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PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe / Finanzierung PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe 15.10.2025 / 00:00 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

15.10.2025 - 00:00:19

EQS-News: PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe (deutsch)

PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung zur Stimmabgabe


EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe/Finanzierung
PAUL Tech AG: Bekanntmachung der Abstimmung ohne Versammlung - Aufforderung
zur Stimmabgabe



15.10.2025 / 00:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



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BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG



DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE
AUFMERKSAMKEIT.
NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG
IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.
PAUL Tech AG
Mannheim, Deutschland
(die "Emittentin")



gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt



in Bezug auf ihre
EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)
(die "Schuldverschreibungen")
Mannheim, 14. Oktober 2025



Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die
Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der
Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen") zu beschließen.



Die Abstimmung ohne Versammlung (die "Abstimmung") soll Anpassungen des
Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen
beschließen (die "Änderungen").



Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der
Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die "Aufforderung zur
Stimmabgabe") näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe des
heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der
Schuldverschreibungen (jeder für sich ein "Gläubiger") wird empfohlen,
Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die
Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter
https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.



Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht
definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung
zur Stimmabgabe zugewiesen wurden.



Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen
Die Schuldverschreibungen wurden von der Emittentin (vormals firmierend als
ACTAQUA GmbH) im Dezember 2020 ausgegeben und im Verlauf bis November 2022
wurde der Gesamtnennbetrag auf insgesamt EUR 35.000.000 aufgestockt. Die
Emittentin hält Schuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR
3.571.000 im Eigenbestand.



Unter den derzeitigen Anleihebedingungen fällt der Endfälligkeitstag der
Schuldverschreibungen auf den 1. Dezember 2025 und die Schuldverschreibungen
werden mit 7,00 % p.a. bis zum Endfälligkeitstag verzinst.



Am 8. Oktober 2025 hat die Emittentin bekanntgegeben, dass die im September
2025 angekündigte beabsichtigte Refinanzierung der Schuldverschreibungen
über die Emission einer neuen Anleihe im Nordic Bond Format vorerst nicht
weiterverfolgt wird.



Vor diesem Hintergrund bittet die Emittentin die Gläubiger um ihre
Zustimmung, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf
den 1. Dezember 2026 zu verschieben. Der Zeitraum innerhalb dessen eine
Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach Wahl der Emittentin zu 101,00 %
des Nennbetrags erfolgen kann, würde entsprechend auf den Zeitraum vom 1.
Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils einschließlich) geändert.



Als Ausgleich bietet die Emittentin den Gläubigern eine Anpassung der
Verzinsung der Schuldverschreibungen an: Im Zeitraum ab dem 1. Dezember 2025
(einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich), d.h. in der
gegenüber den ursprünglichen Anleihebedingungen verlängerten Laufzeit, wird
die Verzinsung der Schuldverschreibung auf 9,00 % p.a. erhöht.



Die Emittentin erwartet in den nächsten zwölf Monaten eine deutliche
Verbesserung ihrer operativen Profitabilität durch den seit Ende Q2/2025
beschleunigten Roll-out des Produkts PAUL Net Zero sowie die Durchführung
einer Kapitalerhöhung. Die Emittentin geht weiter davon aus, dass diese
Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung ihrer Bonität führen und damit
eine optimierte Ausgangslage für eine langfristige Refinanzierung der
Schuldverschreibungen schaffen werden.



Vorgeschlagene Änderungen
Die Emittentin schlägt den Gläubigern vor, § 4(1), § 6(1) und § 6(3) der
Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu ändern.



Soweit den Änderungen zugestimmt wird, werden die folgenden Anpassungen
wirksam:



Verschiebung des Endfälligkeitstags der Schuldverschreibungen
Nach dem vorgeschlagenen neuen § 6(1) der Anleihebedingungen würde sich der
Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um ein Jahr auf den 1. Dezember
2026 verschieben.



Verlängerung des Zeitraums für eine vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der
Emittentin
Der vorgeschlagene neue § 6(3) der Anleihebedingungen verlängert den
Zeitraum innerhalb dessen eine Rückzahlung der Schuldverschreibungen nach
Wahl der Emittentin zu 101,00 % des Nennbetrags erfolgen kann auf den
Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026 (jeweils
einschließlich).



