Arbeit, Betriebsräte

Mobile Arbeit 2026: Betriebsräte vor neuen rechtlichen Hürden

31.01.2026 - 01:17:12

Neue Gerichtsurteile und Trends wie Workation erhöhen den Druck auf Betriebsräte, umfassende Vereinbarungen für mobiles Arbeiten auszuhandeln und Rechtssicherheit zu schaffen.

Auch 2026 prägt mobiles Arbeiten die deutsche Arbeitswelt. Doch die Regeln dafür werden immer komplexer. Neue Gerichtsurteile und Trends wie die „Workation“ zwingen Betriebsräte zum Handeln, um Mitarbeiter zu schützen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Mitbestimmung in der digitalen Leere

Eine kürzliche Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat die Debatte neu entfacht. Das Urteil betraf zwar einen Essenslieferdienst, doch Experten sehen ein Signal für alle digital gesteuerten Arbeitsmodelle. Das Gericht stellte hohe Anforderungen an eine physische Leitungsmacht vor Ort – ein Konzept, das in der App-gesteuerten Arbeitsrealität oft nicht mehr passt.

Die Gewerkschaft NGG kritisiert, dass die Rechtsprechung die digitale Realität nur unzureichend abbildet. Die Folge: Betriebsvereinbarungen müssen Mitbestimmungsrechte für mobile Arbeit jetzt präziser denn je definieren. Besonders bei der Einführung digitaler Kontrolltools ist Klarheit entscheidend.

Die Bausteine einer zukunftssicheren Vereinbarung

Da es in Deutschland keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten gibt, sind klare Betriebsvereinbarungen umso wichtiger. Eine solide Policy sollte mehrere Kernpunkte abdecken:

  • Geltungsbereich und Verfahren: Wer darf mobil arbeiten? Wie läuft der Antrag? Aus welchen Gründen darf abgelehnt werden?
  • Arbeitszeiterfassung: Geplante Gesetzesänderungen zur verpflichtenden elektronischen Erfassung machen klare Regeln für Beginn, Ende und Pausen auch im Homeoffice unumgänglich.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Welche Geräte und Software sind erlaubt? Wie wird der Zugriff auf Firmendaten gesichert? Private Nutzung kann zum Sicherheitsrisiko werden.
  • Arbeitsschutz und Kosten: Wer trägt die Kosten für Heimbüro und Strom? Wie wird der Versicherungsschutz bei Unfällen außerhalb des Betriebs geregelt?
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Die nächste Stufe: „Workation“ und Arbeiten im Ausland

Der Trend zur temporären „Workation“ verschärft die Lage. Die Möglichkeit, von überall auf der Welt zu arbeiten, wirft komplexe rechtliche Fragen auf.

Betriebsvereinbarungen müssen hier spezifische Antworten liefern. Das betrifft aufenthaltsrechtliche Fragen, selbst innerhalb der EU. Noch komplizierter werden die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Betriebsräte sollten klare Genehmigungsprozesse, maximale Aufenthaltsdauern und Regelungen zu Kosten und Aufwand durchsetzen. Ohne diese Leitplanken droht massive Rechtsunsicherheit.

Vom Homeoffice-Notfall zur Flexibilitäts-Strategie

Die einfachen Pandemie-Regelungen reichen längst nicht mehr aus. Der Fokus verschiebt sich hin zu umfassenden Flexibilitäts-Policies. Die Rolle des Betriebsrats wandelt sich: Es geht nicht mehr nur um die Abwehr von Überwachung, sondern um die aktive Gestaltung einer digitalen Arbeitskultur.

Dabei rücken Themen wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Leistungskontrolle in den Vordergrund. The große Herausforderung für die Mitbestimmung bleibt, eine Balance zu finden: zwischen den Freiheiten flexibler Arbeit und dem Schutz vor Entgrenzung, psychischer Belastung und Datenmissbrauch.

Gesetzgeber im Hintertreffen, Betriebsräte in der Pflicht

Während die Arbeitswelt sich rasant verändert, hinkt der Gesetzgeber hinterher. Bis ein modernes Mobilarbeitsgesetz kommt, bleiben detaillierte Betriebsvereinbarungen das wichtigste Instrument für Rechtssicherheit.

Betriebsräte sind gefordert, ihr Initiativrecht zu nutzen und auf Aktualisierungen zu drängen. Zusätzlichen Druck bringen europäische Vorgaben wie die ab Juni 2026 geltende EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie zwingt zu fairen und nachvollziehbaren Arbeitsbedingungen – auch beim mobilen Arbeiten. Die Fähigkeit, komplexe technische und internationale Sachverhalte in wirksame Regeln zu übersetzen, wird 2026 zur Schlüsselkompetenz jeder Betriebsratsarbeit.

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