AGS-Regeln, Schutz

Neue AGS-Regeln verschärfen Schutz vor Blei und Mineralwolle

12.01.2026 - 10:13:12

Der Ausschuss für Gefahrstoffe verschärft die Vorschriften für krebserregende Stoffe. Unternehmen in Bau und Sanierung müssen Schutzmaßnahmen ausweiten und Nachweispflichten erfüllen.

Deutschlands Arbeitsschutz wird strenger: Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Regeln für den Umgang mit krebserregenden Stoffen deutlich verschärft. Betroffen sind vor allem die Bau- und Sanierungsbranche.

Die neuen Vorgaben für Blei (TRGS 505) und alte Mineralwolle (TRGS 521) wurden bereits Ende 2025 beschlossen und in dieser Woche offiziell bestätigt. Sie zwingen Unternehmen zu umfassenderen Schutzmaßnahmen und mehr Dokumentation. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gesundheitsrisiken dieser Stoffe.

Strengere Blei-Grenzwerte fordern Umdenken

Im Fokus steht die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 “Blei”. Sie gilt für Sanierungsarbeiten an Altbauten, wo bleihaltige Farben und Leitungen noch weit verbreitet sind. Die Regelung geht nun deutlich über die Einhaltung von Luftgrenzwerten hinaus.

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„Minimierung“ ist kein bloßes Ziel mehr, sondern ein streng regulierter Prozess. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die Exposition so weit wie möglich reduzieren – etwa beim Schleifen, Schweißen an beschichteten Flächen oder beim Batterierecycling. Dazu gehören verbesserte Hygienemaßnahmen und verpflichtende biometrische Überwachungen für gefährdete Beschäftigte. Die Berufsgenossenschaften werden dies 2026 besonders prüfen.

Mineralwolle: Höhere Schutzstufen bei Sanierungen

Noch gravierender sind die Änderungen bei der TRGS 521. Sie regelt Arbeiten mit alter, biobeständiger Mineralwolle, die bis in die späten 1990er Jahre verbaut wurde und als krebserregend gilt. Bei energetischen Sanierungen und Abrissarbeiten gelten nun strengere Vorgaben.

Die Einstufung der Expositionskategorien wird voraussichtlich angehoben. Das bedeutet: Für Tätigkeiten, die bisher als weniger riskant galten, könnten künftig höherwertige Atemschutzmasken und aufwendigere Staubkontrollmaßnahmen Pflicht werden. Für die Bauwirtschaft, die unter Druck steht, die Sanierungsquote zu erhöhen, bedeutet das zusätzlichen Aufwand.

Substitution wird zur Pflicht

Ein Paradigmenwechsel zeigt sich in der komplett neu gefassten TRGS 619. Sie betrifft Aluminiumsilikatwolle, die in der Hochtemperatur-Isolierung eingesetzt wird. Künftig liegt die Nachweispflicht beim Arbeitgeber: Bevor der gefährliche Stoff verwendet wird, muss dokumentiert werden, warum ein sichereres Ersatzmaterial nicht infrage kommt.

Die Botschaft der Behörden ist klar: Es geht nicht mehr nur um die Kontrolle von Risiken, sondern wo immer möglich um deren Beseitigung. Für die Industrie steigt der Aufwand für Vorabprüfungen und spezielle Entsorgungsverfahren.

Paket mit weitreichenden Folgen

  • Neue TRGS 541: Sie definiert Kompetenzanforderungen für den Einsatz biozider Produkte, etwa in der Schädlingsbekämpfung.
  • Aktualisierte Grenzwerte: Die TRGS 900 passt die Arbeitsplatzgrenzwerte neuen toxikologischen Daten an.
  • TRGS 524: Sie regelt Arbeiten in kontaminierten Bereichen und betrifft die Altlastensanierung.

Rechtlich verbindlich werden die Regeln mit der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt, die unmittelbar bevorsteht. Experten raten Unternehmen, ihre Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen sofort anzupassen. Wer auf den amtlichen Druck wartet, riskiert Betriebsstörungen und Haftungsprobleme. Für 2026 steht fest: Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird dynamischer – und fordernder.

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