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NIS2-Gesetz: 30.000 deutsche Firmen vor Cybersicherheits-Pflicht

20.01.2026 - 18:35:12

Die neue NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu strengeren Cybersicherheitsmaßnahmen. Wer bereits ein DSGVO-konformes Sicherheitsfundament hat, kann Synergien nutzen und Doppelarbeit vermeiden.

Mit dem neuen NIS2-Umsetzungsgesetz müssen ab sofort zehntausende Unternehmen ihre digitale Verteidigung verbindlich ausbauen. Für viele ist das eine gewaltige Aufgabe – doch wer die DSGVO bereits im Griff hat, startet mit klarem Vorteil.

Synergien nutzen: Doppelte Pflicht, einfachere Erfüllung?

Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die NIS2-Richtlinie unterschiedliche Ziele verfolgen, überschneiden sich ihre Kernanforderungen erheblich. Beide verlangen risikobasierte technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs). Unternehmen, die bereits ein solides Sicherheitsfundament für den Datenschutz gelegt haben, können hier anknüpfen.

Zu den gemeinsamen Pflichten zählen Risikoanalysen, strenge Zugriffskontrollen und der Einsatz von Verschlüsselung. Ebenso wichtig sind Konzepte für die Incident Response und ein robustes Backup-Management. Wer bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach ISO 27001 betreibt, ist daher gut aufgestellt. Das Prinzip lautet: Einmal investieren, für mehrere Gesetze compliant sein.

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Der Meldemarathon: 24-Stunden-Frist für erste Warnung

Trotz der Gemeinsamkeiten gibt es einen kritischen Unterschied: die Meldepflichten bei einem Vorfall. Hier droht Verwirrung. Die DSGVO gibt 72 Stunden Zeit, um eine Datenschutzverletzung zu melden. NIS2 hingegen etabliert einen straffen Dreistufen-Plan beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Eine erste Frühwarnung muss binnen 24 Stunden erfolgen. Nach spätestens 72 Stunden ist eine detailliertere Meldung mit Erstbewertung fällig. Ein einziger Ransomware-Angriff kann so beide Meldeketten parallel auslösen. Die enge Abstimmung zwischen Datenschutz und IT-Sicherheit wird damit überlebenswichtig.

Persönliche Haftung: Geschäftsführung in der Pflicht

Eine der weitreichendsten Neuerungen ist die explizite persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Führungskräfte haften für die Umsetzung der Cybersicherheitsmaßnahmen und müssen sich regelmäßig zu Cyber-Risiken fortbilden. Zudem weitet NIS2 den Verantwortungsbereich aus.

Ähnlich der DSGVO gilt die Sorgfaltspflicht nun für die gesamte Lieferkette. Unternehmen müssen die Sicherheit ihrer IT-Dienstleister und Softwareanbieter aktiv überwachen und bewerten. Die Resilienz der Partner wird direkt zur eigenen Compliance-Frage.

Integrierte Strategie als Schlüssel zum Erfolg

Experten raten dringend davon ab, DSGVO und NIS2 als isolierte Projekte zu behandeln. Stattdessen sei eine integrierte Compliance-Strategie der effizienteste Weg. Sie spart Kosten, vermeidet Doppelarbeit und schafft eine insgesamt widerstandsfähigere Sicherheitsarchitektur.

Dieser ganzheitliche Ansatz wird immer wichtiger, da die EU-Regulierung mit DORA für Finanzen oder dem KI-Gesetz (AI Act) weiter an Komplexität gewinnt. Ein zentrales Managementsystem dient als Nachweis für viele Pflichten.

Fokus 2026: Umsetzung und behördliche Kontrolle

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt der Fokus nun auf der Praxis. Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Die Behörde wird ihre Aufsicht deutlich verstärken und zwischen präventiver Überwachung und anlassbezogenen Prüfungen unterscheiden.

Für die Firmen heißt es jetzt: Lücken analysieren. Die bestehenden, oft DSGVO-getriebenen Maßnahmen müssen mit den spezifischen NIS2-Anforderungen abgeglichen werden. Besonderes Augenmerk gilt der Lieferkettensicherheit und den neuen Meldeprozessen. Nur so lassen sich die empfindlichen Sanktionen beider Regelwerke vermeiden.

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