Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro

28.11.2025 - 01:29:12

Berlin – Die Zeit wird knapp für deutsche Arbeitgeber: In gut einem Monat treten neue Verdienstgrenzen für Minijobber in Kraft. Wer seine Lohn- und Personalsysteme noch nicht angepasst hat, sollte jetzt handeln. Denn ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze von derzeit 556 auf 603 Euro – eine direkte Folge der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde.

Die Deutsche Rentenversicherung und führende Fachverlage haben die Anpassung diese Woche bestätigt. Die Erhöhung um 47 Euro folgt der gesetzlich verankerten Kopplung an den Mindestlohn. Für Personalabteilungen bedeutet das: Verträge prüfen, Software aktualisieren und Mitarbeiter informieren – am besten noch vor den Feiertagen.

Hinter der neuen Grenze steckt eine einfache Formel: Der Gesetzgeber legt die Minijob-Schwelle anhand einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden zum jeweils gültigen Mindestlohn fest. Diese dynamische Anpassung soll sicherstellen, dass Minijobber trotz steigender Stundenlöhne ihre Arbeitszeit beibehalten können.

Mit dem Mindestlohn-Sprung von aktuell 12,82 auf 13,90 Euro verschiebt sich automatisch die monatliche Verdienstgrenze auf 603 Euro. Die maximal zulässige Monatsarbeitszeit bleibt dabei konstant bei rund 43 Stunden – also etwa zehn Stunden pro Woche.

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Auch der sogenannte Übergangsbereich passt sich an. Der Midijob beginnt künftig bei 603,01 Euro und endet weiterhin bei 2.000 Euro. Arbeitgeber müssen hier besonders aufpassen: Wer in diese Spanne rutscht, unterliegt automatisch der Sozialversicherungspflicht mit angepasster Beitragsberechnung.

2027 kommt die nächste Stufe

Was macht die aktuelle Situation ungewöhnlich? Unternehmen können bereits zwei Jahre im Voraus planen. Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 – basierend auf der Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni – eine zweistufige Erhöhung beschlossen.

Nach der ersten Anpassung folgt am 1. Januar 2027 die zweite Erhöhungswelle:
– Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro pro Stunde
– Minijob-Grenze klettert auf 633 Euro monatlich

Die Deutsche Handwerks Zeitung betonte diese Woche, dass diese Planungssicherheit besonders für Branchen mit vielen Minijobbern wertvoll ist – etwa Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk. Gleichzeitig zementiert der Fahrplan aber auch steigende Personalkosten für die kommenden 24 Monate.

Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Keine fünf Wochen mehr bis zum Stichtag. HR-Experten drängen auf sofortige Vertragsprüfung, denn die Tücke liegt im Detail: Die höhere Verdienstgrenze eröffnet zwar mehr Spielraum, doch das Zusammenspiel von vereinbarter Arbeitszeit und neuem Mindeststundenlohn birgt Fallstricke.

Checkliste für Dezember 2025:

Vertragsanpassung: Liegt ein festes Monatsgehalt von 556 Euro vor? Das kann auf 603 Euro erhöht werden – vorausgesetzt, der Stundenlohn beträgt mindestens 13,90 Euro.

Stundenlohn aktualisieren: Wer Mindestlohn zahlt, muss die Lohnsoftware zwingend auf 13,90 Euro umstellen. Sonst drohen Bußgelder und Nachzahlungen.

Arbeitszeitberechnung: Bei übertariflichen Stundenlöhnen innerhalb des Minijob-Rahmens verschieben sich die maximal erlaubten Arbeitsstunden. Prüfen Sie: Stundensatz mal Arbeitszeit darf die neue 603-Euro-Grenze nicht überschreiten.

Mitarbeiterinformation: Informieren Sie Beschäftigte schriftlich über Änderungen beim Netto-Verdienst oder der Stundenentlohnung.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland warnte am 21. November explizit: Mit steigenden Grenzen wächst auch die Prüfintensität. Die Behörden haben angekündigt, verstärkt auf Arbeitszeitmanipulation zu achten – also den Versuch, Jobs künstlich steuerfrei zu halten.

Kompromiss unter Protest

Der Weg zu diesen Zahlen verlief nicht ohne Konflikte. Die Mindestlohnkommission legte ihre Empfehlung bereits im Juni 2025 vor und entschied sich für die vorsichtige Steigerung auf 13,90 Euro (2026) beziehungsweise 14,60 Euro (2027). Das Bundeskabinett setzte dies im Oktober durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung um.

Gewerkschaften wie Verdi und der DGB hatten massiv für einen Sprung auf 15 Euro bereits 2026 gekämpft – als Antwort auf Inflation und Kaufkraftverlust. Die Kommission setzte sich jedoch über diese Forderung hinweg und votierte für einen Mittelweg zwischen Arbeitnehmerschutz und wirtschaftlicher Stabilität in schwacher Konjunktur.

Die Bundesregierung verteidigte die Zweistufen-Lösung als notwendigen Kompromiss. Zwar bleibt das politisch diskutierte 15-Euro-Ziel unerreicht, doch die Erhöhung auf 13,90 Euro bedeutet immerhin ein Plus von rund 8,4 Prozent gegenüber dem 2025er-Niveau von 12,82 Euro.

Planbare Kostensteigerung

Das deutsche Arbeitsmarkt-Motto für Ende 2025 lautet: vorhersehbar teurer. Die Bestätigung der 603-Euro-Grenze beseitigt zwar Unsicherheit, erhöht aber den Verwaltungsaufwand im Dezember erheblich.

Arbeitgeber sollten alle Gehaltsabrechnungsanpassungen vor der Weihnachtspause abschließen. Die klare Perspektive bis 2027 bietet ein seltenes Maß an Planbarkeit – doch der Druck auf die Lohnkosten nimmt kontinuierlich zu. Mit dem Jahreswechsel dürfte sich die Debatte von der Ankündigung zur praktischen Umsetzung verlagern. Ob die 14,60 Euro für 2027 ausreichen, bleibt politisch umstritten.

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