NIS-2, Schulungswelle

NIS-2: Neue Schulungswelle macht Vorstände fit für Cyber-Haftung

18.01.2026 - 23:01:12

Die EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 begründet persönliche Haftung für Geschäftsführer. Eine Welle spezieller Schulungsprogramme bereitet Führungskräfte nun auf ihre neuen Governance-Pflichten vor.

Die verschärfte EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2 stellt Geschäftsführer und Vorstände persönlich in die Haftung. Eine Flut neuer Schulungsprogramme soll die Führungsetagen jetzt auf die geforderten Pflichten vorbereiten – und das Argument der Unkenntnis ausräumen.

Seit die Umsetzungsfrist der europäischen NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht verstrichen ist, wächst in den Vorstandsetagen der Druck. Der Grund: Die Richtlinie macht Cybersicherheit zur Chefsache und begründet eine persönliche Haftung für Führungskräfte bei Pflichtverletzungen. Als Reaktion darauf starten Sicherheitsdienstleister und Akademien nun eine Welle spezieller Awareness-Programme für die C-Ebene.

Persönliche Haftung als stärkster Treiber

Was treibt Vorstände plötzlich in die Seminarräume? Die Antwort liegt im Paragrafenwerk. Die NIS-2-Richtlinie und das novellierte BSI-Gesetz, konkret § 38, verpflichten Leitungsorgane explizit zur Umsetzung und Überwachung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Bei Verstößen gegen diese Sorgfaltspflicht können sie persönlich für Schäden haftbar gemacht werden.

„Cybersicherheit ist keine rein operative IT-Aufgabe mehr, sondern eine strategische Governance-Pflicht“, betonen Experten. Eine bloße Delegation der Verantwortung reicht nicht mehr aus. Die Geschäftsleitung muss Sicherheitsmaßnahmen aktiv billigen, überwachen und sich auch mit Risiken in der Lieferkette auseinandersetzen. Viele Führungskräfte hätten diese Tragweite lange unterschätzt.

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Strategie statt Technik: Das lernen die Chefs

Die neuen Programme gehen bewusst über technisches Grundwissen hinaus. Im Fokus stehen strategische und organisatorische Kompetenzen, die Vorstände für ihre Aufsichtspflicht benötigen.

Zu den Kerninhalten gehören:
* Die Einführung eines umfassenden IKT-Risikomanagements.
* Die Steuerung von Sicherheitsrisiken bei Drittanbietern und Lieferanten.
* Kenntnisse zu Meldepflichten bei gravierenden Vorfällen.
* Konkrete Pflichten der Geschäftsleitung bei der Billigung von Maßnahmen.
* Strategien für das Business Continuity Management im Krisenfall.

Anbieter wie die TÜV NORD Akademie, die UBIT-Akademie incite und GUTcert haben bereits konkrete Seminartermine für das erste Quartal 2026 im Angebot – ein Zeichen für die große Dringlichkeit.

Ein bekanntes Muster: Die DSGVO-Parallele

Für Marktbeobachter wiederholt sich ein Muster: Ähnlich wie bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgt auf die Phase der technischen Umsetzung nun ein Boom bei spezialisierten Compliance- und Governance-Schulungen.

Die Hoffnung vieler Unternehmen, die Aufsichtsbehörden würden zunächst zurückhaltend agieren, hat sich als Trugschluss erwiesen. Nationale Behörden wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden voraussichtlich Nachweise über absolvierte Führungsschulungen bei Audits einfordern. Die persönliche Haftung erweist sich als stärkster Hebel, um das Thema endgültig auf die Agenda der Vorstandsetagen zu hieven.

Langfristig etabliert NIS-2 einen neuen Standard: Cybersicherheits-Kompetenz wird zur Kernanforderung für jede Führungskraft in betroffenen Sektoren. Unternehmen, die jetzt in die Weiterbildung ihrer Spitzenmanager investieren, minimieren nicht nur Compliance-Risiken, sondern stärken ihre gesamte Widerstandsfähigkeit gegen Cyber-Bedrohungen.

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