NIS2-Gesetz: 30.000 deutsche Firmen unter Cyber-Zugzwang
16.11.2025 - 15:09:12Der Bundestag hat am 13. November 2025 das NIS2-Umsetzungsgesetz verabschiedet – und damit eine neue Ära der IT-Sicherheit eingeläutet. Rund 30.000 Unternehmen in Deutschland müssen künftig strenge Cybersecurity-Auflagen erfüllen. Die persönliche Haftung von Geschäftsführern soll dabei als Druckmittel wirken.
Zeitgleich zur Gesetzesverabschiedung veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seinen Jahresbericht – mit alarmierenden Erkenntnissen: Die Bedrohungslage bleibt „angespannt”, viele Unternehmen unterschätzen ihre Verwundbarkeit dramatisch. Besonders kleine und mittlere Firmen wiegen sich in falscher Sicherheit, während vier von fünf Cyberangriffen genau sie treffen.
Das neue NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ersetzt bisherige IT-Sicherheitsvorschriften und weitet den Kreis der verpflichteten Unternehmen massiv aus. Betroffen sind Firmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro – vorausgesetzt, sie gehören zu den definierten kritischen Sektoren.
Die Anforderungen haben es in sich: Unternehmen müssen umfassende Risikomanagement-Systeme aufbauen, die dem Stand der Technik entsprechen. Dazu gehören zwingend Incident-Management, Business Continuity-Planung, Verschlüsselungstechnologien und Multi-Faktor-Authentifizierung. Nicht irgendwann – sondern zeitnah.
Passend zum Thema IT-Sicherheit: Viele Unternehmen unterschätzen ihre Verwundbarkeit – und sind nicht auf Ransomware und den starken Anstieg entdeckter Schwachstellen vorbereitet. Das kostenlose E-Book “Cyber Security Awareness Trends” erklärt, welche Sofortmaßnahmen Geschäftsführer und IT-Verantwortliche jetzt umsetzen müssen, welche technischen Basics (MFA, Verschlüsselung, Incident-Management) dringend fehlen und wie man Compliance-Anforderungen effizient erfüllt. Enthalten sind auch konkrete Checklisten für die NIS2-Registrierung und das Meldesystem. Jetzt kostenloses Cyber-Security-E-Book herunterladen
Besonders brisant: Die Geschäftsführung haftet persönlich. Vorstände und Geschäftsführer müssen die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen überwachen und sich zum Thema fortbilden. Wer hier versagt, riskiert nicht nur Bußgelder für die Firma, sondern auch die eigene Reputation.
BSI schlägt Alarm: „Digitale Sorglosigkeit”
Der BSI-Bericht 2025 liefert die düstere Begründung für die verschärften Regeln. 90 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen bewerten ihre eigene IT-Sicherheit als „gut” – eine gefährliche Fehleinschätzung, die sie zu „leichter Beute” macht, warnt die Behörde.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Zwischen Mitte 2024 und Mitte 2025 stieg die Zahl täglich entdeckter Software-Schwachstellen um 24 Prozent. Jede neue digitale Anwendung, jedes unzureichend abgesicherte System öffnet Angreifern Tür und Tor.
Ransomware bleibt die größte Bedrohung. Trotz internationaler Ermittlungserfolge gegen Cyberkriminelle operieren professionelle Erpresser-Gruppen weiterhin auf hohem Niveau. Für viele Unternehmen kann ein erfolgreicher Angriff existenzbedrohend werden.
Compliance trifft Realität
Die neue Rechtslage zwingt Unternehmen in ein Dilemma: Sie müssen gleichzeitig regulatorische Anforderungen erfüllen und echte Widerstandsfähigkeit gegen hochprofessionelle Angreifer aufbauen. Experten sprechen von einem notwendigen Kulturwandel – weg vom reaktiven Krisenmanagement, hin zu proaktiver Sicherheitsarchitektur.
Daniel Kammerbauer vom IT-Dienstleister Controlware betont die Komplexität: Die Verzahnung technischer und rechtlicher Anforderungen überfordere viele Unternehmen. Die Folge: Zahlreiche Firmen suchen externe Informationssicherheitsbeauftragte (eISB), um die Transformation zu stemmen. Qualifiziertes Personal ist jedoch Mangelware.
Das Gesetz macht IT-Sicherheit faktisch zur Chefsache. Die persönliche Haftungsklausel dürfte Investitionen in Cybersecurity erheblich beschleunigen – aus purem Eigeninteresse der Führungsebene.
Countdown läuft: Umsetzung bis Anfang 2026
Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft. Für 30.000 deutsche Unternehmen beginnt damit ein Wettlauf gegen die Zeit. Der erste Schritt: eine gründliche Bestandsaufnahme der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen, um Lücken zu identifizieren.
Alle betroffenen Firmen müssen sich beim BSI registrieren, das künftig als zentrale Aufsichtsbehörde fungiert. Die Behörde erhält erweiterte Kontroll- und Sanktionsbefugnisse – und wird diese nutzen. Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig anpassen, drohen neben Cyberangriffen auch empfindliche Strafen.
Zudem gilt ein dreistufiges Meldesystem: Signifikante Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich an das BSI gemeldet werden. Wer schweigt, riskiert zusätzliche Konsequenzen.
Das NIS2-Gesetz ist mehr als eine weitere Regulierung – es markiert den Übergang zu einer umfassend geregelten digitalen Wirtschaft in Deutschland und der EU. Ob die deutschen Unternehmen den Sprung rechtzeitig schaffen? Die nächsten Monate werden zeigen, wer die Zeichen der Zeit erkannt hat.
PS: Geschäftsführer und Vorstände, die jetzt handeln wollen: Der Gratis-Report “Cyber Security Awareness Trends” bietet praxisnahe Schutzmaßnahmen gegen Ransomware, konkrete Checklisten zur schnellen Bestandsaufnahme und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie NIS2-Compliance effizient angehen können – oft ohne gleich neues Personal einzustellen. Holen Sie sich den Leitfaden, den viele Mittelständler bereits nutzen. Jetzt kostenlosen NIS2- & Cyber-Guide anfordern


