Österreich: Neue Wertsicherungsklausel-Regeln beenden Rechtschaos
04.10.2025 - 03:21:02Massive Entlastung für Vermieter und Unternehmen
Österreichs Bundesregierung macht Schluss mit dem monatelangen Rechtschaos um Wertsicherungsklauseln. Heute kündigte Wien weitreichende Gesetzesänderungen an, die Millionen von Verträgen betreffen – von der Miete über Handyverträge bis zur Versicherung.
Das Problem: Widersprüchliche Höchstgerichtsurteile hatten Vermieter, Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen verunsichert. Die Lösung: Ein neues Gesetz mit dem sperrigen Namen „Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz“ (ZIAG), das ab 1. Jänner 2026 gelten soll.
Die wichtigste Änderung betrifft die Verjährungsfristen: Statt bis zu 30 Jahren können Verbraucher künftig nur noch fünf Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Diese Regelung gilt rückwirkend – ein gezielter Schutz vor millionenschweren Rückzahlungsforderungen.
„Vermieter und Unternehmer müssen nicht mehr Jahrzehnte an bereits geleisteten Zahlungen überraschend zurückzahlen“, erklärt das Justizministerium die Motivation. Für Verbraucher bleibt die Möglichkeit bestehen, unrechtmäßige Zahlungen der letzten fünf Jahre einzuklagen.
Rechtschaos nach Höchstgerichts-Ping-Pong
Was war passiert? Im Sommer lieferten sich Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Oberster Gerichtshof (OGH) einen juristischen Schlagabtausch um Wertsicherungsklauseln. Der Streitpunkt: Sind solche Klauseln unwirksam, wenn sie Preisanpassungen in den ersten zwei Monaten nach Vertragsabschluss nicht explizit ausschließen?
Der VfGH sagte „Ja, die Konsumentenschutzregel ist verfassungskonform“. Ein OGH-Senat konterte: „Nein, diese Regel gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge.“ Das Ergebnis: Totale Rechtsunsicherheit bei Millionen von Verträgen.
Wirtschaft jubelt, Konsumentenschützer skeptisch
Die Wirtschaftskammer zeigt sich erleichtert. „Klarere Regeln liegen im Interesse von Banken, Versicherungen und deren Kunden“, betont Franz Rudorfer von der Bundessparte Bank und Versicherung.
Weniger begeistert reagiert die Arbeiterkammer, die Wertsicherungsklauseln als systematische Benachteiligung von Verbrauchern kritisiert hatte. Die verkürzte Verjährungsfrist schmälert die Durchsetzungschancen für Konsumenten erheblich.
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Was sich für Verbraucher ändert
Konkret bedeutet das neue Gesetz:
- Bestehende Verträge müssen nicht geändert werden
- Rückforderungen sind nur noch fünf Jahre rückwirkend möglich
- Neue Verträge erhalten klarere rechtliche Grundlagen
- Preisanpassungen werden vorhersehbarer
Wer seine Verträge überprüfen lassen will, sollte nicht zu lange warten. Mit der neuen Fünfjahresfrist können ältere Ansprüche schnell verjähren.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht das Gesetz als „großen Erfolg für Rechtssicherheit und den Wirtschaftsstandort“. Ob Verbraucher das genauso sehen werden, bleibt abzuwarten.