Warenverkehr treten in Kraft

29.01.2026 - 00:14:12

Seit Januar 2026 gelten verschärfte Ursprungsregeln im PEM-Raum. Unternehmen müssen Dokumente anpassen, um Zollvorteile zu sichern und neue Kumulierungszonen zu beachten.

Ab sofort gelten verschärfte Vorschriften für Ursprungsnachweise im Handel mit über 20 Partnerländern. Unternehmen müssen ihre Dokumente jetzt anpassen, um Zollvorteile nicht zu verlieren.

Die mehrjährige Übergangsfrist ist vorbei: Seit dem 1. Januar 2026 gilt das reformierte Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen (PEM) verbindlich für alle. Die Modernisierung soll den Handel vereinfachen, stellt Exporteure und Importeure aber vor eine administrative Herausforderung. Wer seine Prozesse nicht zügig aktualisiert, riskiert den Verlust wertvoller Zollpräferenzen.

Was sich für Unternehmen konkret ändert

Die spürbarste Neuerung betrifft die Dokumente. Der bisherige Ursprungsnachweis EUR-MED ist Geschichte. Künftig sind im PEM-Raum nur noch die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung gültig. Auch bei Lieferantenerklärungen entfällt ein wichtiger Zusatz: Der Hinweis „Transitional Rules“ oder „Revised Rules“ ist nicht mehr nötig. Die Systeme gehen nun standardmäßig von den neuen Regeln aus.

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Die Reform lockert zudem die Kriterien für den Warenursprung. So wurde die allgemeine Werttoleranz für Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft von zehn auf 15 Prozent angehoben. Für viele Industriegüter darf der Anteil solcher Materialien nun bis zu 50 Prozent des Ab-Werk-Preises betragen – ein deutlicher Sprung von bisher 40 Prozent.

Zwei Kumulierungszonen als Stolperstein

Trotz aller Vereinfachungen birgt die Reform eine zentrale Hürde: die Spaltung in zwei getrennte Kumulierungszonen. Nicht alle Partnerländer haben die neuen Regeln im gleichen Tempo umgesetzt. Das hat Konsequenzen für etablierte Lieferketten.

Vormaterialien mit Ursprung in der einen Zone können nicht mehr automatisch für die diagonale Kumulierung in der anderen Zone genutzt werden. Unternehmen müssen daher genau prüfen, mit welchem Land sie handeln und welche Regeln dort gelten. Die Zollverwaltung und die EU-Kommission bieten hierfür spezielle Länder-Matrizen an.

Hintergrund: Warum das PEM-Übereinkommen so wichtig ist

Das PEM-Übereinkommen schafft eine der größten Freihandelszonen der Welt. Es verbindet die EU und die EFTA-Staaten mit Partnern wie der Türkei, den Westbalkanstaaten und mehreren Mittelmeerländern. Die seit 2012 geltenden Regeln wurden als zu starr für moderne, globale Lieferketten empfunden.

Die nun abgeschlossene Reform zielt auf mehr Flexibilität. Sie führt eine Vollkumulierung ein, schafft die „No-Drawback“-Regel ab und ersetzt die starre Regel der unmittelbaren Beförderung durch eine flexiblere Nichtveränderungsregel. Zudem wurde die Gültigkeit von Präferenznachweisen von vier auf zehn Monate verlängert.

Handlungsbedarf: Das müssen Firmen jetzt tun

Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Experten raten dringend zu diesen Schritten:
* Vorlagen und IT-Systeme aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumentenvorlagen den neuen Vorgaben entsprechen.
* Langfristige Lieferantenerklärungen prüfen: Bestehende Erklärungen müssen möglicherweise neu ausgestellt werden.
* Listenregeln prüfen: Analysieren Sie für Ihre Hauptprodukte, wie sich die geänderten Ursprungsregeln auf die Präferenzkalkulation auswirken.

Industrie- und Handelskammern sowie die Zollverwaltung bieten umfangreiche Beratung an. Wer die Umstellung aktiv angeht, kann von den vereinfachten Regeln profitieren und seine Wettbewerbsposition im wertvollen PEM-Raum stärken.

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