Österreichs neue Zuverdienst-Regeln: Mehr Freiheit für Pensionisten, weniger für Arbeitslose
17.01.2026 - 22:14:12Ab 2026 gelten in Österreich neue Regeln für Zuverdienste. Während Pensionisten deutlich mehr hinzuverdienen dürfen, werden die Möglichkeiten für Arbeitslose stark eingeschränkt. Die Regierung reagiert damit auf den akuten Arbeitskräftemangel.
Die Maßnahmen zielen darauf ab, erfahrene Arbeitskräfte länger im Job zu halten und Arbeitslose schneller in Vollzeitstellen zu bringen. Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt ist die Geringfügigkeitsgrenze, die 2026 bei 551,10 Euro monatlich eingefroren wird.
Unbegrenztes Hinzuverdienen für Alterspensionisten
Für Bezieher einer regulären Alterspension bleibt alles beim Alten – im positiven Sinne. Sie können weiterhin unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Pension gekürzt wird. Diese Regelung soll erfahrene Kräfte für die Wirtschaft halten.
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Eine befristete Entlastung ist allerdings Geschichte: Die Sonderregelung, die arbeitenden Pensionisten 2024 und 2025 bis zu 113 Euro monatlich an Versicherungsbeiträgen ersparte, ist ausgelaufen. Der Anreiz, auch im Alter zu arbeiten, bleibt dennoch hoch.
Korridorpension: Der große Wandel für Frührentner
Ein echter Paradigmenwechsel betrifft die Korridorpension. Diese ermöglicht einen Renteneintritt ab 62 Jahren nach 40 Versicherungsjahren. Bisher war hier strikt Schluss, sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde – die gesamte Pension fiel für den Monat weg.
Das hat sich geändert. Seit Anfang des Jahres führt ein geringes Überschreiten der 551,10-Euro-Grenze nicht mehr automatisch zum Totalverlust. Erst wenn der Zuverdienst eine volle Pflichtversicherung auslöst, entfällt die Pension. Die Politik erhofft sich, dass so mehr Frühpensionisten in Teilzeit oder projektweise weiterarbeiten.
Arbeitslose trifft es hart: Zuverdienst fast unmöglich
Im starken Kontrast dazu stehen die neuen, harten Regeln für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Was bis Ende 2025 noch erlaubt war, ist jetzt weitgehend verboten: das anrechnungsfreie Dazuverdienen bis zur Geringfügigkeitsgrenze.
Ein geringfügiger Zuverdienst ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen gestattet, zum Beispiel:
* Wenn die Nebentätigkeit schon mindestens 26 Wochen parallel zu einer Hauptstelle ausgeübt wurde und nun weiterläuft.
* Für bestimmte Gruppen wie Langzeitarbeitslose oder Menschen nach langer Krankheit.
Die Wirtschaftskammer begrüßt den Schritt als Anreiz für die Vollzeitarbeit. Sozialverbände kritisieren die Einschränkung der finanziellen Flexibilität für Betroffene.
Eingefrorene Grenze trifft alle
Die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro bleibt 2026 stabil. Eigentlich hätte sie aufgrund der gesetzlichen Aufwertungszahl steigen müssen, wurde aber im Zuge von Sparmaßnahmen eingefroren.
Diese Grenze ist der Schlüsselwert für alle Zuverdienst-Regelungen. Jedes Einkommen darunter gilt als geringfügige Beschäftigung – sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer, aber nur mit Unfallschutz.
Warum diese Kehrtwende?
Hinter der Neuausrichtung stehen zwei massive Herausforderungen: der demografische Wandel und der Fachkräftemangel.
- Bei Pensionisten geht es darum, das Wissen der „jungen Alten“ für die Wirtschaft zu erhalten und die Sozialsysteme durch längere Beitragszahlungen zu stabilisieren.
- Bei Arbeitslosen will der Gesetzgeber verhindern, dass sich eine Kombination aus Leistung und Minijob als attraktives Dauer-Modell etabliert. Der Druck, eine vollversicherte Stelle anzunehmen, soll steigen.
Die neuen Regeln werden die Dynamik am Arbeitsmarkt prägen. Wird die Zahl arbeitender Pensionisten wie erhofft steigen? Und führen die strengeren Vorgaben für Arbeitslose wirklich zu schnelleren Vermittlungen – oder nur zu größeren finanziellen Nöten? Die Antworten darauf wird die Praxis der kommenden Monate liefern.
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