Mindestlohn, Firmen

Mindestlohn steigt 2026: 22 Prozent der Firmen planen Entlassungen

04.12.2025 - 20:42:11

Deutschland steht vor der stärksten Mindestlohn-Erhöhung seit Jahren – doch die Wirtschaft schlägt Alarm. Ab Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, gefolgt von einem weiteren Sprung auf 14,60 Euro im Jahr 2027. Das bedeutet ein Plus von 8,4 Prozent innerhalb von zwei Jahren.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter Ministerin Bärbel Bas bestätigte Anpassung soll die Kaufkraft stabilisieren. Doch neue Erhebungen zeigen: Die Unternehmen zahlen einen hohen Preis. Besonders in der aktuellen Krisenlage könnte die Anpassung zum Bumerang werden.

Der Sprung ist deutlich: Von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026. Nur ein Jahr später folgt die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Die Regelung gilt verbindlich für nahezu alle Branchen – Ausnahmen gibt es lediglich für Auszubildende und bestimmte Gruppen von Langzeitarbeitslosen.

Grundlage bilden die Empfehlungen der Mindestlohnkommission, die zwischen Arbeitnehmerschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit abwägen sollte. Das BMAS verweist auf die EU-Richtlinie: Der Mindestlohn soll sich auf 60 Prozent des mittleren Vollzeitlohns zubewegen.

Anzeige

Viele Arbeitgeber übersehen jetzt notwendige Anpassungen in ihren Arbeitsverträgen – und riskieren damit Bußgelder oder teure Nachzahlungen, gerade bei Minijobs und geänderten Nachweispflichten. Das kostenlose E‑Book „Der Arbeitsvertrag“ liefert 19 sofort einsetzbare Musterformulierungen, Checklisten zur Vertragsprüfung und konkrete Formulierungsvorschläge für Minijob- und Vollzeitverträge. Nützlich für Personaler und Geschäftsführer, die ihre Verträge vor dem Jahreswechsel rechtskonform machen müssen. 19 Muster-Formulierungen & E-Book jetzt kostenlos herunterladen

„Der höhere Lohn stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die Binnennachfrage”, hieß es diese Woche aus Regierungskreisen. Für personalintensive Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel bedeutet die Erhöhung allerdings eine massive finanzielle Belastung.

Minijob-Grenze klettert auf 603 Euro

Automatisch mit dem Mindestlohn verknüpft steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen geringfügig Beschäftigte bis zu 603 Euro monatlich verdienen – aktuell liegt die Grenze bei 556 Euro.

Diese Anpassung ermöglicht es Minijobbern, bis zu 10 Stunden pro Woche zum neuen Mindestlohn zu arbeiten, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Die neuen Grenzen im Überblick:
* 2026: 603 Euro pro Monat
* 2027: voraussichtlich 633 Euro pro Monat (bei 14,60 Euro Stundenlohn)

Auch für den Midijob-Bereich (Übergangszone) verschiebt sich die untere Grenze auf 603,01 Euro. Die gleitende Skala der Sozialversicherungsbeiträge erstreckt sich dann bis 2.000 Euro. Die Minijob-Zentrale riet Arbeitgebern diese Woche dringend zur Vertragsprüfung: „Wer 40 Stunden im Monat zum neuen Satz von 13,90 Euro arbeitet, kommt auf 556 Euro – das liegt noch sicher unter der neuen Grenze von 603 Euro. Bei höheren Stundenlöhnen droht aber schnell ein ungewolltes Überschreiten.”

Ifo-Institut warnt vor Jobabbau

Während Arbeitnehmer aufatmen, wachsen die Sorgen in den Chefetagen. Eine am 2. Dezember 2025 veröffentlichte Umfrage des Ifo-Instituts offenbart das Ausmaß der Verunsicherung.

Das Ergebnis: 22 Prozent der betroffenen Unternehmen planen Stellenstreichungen als Reaktion auf den neuen Mindestlohn. Das ist ein drastischer Anstieg verglichen mit den Reaktionen auf frühere Anpassungen 2022. Besonders hart trifft es das Gastgewerbe und den Einzelhandel – 77 Prozent der Gastronomie-Betriebe berichten von direkten negativen Auswirkungen.

„Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Erhöhung in der aktuellen Phase wirtschaftlicher Schwäche besonders schadet”, erklärte Ifo-Forscher Sebastian Link. Die weiteren Befunde der Umfrage:

  • 50 Prozent der betroffenen Firmen planen Preiserhöhungen
  • 28 Prozent wollen Investitionen kürzen
  • 21,7 Prozent planen explizit Personalabbau (gegenüber 10,6 Prozent bei früheren Erhebungen)

Politischer Zündstoff für die Koalition

Die Anpassung kommt zu einem heiklen Zeitpunkt für die Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Erhöhung als notwendigen Schritt gegen das Zurückfallen von Geringverdienern. Bei der Vorstellung der Verordnung betonte Bas das Bekenntnis der Regierung zur sozialen Stabilität – trotz wirtschaftlichem „Gegenwind”.

Doch die Branchenverbände gehen auf die Barrikaden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnte vor einer Insolvenzwelle durch die Kombination aus höheren Löhnen und gestiegenen Energiekosten. Die Gewerkschaften hingegen, allen voran der DGB, argumentieren: Selbst 13,90 Euro reichten nicht für ein Existenzminimum in Großstädten. Sie fordern weiter Tempo in Richtung 15 Euro.

Was kommt als Nächstes?

Mit dem Stichtag 1. Januar im Blick müssen Unternehmen jetzt Lohnabrechnungssysteme und Arbeitsverträge aktualisieren. Die dynamische Koppelung der Minijob-Grenze nimmt zwar etwas administrativen Druck, doch das Kernproblem bleibt: Wie lassen sich die höheren Personalkosten schultern?

Da bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro für 2027 feststeht, dürfte die Debatte um die „richtige” Mindestlohnhöhe nicht abebben. Experten erwarten, dass die Mindestlohnkommission Mitte 2027 erneut tagt, um über Anpassungen für 2028 zu beraten. Bis dahin wird sich zeigen, welche wirtschaftlichen Folgen der aktuelle Doppelschritt tatsächlich hat.


Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen auf Basis der Rechtslage vom 4. Dezember 2025. Arbeitgeber sollten für konkrete Vertragsanpassungen steuerliche oder juristische Beratung einholen.

Anzeige

PS: Stehen bei Ihnen Umstellungen in der Lohnabrechnung und Minijob-Grenzen an? Vermeiden Sie Stress und rechtliche Risiken – laden Sie den kostenlosen Praxis-Guide „Der Arbeitsvertrag“ herunter. Enthalten: fertige Formulierungen für Minijobs, Hinweise zum neuen Nachweisgesetz und Checklisten zur Vertragsanpassung – inklusive Hinweise zu möglichen Bußgeldern bis 2.000 €. Ideal für Personaler und Geschäftsführer, die jetzt schnell handeln müssen. Arbeitsvertrag-Muster jetzt kostenlos sichern

@ boerse-global.de