Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro: Was sich 2026 ändert
09.12.2025 - 09:21:11Noch 22 Tage, dann wird es ernst: Ab dem 1. Januar 2026 greift die gesetzliche Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Für Millionen Beschäftigte bedeutet das mehr Geld auf dem Konto – für Unternehmen jedoch eine Herausforderung, die längst nicht alle unbeschadet überstehen werden. Das Münchner Ifo-Institut warnt vor massiven Jobverlusten, während Arbeitgeber fieberhaft ihre Lohnabrechnungen überarbeiten.
Die neue Obergrenze für Minijobs steigt automatisch auf 603 Euro im Monat. Damit wird die seit Oktober 2022 geltende Kopplung an den Mindestlohn fortgesetzt – ein Automatismus, der ursprünglich für Planungssicherheit sorgen sollte, nun aber zusätzlichen Anpassungsdruck erzeugt.
Das Bundeskabinett hat die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung” beschlossen und folgt damit den Empfehlungen der Mindestlohnkommission. Der Sprung von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro entspricht einem Plus von 8,4 Prozent – deutlich mehr als die erwartete Tariflohnsteigerung von rund 3 Prozent.
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Die Berechnung der neuen Minijob-Grenze:
13,90 Euro × 130 ÷ 3 ≈ 602,33 Euro (aufgerundet auf 603 Euro)
Damit können Minijobber ab Januar rund 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Bisher lag diese Grenze bei 556 Euro. Für 2027 ist bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro festgeschrieben – entsprechend steigt die Minijob-Grenze dann voraussichtlich auf 633 Euro.
Ifo-Institut schlägt Alarm: Jedes vierte Unternehmen plant Stellenabbau
So begrüßenswert die Lohnerhöhung für Geringverdiener ist, so heftig fällt die Reaktion der Wirtschaft aus. Eine aktuelle Studie des Ifo-Instituts zeigt: 22 Prozent der betroffenen Unternehmen planen, Personal abzubauen. Diese Quote liegt deutlich über den Werten von 2022, als die letzte große Mindestlohn-Anhebung erfolgte.
Die Studienergebnisse im Überblick:
* 50 Prozent wollen die Preise erhöhen
* 28 Prozent planen Kürzungen bei Investitionen
* 77 Prozent der Gastronomie-Betriebe sind direkt betroffen
* 71 Prozent im Einzelhandel spüren die Auswirkungen
„Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase wirtschaftlicher Schwäche besonders schmerzt”, erklärt Sebastian Link, Forscher am Ifo-Institut. Anders als 2022 hätten die Betriebe ihre finanziellen Puffer weitgehend aufgebraucht. Was damals noch durch Preisanpassungen kompensiert werden konnte, führt heute direkt zu Entlassungen.
Midijobs und die neue Übergangszone
Die Verschiebung des Mindestlohns hat direkte Folgen für die sogenannte Übergangszone, den Midijob-Bereich. Die untere Grenze verschiebt sich von 556,01 Euro auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro.
Praktische Auswirkung: Wer bislang zwischen 556 und 603 Euro verdiente und damit im Midijob-Bereich lag, fällt ab Januar automatisch wieder in den Minijob-Status – sofern Gehalt oder Stundenumfang nicht angepasst werden. Das hat Konsequenzen für Krankenversicherung und Rentenansprüche.
Personalverantwortliche müssen jetzt handeln: Jeder Arbeitsvertrag in diesem Einkommensbereich gehört auf den Prüfstand. Die Software für Lohnabrechnungen muss aktualisiert, Minijob-Verträge verifiziert werden.
Die Falle für ALG-I-Empfänger
Ein Detail, das in der öffentlichen Diskussion untergeht: Während die Minijob-Grenze steigt, bleibt der Freibetrag für Empfänger von Arbeitslosengeld I unverändert bei 165 Euro. Wer die vollen 603 Euro hinzuverdient, muss einen deutlich größeren Teil davon auf das ALG anrechnen lassen.
Das Ergebnis? Eine klassische Transferentzugsfalle: Mehr arbeiten bringt kaum mehr Netto. Finanzexperten raten Betroffenen zu detaillierten Berechnungen, bevor sie die Arbeitszeit ausweiten.
Branchen in der Krise: Gastronomie besonders hart getroffen
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt vor einer Pleitewelle im ersten Quartal 2026. Mit 77 Prozent betroffener Betriebe steht die Branche vor einem perfekten Sturm: steigende Energiekosten, anhaltende bürokratische Belastungen und nun ein Lohnsprung, der die Produktivitätsentwicklung deutlich übersteigt.
„Wir sehen einen gefährlichen Cocktail, der viele Betriebe in die Insolvenz treiben wird”, heißt es aus Verbandskreisen. Ähnlich düster fällt die Einschätzung im Einzelhandel aus, wo 71 Prozent der Unternehmen direkt betroffen sind.
Ausblick: Der Weg bis 2027
Die bereits beschlossene Erhöhung auf 14,60 Euro im Jahr 2027 verschafft zumindest Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre. Doch die Diskussion über das System der Mindestlohn-Festsetzung dürfte an Schärfe gewinnen.
Kritiker fordern eine stärkere Orientierung an der Produktivitätsentwicklung statt an Tarifabschlüssen. Die aktuelle Mindestlohnkommission gerät zunehmend unter Druck – ihre Empfehlungen, so der Vorwurf, würden die wirtschaftliche Realität ausblenden.
Klar ist: Der 1. Januar 2026 wird kein normaler Neujahrstag. Für Hunderttausende Arbeitgeber tickt die Uhr – und die To-do-Liste ist lang.
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