Änderung des Zinssatzes für den Verlängerungszeitraum
Gemäß des vorgeschlagenen neuen § 4 (1) der Anleihebedingungen wird die
Verzinsung der Schuldverschreibungen für den Verlängerungszeitraum vom 1.
Dezember 2025 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (ausschließlich)
auf 9,00 % p.a. erhöht.



Informationen zur Abstimmung ohne Versammlung
Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die
Emittentin die Gläubiger ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung über die
vorgeschlagenen Änderungen abzustimmen, und bittet um ihre Zustimmung zu
diesen vorgeschlagenen Änderungen, innerhalb des Abstimmungszeitraums von
00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am 3. November 2025 bis 24:00 Uhr (Frankfurter
Zeit) am 5. November 2025 (der "Abstimmungszeitraum").



Die Abstimmung wird von Notarin Dr. Christiane Mühe, Taunusanlage 17, 60325
Frankfurt am Main, Deutschland, durchgeführt, die von der Emittentin zu
diesem Zweck ernannt wurde (die "Abstimmungsleiterin").



Wenn die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten,
sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger
den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt oder an der Abstimmung
teilgenommen hat oder nicht.
Die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bedarf einer vorherigen
Anmeldung durch die Gläubiger, die bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30.
Oktober 2025 (der "Ablauf der Anmeldefrist") zu erfolgen hat.



Um an der Abstimmung teilzunehmen, müssen sich die Gläubiger vor dem Ablauf
der Anmeldefrist (d. h. bis 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) am 30. Oktober
2025) bei der Abstimmungsleiterin anmelden und ihrer Anmeldung einen
Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk in Textform beifügen. Nach einer
solchen Anmeldung müssen die Gläubiger ihr Stimmformular in deutscher oder
englischer Sprache bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (d. h. bis 5.
November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Tagesende)) an die
Abstimmungsleiterin senden.



Einzelheiten zum Verfahren für die Stimmabgabe und zu den Voraussetzungen,
die von den Gläubigern für die Teilnahme an der Abstimmung und die Ausübung
der Stimmrechte erfüllt werden müssen, sind in der Aufforderung zur
Stimmabgabe dargelegt.



Erwarteter Zeitplan
Die Gläubiger sollten die folgenden Eckdaten im Zusammenhang mit der
Abstimmung ohne Versammlung zur Kenntnis nehmen. Die folgende
Zusammenfassung der Eckdaten ist nicht abschließend und wird durch die
Informationen in der Aufforderung zur Stimmabgabe ergänzt. Die nachstehenden
Daten können sich gemäß den Bedingungen der Aufforderung zur Stimmabgabe
ändern.



