NIS-2-Gesetz: Persönliche Haftung für Manager wird greifbar
27.01.2026 - 00:31:12Die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für IT-Sicherheitspannen tritt in eine kritische Phase. Ein kürzlich abgelaufener Stichtag im Außenwirtschaftsrecht zeigt das massive Risiko: Bei Verstößen können nun private Vermögen eingefroren werden. Diese Entwicklung unterstreicht eine neue, harte Rechtsrealität für Führungskräfte – besonders durch die verschärfte Cybersicherheits-Richtlinie NIS-2.
Ein Paradigmenwechsel: Vom Unternehmens- zum Personen-Risiko
Der rechtliche Rahmen für diesen Wandel ist die deutsche Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie, die seit Dezember 2025 in Kraft ist. Das Gesetz erfasst rund 30.000 als „wesentlich“ oder „wichtig“ eingestufte Unternehmen in Deutschland. Sein Kern: Es begründet eine direkte, persönliche Verantwortung für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Eine Schonfrist für diesen Haftungsaspekt gibt es nicht.
Führungsgremien müssen nun gesetzlich die Umsetzung von Cybersicherheits-Maßnahmen genehmigen und überwachen. Dazu gehört eine persönliche Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an Sicherheitstrainings. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und – entscheidend – die persönliche Schadensersatzhaftung. Cybersecurity ist damit ein Governance-Thema von gleicher Bedeutung wie die Finanzkontrolle.
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Die operative Pflicht: Mehr als nur Compliance
Experten betonen, dass reine Regelbefolgung nicht ausreicht, um die Haftung zu begrenzen. Jüngste Analysen großer Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen zeigen: Eine reaktive Sicherheitshaltung ist unzureichend. Vorschriften wie NIS-2 und das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 liefern den Rahmen, ersetzen aber keine robuste, proaktive Sicherheitsstrategie.
Die Führungsebene ist daher in der Pflicht, nicht nur Budgets freizugeben, sondern eine umfassende Sicherheitskultur aktiv voranzutreiben. Das bedeutet: Regelmäßige Risikobewertungen, getestete Notfallpläne und die Sensibilisierung der gesamten Belegschaft. Der Fokus verschiebt sich von „Häkchen setzen“ hin zu nachweisbarem, strategischem Risikomanagement.
Das Damoklesschwert: Der Zugriff auf Privatvermögen
Die beunruhigendste Entwicklung für Manager ist die zunehmende Bereitschaft der Behörden, private Vermögenswerte ins Visier zu nehmen. Der jüngste Stichtag im Außenwirtschaftsrecht setzte einen beunruhigenden Präzedenzfall: Bei Verstößen können Staatsanwaltschaften nicht nur Firmenkonten, sondern auch privates Immobilien- und Investmentvermögen der Verantwortlichen einfrieren – oft schon im Ermittlungsstadium.
Rechtsexperten ziehen eine direkte Linie zu möglichen Szenarien unter NIS-2. Wird ein schwerer IT-Sicherheitsvorfall durch grobe Fahrlässigkeit der Führungsebene verursacht – etwa durch Ignorieren von Warnungen –, sind ähnliche Maßnahmen denkbar. Das hebt die Einsätze von der Ebene möglicher Unternehmensstrafen zu einer direkten Bedrohung für das persönliche Vermögen der Manager.
Kontext: Ein perfekter Sturm aus Risiken
Diese Verschärfung der Managerhaftung geschieht nicht im luftleeren Raum. Sie ist das Ergebnis mehrerer Faktoren: der dramatischen Zunahme von Cyberangriffen, geopolitischer Instabilität und eines klaren regulatorischen Trendes zu mehr Führungsverantwortung. Die Rechts- und Versicherungswirtschaft reagiert bereits.
Die deutsche Anwaltschaft fokussiert sich intensiv auf diese Entwicklung. Spezialisierte Publikationen zu Managerhaftung werden in den kommenden Tagen erwartet. Das zeigt: Die erste Welle von Rechtsstreitigkeiten unter NIS-2 wird allgemein antizipiert. Die Urteile werden wegweisende Präzedenzfälle für die Corporate Governance im digitalen Zeitalter setzen.
Ausblick: Höhere Prämien und schärfere Beweisführung
Unternehmen und ihre Führungsteams müssen sich auf eine Phase verschärfter Prüfungen einstellen. Eine direkte Folge des persönlichen Risikos wird ein starker Anstieg der Prämien für D&O-Versicherungen (Directors and Officers Liability) sein. Versicherer werden rigorosere Nachweise für Cybersicherheits-Bemühungen verlangen.
Die ersten größeren Gerichtsurteile unter NIS-2 werden genau beobachtet werden. Sie werden die praktischen Grenzen der Managerhaftung definieren. Regulierer und Gerichte werden künftig verstärkt darauf achten, ob das Management eine echte Kultur der Sicherheit und Resilienz etabliert hat. Proaktive Investitionen in Cybersecurity, kontinuierliche Training und eine lückenlose Dokumentation des Governance-Prozesses werden essenziell – zum Schutz des Unternehmens und des Privatvermögens seiner Führungskräfte.
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