Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Mini-Job-Grenze klettert mit
16.01.2026 - 06:20:11Für Millionen Beschäftigte in Deutschland wird das neue Jahr spürbar: Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 gestiegen. Diese Erhöhung zieht automatisch die Verdienstgrenze für Mini-Jobs nach oben – eine doppelte finanzielle Entlastung für Geringverdiener und Teilzeitkräfte.
Neue Zahlen: Das ändert sich konkret
Seit Jahresbeginn gilt ein bundesweiter Mindeststundenlohn von 13,90 Euro. Das ist ein Plus von 78 Cent gegenüber 2025. Parallel dazu wurde die monatliche Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigung von 556 auf 603 Euro angehoben. Dieser Mechanismus ist gesetzlich verankert: Die Mini-Job-Grenze wird dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, basierend auf einer 10-Stunden-Woche. Die Jahresobergrenze liegt nun bei 7.236 Euro.
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Dahinter steckt eine klare Absicht: Mini-Jobber sollen von der Lohnerhöhung profitieren, ohne dass ihre Arbeitszeit gekürzt werden muss, um unter der Beitragsgrenze zu bleiben. Für sie bleibt der Status als geringfügig Beschäftigte damit erhalten.
Der Weg zur Erhöhung: Kommission und Kabinett
Die aktuellen Sätze sind das Ergebnis eines langfristigen Plans. Die unabhängige Mindestlohnkommission aus Vertretern der Tarifpartner empfahl die zweistufige Erhöhung bereits im Juni 2025. Die Bundesregierung setzte diese Empfehlung per Rechtsverordnung im Oktober 2025 in Kraft. Der erste Schritt ist nun vollzogen, der zweite folgt planmäßig: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Mini-Job-Grenze dann auf 633 Euro.
Branchen, Debatten und die Zukunft
In einigen Branchen liegen die tariflichen Mindestlöhne bereits heute deutlich höher. In der Pflege etwa steigen die Sätze im Juli 2026 auf bis zu 21,03 Euro für Fachkräfte. Die allgemeine Erhöhung wird dennoch kontrovers diskutiert. Gewerkschaften wie der DGB begrüßen sie, fordern aber weiterhin eine Anhebung auf 15 Euro, um Armut wirksam zu verhindern. Arbeitgeberverbände verweisen hingegen auf die gestiegenen Lohnkosten, besonders für kleine Betriebe.
Die Debatte dreht sich zunehmend um die Methodik. Gewerkschaften und Experten fordern, den EU-Richtwert von 60 Prozent des mittleren Lohns verbindlich im deutschen Gesetz zu verankern. So soll die künftige Anpassung automatisch einen existenzsichernden Lohn garantieren. Bis zur nächsten Erhöhung 2027 bleibt der Mindestlohn ein zentrales Thema im Spannungsfeld zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit.


