Grenzwerte, Kupfer

Neue Grenzwerte für Kupfer und Cerdioxid fordern deutsche Betriebe

09.02.2026 - 09:54:11

Deutsche Unternehmen müssen ab sofort strengere Arbeitsplatzgrenzwerte für Kupfer und Cerdioxid einhalten. Die neuen Vorgaben betreffen Schlüsselbranchen und erfordern umgehend aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen sowie Messkonzepte.

Deutsche Unternehmen müssen ab sofort strengere Grenzwerte für Kupfer und Cerdioxid am Arbeitsplatz einhalten. Die neuen verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) wurden jetzt in die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900) aufgenommen und beenden eine Übergangsfrist. Für Arbeitgeber in der Metallverarbeitung, Elektronik- und Halbleiterindustrie bedeutet das: Sie müssen ihre Gefährdungsbeurteilung umgehend aktualisieren und ein neues Messkonzept umsetzen.

Extrem niedrige Grenzwerte gelten ab sofort

Die Änderungen der TRGS 900, die im Januar 2026 bestätigt wurden, setzen neue Maßstäbe. Besonders der Wert für Cerdioxid stellt die Betriebe vor Herausforderungen. Er liegt bei nur 0,002 mg/m³ für die alveolengängige (einatembare) Fraktion. Dieser extrem niedrige Grenzwert spiegelt toxikologische Bedenken hinsichtlich der Wirkung auf das tiefe Lungengewebe wider. Zudem gilt ein Spitzenbegrenzungsfaktor von 8 (II), der kurzfristige Überschreitungen streng begrenzt.

Für Kupfer und seine anorganischen Verbindungen gelten nun differenzierte Werte:
* 0,045 mg/m³ für die alveolengängige Fraktion (A-Fraktion).
* 0,2 mg/m³ für die einatembare Fraktion (E-Fraktion).

Diese Werte ersetzen frühere Beurteilungsmaßstäbe und zwingen Unternehmen dazu, bei Luftmessungen zwischen den Partikelgrößen zu unterscheiden – eine neue technische Komplexität.

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Messpflichten und technische Hürden

Mit der Aufnahme in die TRGS 900 ist die Anpassungsfrist beendet. Nach der Gefahrstoffverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Das erfordert nicht nur die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, sondern auch den Nachweis durch Messungen.

Gerade der Cerdioxid-Grenzwert von 0,002 mg/m³ stellt eine messtechnische Herausforderung dar. Standard-gravimetrische Methoden reichen für diesen Nachweis oft nicht mehr aus. Erforderlich sind hochempfindliche Analyseverfahren wie die ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) nach Probenahme auf Filtern. Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) arbeitet an validierten Messverfahren für diese niedrigen Konzentrationen.

Können Betriebe die Einhaltung nicht durch Messungen belegen, müssen sie das STOP-Prinzip anwenden: Substitution, technische, organisatorische Maßnahmen und erst zuletzt persönliche Schutzausrüstung.

Betroffene Branchen im Fokus

Die neuen Vorgaben treffen mehrere Schlüsselindustrien. Die Kupfer-Grenzwerte betreffen vor allem:
* Metallverarbeitung: Schleif-, Polier- oder Schweißarbeiten.
* Elektronikfertigung: Herstellung von Leiterplatten und Kupferlackdraht.
* Recycling: Anlagen zur Aufbereitung von Elektroschrott oder Metallabfällen.

Der Cerdioxid-Grenzwert hat massive Auswirkungen auf:
* Halbleiterindustrie: Cerdioxid ist ein Schlüsselbestandteil in CMP-Poliersuspensionen.
* Automobilsektor: Verwendung in Katalysatoren und Kraftstoffadditiven.
* Glas- und Optikindustrie: Polierprozesse für Hochpräzisionslinsen.

Betriebe in diesen Sektoren müssen jetzt prüfen, ob ihre Absaug- und Lüftungsanlagen die neuen, strengeren Parameter einhalten können.

Strengere Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht

Die Verschärfung ist Teil einer kontinuierlichen Anpassung des deutschen Gefahrstoffrechts an neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie steht im Einklang mit der novellierten Gefahrstoffverordnung, die Ende 2024 in Kraft trat. Der Fokus liegt klar auf einer präventiveren Herangehensweise.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) kündigen verschärfte Kontrollen an. Die Gewerbeaufsicht wird bei Betriebsbesichtigungen 2026 die Gefährdungsbeurteilungen besonders im Hinblick auf die neuen Kupfer- und Cerdioxid-Werte prüfen.

Arbeitgebern wird geraten, die aktuelle „IFA-Arbeitsmappe“ für anerkannte Messverfahren zu konsultieren und bei fehlender eigener Expertise zertifizierte Messstellen einzuschalten. Wer seine Überwachungspflichten vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch die Stilllegung betroffener Arbeitsbereiche, bis die Sicherheit nachgewiesen ist.

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