OZG 2.0: Keine Generalfrist, aber Dauerstress für Kommunen
31.01.2026 - 04:42:12Die Digitalisierung der Verwaltung hat keine einheitliche Enddeadline – doch der Druck auf die Kommunen wächst täglich. Statt einer großen Frist müssen sie nun einen Flickenteppich aus Einzelfristen im Förderrecht managen.
Das sorgt für Verwirrung. Viele erinnern sich an das ursprüngliche Onlinezugangsgesetz (OZG), das bis Ende 2022 die flächendeckende Digitalisierung von Behördengängen vorsah. Dieses ambitionierte Ziel wurde verfehlt. Als Konsequenz setzt die Bundesregierung mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0), das im Juli 2024 in Kraft trat, bewusst auf einen neuen Kurs: weg von der starren Generalfrist, hin zu verbindlichen Standards und einer Anerkennung der Digitalisierung als „Dauer- und Generationenaufgabe“.
Der strategische Wandel ist deutlich. Statt eine neue, möglicherweise wieder unrealistische Frist zu setzen, schafft das OZG 2.0 verbindliche Rahmenbedingungen. Der Bund hat zwei Jahre Zeit, einheitliche technische Vorgaben und Schnittstellen zu definieren. Für Unternehmen soll spätestens nach fünf Jahren das Prinzip „Digital only“ gelten. Bürger behalten dagegen das Recht auf den Gang zum Amt, erhalten aber nach vier Jahren einen Rechtsanspruch auf digitale Bundesleistungen.
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Doch bedeutet weniger zentraler Druck mehr Entspannung vor Ort? Das Gegenteil ist der Fall.
Förderchaos: Jedes Programm hat seine eigene Deadline
Für kommunale Verwaltungen wird es nicht einfacher, sondern komplexer. Die Abkehr von einer großen Deadline offenbart die wahre Herausforderung: einen undurchsichtigen Flickenteppich programmspezifischer Fristen. Ob Mittel für den Breitbandausbau, die Städtebauförderung oder Klimaprojekte – jedes Programm von Bund, Ländern oder EU hat sein eigenes Portal, seine Regeln und seinen eigenen Stichtag.
Besonders zeitkritisch ist die digitale Nachreichung von Ratsbeschlüssen. Diese Dokumente legitimieren die Projekte und die kommunale Kofinanzierung. Eine verspätete Einreichung kann den Ausschluss aus dem Förderverfahren und den Verlust millionenschwerer Investitionen bedeuten. Der Druck, interne Prozesse von der politischen Beschlussfassung bis zur digitalen Übermittlung zu straffen, ist enorm.
Teufelskreis: Digitalisierung braucht Geld, der Antrag überfordert
Die praktische Umsetzung scheitert oft an der Realität in den Rathäusern. Zwei Hauptprobleme blockieren den Fortschritt: der akute Mangel an IT-Fachkräften und chronische Finanzengpässe. Viele Gemeinden kämpfen mit veralteten Systemen, die für moderne Online-Dienste nicht ausgelegt sind.
Hinzu kommt ein paradoxer Teufelskreis. Es gibt zwar Fördertöpfe für die Digitalisierung, doch der Antragsprozess dafür ist selbst hochkomplex und digital. Genau diese Kapazitäten fehlen aber oft. Die Folge ist eine wachsende digitale Spaltung zwischen finanzstarken Großstädten und kleinen, ressourcenschwachen Gemeinden.
Proaktiv handeln statt auf Vorgaben warten
Experten sind sich einig: Die Zukunft der Förderanträge ist digital, ob mit oder ohne Generalfrist. Kommunen können nicht auf die perfekte Lösung von oben warten. Gefragt ist proaktives Handeln und strategische Eigeninitiative.
Dazu gehört die Etablierung standardisierter digitaler Workflows und der intensive Austausch mit anderen Kommunen, um Doppelentwicklungen zu vermeiden. Verbände wie der Digitalverband Bitkom fordern eine dauerhafte Finanzierung der digitalen Daseinsvorsorge durch den Bund. Der Weg zur digitalen Verwaltung bleibt steinig, aber er ist unumkehrbar. Für die Kommunen heißt das: Durchatmen war gestern. Der Dauerstress der Digitalisierung geht weiter.
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