Neue TRGS 541: Schärfere Regeln für gefährliche Biozide
03.01.2026 - 00:26:12Die Bundesregierung führt mit der TRGS 541 präzise Qualifikationsanforderungen für den Umgang mit hochriskanten Bioziden ein. Unternehmen müssen jetzt Mitarbeiterqualifikationen prüfen und auffrischen.
Die Bundesregierung verschärft den Umgang mit hochriskanten Bioziden. Die neue Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 541 definiert erstmals präzise, welche Qualifikationen für den professionellen Umgang mit gefährlichen Chemikalien nötig sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben die Regelung jetzt veröffentlicht.
Sie löst veraltete Übergangsregelungen ab und setzt europaweit abgestimmte Standards. Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen jetzt prüfen, ob ihre Mitarbeiter die nötige Sachkunde nachweisen können. Die Regelung ist Teil einer umfassenden Modernisierung der Gefahrstoffverordnung.
Wann gilt die Sachkundepflicht?
Der Kern der neuen TRGS 541 ist eine klare Abgrenzung. Nicht für alle Biozide gelten die strengen Schulungsvorgaben, sondern nur für Produkte mit besonderem Gefahrenpotenzial. Konkret betrifft es Mittel, die als akut toxisch (Kategorien 1 bis 3) eingestuft sind.
Passend zum Thema TRGS 541: Viele Arbeitgeber unterschätzen, wie genau Gefährdungsbeurteilungen zu Gefahrstoffen geprüft werden — und welche Nachweise Behörden bei Kontrollen fordern. Ein kostenloser Leitfaden liefert fertige Vorlagen, Checklisten und eine Schritt‑für‑Schritt-Anleitung, damit Ihre Dokumentation jeder Kontrolle standhält und Bußgelder vermieden werden. Praktisch für Sicherheitsfachkräfte und Verantwortliche in Reinigung, Industrie und Schädlingsbekämpfung: Jetzt GBU‑Vorlagen herunterladen
Ebenso fallen krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR) der Kategorien 1A und 1B unter die Pflicht. Das Gleiche gilt für Substanzen, die spezifische Zielorgane schädigen (STOT Kategorie 1).
Entscheidend ist auch ein weiterer Punkt: Die Sachkundepflicht greift immer dann, wenn die europäische Zulassung des Biozids den Einsatz durch einen “geschulten berufsmäßigen Verwender” vorschreibt. Damit werden EU-Vorgaben zur sicheren Anwendung erstmals verbindlich in deutschen Betrieben umgesetzt.
Modernisierte Qualifikationen mit Verfallsdatum
Die TRGS 541 ersetzt ältere Regelwerke wie Teile der TRGS 523 zur Schädlingsbekämpfung. Der Fokus verschiebt sich damit von der reinen Schädlingsbekämpfung hin zu einem umfassenden Chemikaliensicherheits-Management. Das betrifft nun alle professionellen Anwender – ob in der Gebäudereinigung, der Industrie oder im Hygienesektor.
Eine zentrale Neuerung: Qualifikationsnachweise sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Eine Sachkundebescheinigung gilt grundsätzlich für sechs Jahre. Um sie zu verlängern, müssen Inhaber an anerkannten Fortbildungen teilnehmen, bevor die Frist abläuft.
Das stellt sicher, dass Wissen über Sicherheitstechnik, Toxikologie und Rechtsänderungen aktuell bleibt. Für Unternehmen heißt das jetzt: Sie müssen die Qualifikationen ihrer Mitarbeiter überprüfen. Die Übergangsfristen aus der Gefahrstoffverordnung von Dezember 2024 laufen.
Drei-Stufen-Plan für mehr Sicherheit
Die TRGS 541 ist der zweite Baustein einer systematischen Neuordnung des Biozid-Rechts. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und die BAuA verfolgen einen modularen Drei-Stufen-Plan:
- TRGS 540 (Grundanforderungen): Seit Ende 2025 in Kraft. Sie gilt für alle Biozide und regelt allgemeine Schutzmaßnahmen.
- TRGS 541 (Sachkundepflicht): Die jetzt veröffentlichte Regel für Hochrisiko-Produkte und die nötigen Fachkenntnisse.
- TRGS 542 (Begasungen): Wird für 2026 erwartet. Sie regelt den Umgang mit hochgiftigen Gasen und schließt das Paket ab.
Dieser Aufbau hilft Sicherheitsverantwortlichen: Sie sehen sofort, welche Regeln für ihren Betrieb relevant sind. Eine Reinigungsfirma mit Standard-Desinfektionsmitteln muss nur TRGS 540 beachten. Ein Schädlingsbekämpfer, der mit hochgiftigen Rodentiziden arbeitet, unterliegt dagegen vollständig der neuen TRGS 541.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Verbände wie der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) hatten die Veröffentlichung zum Jahreswechsel erwartet. Die Reaktion ist eine Mischung aus Erleichterung über Klarheit und Dringlichkeit. Die Umsetzungslast für die Betriebe ist konkret.
Die Checkliste für Arbeitgeber umfasst drei Schritte:
* Bestandsprüfung: Alle Chemikalien auf die Gefahrenklassen (akut toxisch, CMR, STOT) überprüfen, die TRGS 541 auslösen.
* Qualifikations-Check: Dokumentation prüfen – haben Mitarbeiter, die diese Mittel handhaben, gültige Sachkundenachweise?
* Schulungsplanung: Auffrischungskurse für ältere Zertifikate buchen oder Mitarbeiter für den neuen Standard qualifizieren.
Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert viel. Die Gefahrstoffverordnung bietet die rechtliche Grundlage, die TRGS 541 den technischen Maßstab. Bei Kontrollen können Behörden bei fehlender Sachkunde die Arbeit sofort stoppen und hohe Bußgelder verhängen.
Ausblick: Nächster Schritt folgt 2026
Mit der TRGS 541 ist der Weg frei für den letzten Teil der Reform: die TRGS 542 für Begasungen. Marktbeobachter rechnen mit ihrer Veröffentlichung bis Mitte 2026.
Bis dahin wird die BAuA voraussichtlich Leitfäden und FAQs veröffentlichen, besonders für kleinere Betriebe. Die Frage, wann ein “berufsmäßiger” und wann ein “speziell geschulter” Verwender nötig ist, muss praxisnah geklärt werden.
Eins ist sicher: 2026 wird ein Jahr intensiver Schulungsaktivitäten in vielen Branchen. Unternehmen sollten das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) im Auge behalten und sich frühzeitig mit ihren Sicherheitsfachkräften abstimmen. Die neuen Standards gelten ab sofort.
PS: Sie planen jetzt die praktische Umsetzung der TRGS 541? Sichern Sie sich das kostenlose Download‑Paket mit editierbaren Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, fertigen Checklisten und Muster‑Betriebsanweisungen — ideal, um Schulungsnachweise und Fortbildungspläne rechtskonform zu dokumentieren und Prüfungen sicher zu bestehen. Unkompliziert einsetzbar für Reinigung, Industrie und Schädlingsbekämpfung: Jetzt GBU‑Toolkit herunterladen


