NIS-2, Betriebsräte

NIS-2: Betriebsräte fordern Mitsprache bei Cybersicherheit

11.02.2026 - 02:40:12

Die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 stärkt die Position von Wirtschaftsausschüssen, die umfassende Auskunft zu wirtschaftlichen Cyberrisiken verlangen. 2026 wird zum entscheidenden Jahr für die Zusammenarbeit.

Die flächendeckende Umsetzung des deutschen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 bringt ein neues Konfliktfeld in die Unternehmen: Wirtschaftsausschüsse pochen auf umfassende Informationsrechte in strategischen Sicherheitsfragen. Aus ihrer Sicht ist IT-Sicherheit längst eine wirtschaftliche Angelegenheit.

Seit Dezember 2025 gilt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 in Deutschland in vollem Umfang. Rund 30.000 „wesentliche“ und „wichtige“ Unternehmen aus 18 Sektoren müssen nun strenge Cybersicherheitsvorgaben erfüllen. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Einhaltung. Diese Aufwertung macht IT-Risiken zu einem zentralen Wirtschaftsfaktor – und genau hier sehen die Arbeitnehmervertretungen ihre Chance.

Vom Technik- zum Wirtschaftsthema

„Cybersicherheit ist heute ein Kernbestandteil der Unternehmensstrategie“, sagt ein Gewerkschaftsvertreter. Die Argumentation ist einfach: Die neuen Pflichten haben direkte finanzielle Auswirkungen. Dazu zählen hohe Investitionen in Sicherheitstechnik, Risikobewertungen für potenzielle Millionenschäden, Business-Continuity-Pläne und drohende Bußgelder bei Verstößen.

All das fällt nach Ansicht von Rechtsanwälten und Gewerkschaften klar unter den Informationsanspruch des Wirtschaftsausschusses nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie detailliert die Geschäftsführung informieren muss. „Es geht nicht um technische Details eines Hackerangriffs“, so ein Arbeitsrechtler. „Es geht um das verständliche Risiko für den Betrieb und die Arbeitsplätze.“

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Europäischer Rückenwind für mehr Transparenz

Deutschland ist kein Einzelfall. In Österreich tritt das nationale NISG 2026 am 1. Oktober 2026 in Kraft. Die EU-Kommission arbeitet bereits an der nächsten Stufe: Im Januar 2026 legte sie den Entwurf für einen „Cybersecurity Act 2“ vor. Dieser soll verbindliche Regeln für die Sicherheit gesamter IT-Lieferketten schaffen.

Die Botschaft ist klar: Der regulatorische Druck auf Unternehmen wird europaweit steigen. Cybersicherheit entwickelt sich vom IT-Silo zur Chefsache mit strategischer und wirtschaftlicher Tragweite. Diese Entwicklung stärkt die Position der Betriebsräte.

Konfliktfeld oder Chance für besseren Schutz?

Die Forderung nach Transparenz birgt Konfliktpotenzial. Manche Vorstände fürchten, die Weitergabe sensibler Schwachstellenberichte könne die Sicherheit selbst gefährden oder zu komplex für Laien sein.

Befürworter einer engeren Zusammenarbeit sehen das anders. Ein konstruktiver Dialog könne die Resilienz des Unternehmens stärken. Die Belegschaft habe oft einen praxisnahen Blick auf Abläufe und Risiken. Entscheidend wird sein, vertrauensvolle und sichere Kommunikationswege zu etablieren. Unternehmen, die ihre Wirtschaftsausschüsse früh einbinden, könnten nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch wertvolle Einsichten gewinnen.

2026 wird zum entscheidenden Jahr

Mit der verpflichtenden Registrierung im BSI-Melderegister, das seit Januar 2026 online ist, werden die praktischen Fragen der Informationsweitergabe drängend. Gewerkschaften fordern bereits klare Leitlinien für die Praxis.

Die Debatte wird 2026 die Beziehung zwischen Management und Arbeitnehmervertretungen neu definieren. Ein transparentes und kooperatives Modell im Umgang mit Cyberrisiken könnte sich zum Kennzeichen einer zukunftsfähigen Unternehmensführung entwickeln.

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