Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

17.11.2025 - 21:02:12

Millionen Arbeitnehmer können aufatmen: Ab Januar wartet ein deutliches Plus im Portemonnaie. Der gesetzliche Mindestlohn klettert auf 13,90 Euro brutto pro Stunde – eine Erhöhung, die weit über eine symbolische Geste hinausgeht. Die Mindestlohnkommission hatte diese Anpassung bereits im Juni 2025 beschlossen, die Bundesregierung setzte sie per Verordnung in Kraft. Doch was bedeutet das konkret für Geringverdiener, Minijobber und Bürgergeld-Bezieher?

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Gegenüber dem aktuellen Niveau von 12,82 Euro entspricht das einem Sprung von 8,42 Prozent. Wer Vollzeit arbeitet, kann künftig mit rund 2.409 Euro brutto monatlich rechnen – etwa 190 Euro mehr als bisher. Und das ist erst der Anfang: 2027 folgt die nächste Stufe auf 14,60 Euro. Rund sechs Millionen Beschäftigte sollen von dieser Entwicklung profitieren, schätzt der Deutsche Gewerkschaftsbund.

Doch die Erhöhung zieht weite Kreise. Besonders die 7,5 Millionen Minijobber im Land spüren die Auswirkungen direkt. Denn die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – eine automatische Anpassung, die verhindern soll, dass Menschen ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, wenn der Stundenlohn steigt.

Anzeige

Viele Arbeitgeber übersehen, dass die Erhöhung des Mindestlohns und die daraus resultierende neue Minijob‑Grenze von 603 Euro direkte Folgen für Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen haben. Falsche Vertragsklauseln oder fehlerhafte Abrechnungen können schnell zu teuren Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen führen. Der kostenlose Leitfaden erklärt praxisnah, welche Vertragspassagen Sie anpassen müssen, wie Sie Minijobs korrekt abrechnen und welche Prüfungsfallen Sie jetzt vermeiden sollten. Jetzt Minijob-Guide für Arbeitgeber downloaden

Die Rechnung ist simpel: Zehn Wochenstunden zum neuen Mindestlohn ergeben die neue Verdienstgrenze. Ab Januar 2026 können Minijobber statt bisher 556 Euro nun bis zu 603 Euro pro Monat verdienen, ohne ihren sozialversicherungsfreien Status zu verlieren. Eine Nachricht, die vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und haushaltsnahen Dienstleistungen für Erleichterung sorgen dürfte.

Parallel verschiebt sich die untere Grenze für Midijobs – jene Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich. Sie beginnen künftig bei 603,01 Euro, während die Obergrenze bei 2.000 Euro bleibt. Arbeitgeber müssen ihre Verträge entsprechend anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Übergänge zwischen den verschiedenen Beschäftigungsformen werden damit neu justiert.

Mehr Geld für aufstockende Erwerbstätige

Auch Bürgergeld-Bezieher, die nebenbei arbeiten, können von der Entwicklung profitieren. Zwar bleiben die Freibeträge unverändert – der Grundfreibetrag liegt weiterhin bei 100 Euro, darüber hinaus sind 20 Prozent bis 520 Euro und 30 Prozent zwischen 520 und 1.000 Euro geschützt. Doch weil das Einkommen steigt, wächst auch der absolute Betrag, der anrechnungsfrei bleibt.

Ein Beispiel: Bei einem Minijob-Verdienst von 603 Euro bleiben etwa 209 Euro unangetastet – rund 14 Euro mehr als bei der bisherigen Grenze von 556 Euro. Nicht die Welt, aber immerhin ein spürbarer Unterschied im Haushaltsbudget. Für viele Haushalte könnte das den entscheidenden finanziellen Spielraum bedeuten.

Zwischen Kaufkraft und Kostendruck

Die politische Bewertung fällt erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas feiert den Mindestlohn als “Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen”. Gewerkschaften betonen, dass vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren, die überproportional häufig im Niedriglohnsektor arbeiten. Die Erhöhung stärke nicht nur die soziale Gerechtigkeit, sondern auch die Kaufkraft.

Die Gegenseite sieht das skeptischer. Wirtschaftsverbände warnen vor steigenden Kosten, die Unternehmen unter Druck setzen könnten. Thomas Keindorf von der Handwerkskammer Halle befürchtet inflationäre Effekte und zusätzliche Belastungen für Betriebe. Die Bundesregierung beziffert die Mehrkosten auf etwa 2,2 Milliarden Euro jährlich – eine Summe, die gerade kleinere Unternehmen spüren werden. Hinzu kommt die Sorge, dass attraktivere Minijob-Löhne den Anreiz für eine Ausbildung schmälern könnten.

2027 folgt die nächste Anhebung

Die Weichen sind bereits gestellt: Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn erneut, dann auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze dürfte sich entsprechend auf rund 633 Euro erhöhen. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Kostendynamik geht weiter, Planungssicherheit wird zur Mangelware.

Die nächste reguläre Überprüfung durch die Mindestlohnkommission ist für Juni 2027 angesetzt. Dann werden die Weichen für 2028 und 2029 gestellt. Klar ist: Die Debatte über die angemessene Höhe der Lohnuntergrenze wird die politische Agenda weiter begleiten. Zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit bleibt die Balance eine Herausforderung – eine, die Millionen Menschen in Deutschland direkt betrifft.

Anzeige

PS: Die Minijob‑Grenze steigt auf 603 Euro — sind Ihre internen Abläufe und Musterverträge dafür vorbereitet? Dieses kostenlose E‑Book bietet konkrete Musterformulierungen, übersichtliche Checklisten für die korrekte Abrechnung und zeigt die häufigsten Fehler, die Betriebsprüfer bei Minijobbern beanstanden. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Nachzahlungen und schaffen Rechtssicherheit für Ihre Mitarbeitenden. Minijob-Abrechnung betriebsprüfungssicher machen

@ boerse-global.de