   Ereignis                           Datum und Uhrzeit (Alle Zeiten sind
                                      Frankfurter Zeit)
   Veröffentlichungsdatum
   Beginn der                         Voraussichtlich am 16. Oktober 2025
   Abstimmungsverfahren;
   Voraussichtliches Datum der
   Veröffentlichung der
   Aufforderung zur Stimmabgabe im
   Bundesanzeiger.
   Anmeldefrist
   Die Gläubigermüssen sich bis       30. Oktober 2025, 23:59 Uhr
   zum Ablauf der Anmeldefrist bei    (Frankfurter Zeit)
   der Abstimmungsleiterin
   registrieren und einen
   Besonderen Nachweis und einen
   Sperrvermerk übermitteln, wobei
   es auf den Zugang bei der
   Abstimmungsleiterin ankommt, um
   an der Abstimmung ohne
   Versammlung teilnehmen zu
   können.
   Beginn des Abstimmungszeitraums
   Beginn des                         3. November 2025, 00:00 Uhr
   Abstimmungszeitraums, in dem       (Frankfurter Zeit)
   die Gläubiger Stimmen
   unmittelbar im eigenen Namen,
   über Stellvertreter oder einen
   Stimmrechtsvertreter gegenüber
   der Abstimmungsleiterin abgeben
   können. Stimmen, die die
   Abstimmungsleiterin vor dem
   Abstimmungszeitraum erhält,
   werden nicht berücksichtigt und
   sind ungültig.
   Ende des Abstimmungszeitraums
   Ende des Abstimmungszeitraums,     5. November 2025, 24:00 Uhr
   in dem die Gläubiger Stimmen       (Frankfurter Zeit) (Ablauf des
   unmittelbar im eigenen Namen,      Tages)
   über Stellvertreter oder einen
   Stimmrechtsvertreter gegenüber
   der Abstimmungsleiterin abgeben
   können. Stimmen, die die
   Abstimmungsleiterin nach dem
   Abstimmungszeitraum erhält,
   werden nicht berücksichtigt und
   sind ungültig.
   Bekanntgabe der Ergebnisse der
   Abstimmung ohne Versammlung
   Erwartetes Datum der               So schnell wie möglich am 6.
   Veröffentlichung der Ergebnisse    November 2025 mittels
   mittels Pressemitteilung.          Pressemitteilung und voraussichtlich
   Erwartetes Datum der               am 10. November 2025 (Frankfurter
   Veröffentlichung der Ergebnisse    Zeit) im Bundesanzeiger.
   der Abstimmung ohne Versammlung
   im Bundesanzeiger.
   Ende der gesetzlichen
   Widerspruchsfrist
   Der Zeitpunkt bis zu dem jeder     Zwei Wochen nach der
   Gläubiger nach dem SchVG           Veröffentlichung der Ergebnisse im
   berechtigt ist, einen              Bundesanzeiger.
   Widerspruch gegen das Ergebnis
   der Abstimmung zu erheben.
   Ende der gesetzlichen
   Anfechtungsfrist
   Der Zeitpunkt bis zu dem jeder     Einen Monat nach der
   Gläubiger nach dem SchVG zur       Veröffentlichung der Ergebnisse im
   Anfechtung des Beschlusses         Bundesanzeiger. Die Anfechtungsfrist
   berechtigt ist.                    wird voraussichtlich am 10. Dezember
                                      2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit)
                                      (Ablauf des Tages) ablaufen.
   Beschluss-Wirksamkeitstag
   Das Datum an dem die Änderungen    Die Emittentin wird die Umsetzung
   der Anleihebedingungen nach §      des Beschlusses so schnell wie
   21 SchVG wirksam werden.           praktisch möglich nach dem Ende
                                      gesetzlichen Anfechtungsfrist
                                      veranlassen, vorausgesetzt, dass
                                      keine Anfechtungsverfahren in Bezug
                                      auf die Abstimmung ohne Versammlung
                                      oder Änderungen der
                                      Anleihebedingungen eingeleitet
                                      wurden oder, wenn
                                      Anfechtungsverfahren eingeleitet
                                      wurden, nach Beendigung des
                                      Verfahrens.
   Bekanntgabe der Wirksamkeit der
   Änderungen der
   Anleihebedingungen
   Das Datum an dem die               So schnell wie praktisch möglich
   Wirksamkeit der Änderungen der     nach dem Beschluss-Wirksamkeitstag.
   Anleihebedingungen von der
   Emittentin bekanntgegeben wird.



Verfügbarkeit weiterer Informationen



Die Lewisfield Deutschland GmbH wird als Soliciation Agent im Zusammenhang
mit der Aufforderung zur Stimmabgabe agieren. Fragen bezüglich der
Aufforderung zur Stimmabgabe können gerichtet werden an:



Lewisfield Deutschland GmbH
Danziger Straße 64
10435 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@lewisfield.de
Zu Händen: Marc Speidel



Die Emittentin hat die Notarin Dr. Christiane Mühe zur Abstimmungsleiterin
im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe bestellt. Sämtliche
Fragen bezüglich der Form und Wirksamkeit der Dokumente, sowie Fragen zur
Stimmberechtigung, ordnungsgemäßen Registrierung und rechtmäßigen
Einreichung (einschließlich des Zeitpunkts des Eingangs) und zur Annahme
einer abgegebenen Stimme werden von der Abstimmungsleiterin entschieden:



Notarin Dr. Christiane Mühe
Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare
Taunusanlage 17
60325 Frankfurt am Main
Germany
Fax: +49 69 7079 685 55
Email: PAULTech@fm-notare.com
Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:



PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: ir@paul.tech



HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe
gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe
enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten,
bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen
wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen
über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der
Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung
zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn
ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder
sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht
im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen
Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von
professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person,
deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer
Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen
ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser
Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung
teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die
Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben
eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen
Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser
Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten
Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz
diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird
durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin
aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.




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15.10.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    PAUL Tech AG
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   E-Mail:         presse@paul.tech
   Internet:       www.paul.tech
   ISIN:           DE000A3H2TU8
   WKN:            A3H2TU
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
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