Mindestlohn, Aktivrente, Psychoschutz: Das ändert sich 2026
01.01.2026 - 03:25:12Ein umfassendes Gesetzespaket tritt in Kraft und erhöht den Mindestlohn, führt eine steuerbegünstigte Aktivrente ein und verschärft die Pflichten zum psychischen Arbeitsschutz.
Ab heute gilt in Deutschland ein umfassendes Paket arbeitsmarktpolitischer Reformen. Der Mindestlohn steigt, die “Aktivrente” startet und der psychische Arbeitsschutz wird verschärft. Für Unternehmen und Beschäftigte bedeutet das unmittelbare Anpassungen.
Mindestlohn steigt, Bürokratie wächst
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde. Diese deutliche Anhebung zieht die Anpassung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich nach sich. Für viele Betriebe im Niedriglohnsektor wird die Personalkostenplanung zur Herausforderung.
Eine oft übersehene, aber kritische Neuerung betrifft internationale Fachkräfte: Arbeitgeber müssen neu eingestellte Drittstaatsangehörige ab sofort am ersten Arbeitstag über deren Rechtsanspruch auf arbeitsrechtliche Beratung informieren. Diese Pflicht aus dem Aufenthaltsgesetz zielt auf bessere Integration und weniger Ausbeutung. Für die Personalabteilungen heißt das: Onboarding-Prozesse sofort anpassen, um Bußgelder zu vermeiden.
“Aktivrente” soll Silver Worker halten
Eine der signifikantesten Neuerungen ist die Einführung der “Aktivrente”. Das Modell soll ältere Arbeitnehmer länger im Job halten. Konkret bedeutet das: Rentner, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, profitieren von steuerlichen Freibeträgen.
* Die ersten 2.000 Euro des monatlichen Arbeitseinkommens (bzw. 24.000 Euro jährlich) bleiben steuerfrei.
Diese Maßnahme ist eine direkte Antwort auf den Fachkräftemangel. Sie zwingt Unternehmen zum Umdenken: Es geht nicht mehr nur um die Gewinnung junger Talente, sondern auch darum, erfahrenes Wissen mit flexiblen Modellen und finanziellen Anreizen zu binden. Für viele Best Ager dürften die Ruhestandspläne nun neu auf dem Prüfstand stehen.
Psychischer Arbeitsschutz wird Pflicht
Parallel rückt die psychische Gesundheit stärker in den Fokus der Regulierung. Das neue Forschungsprogramm der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) priorisiert klar die Bekämpfung psychischer Belastungen. Hintergrund sind alarmierende Zahlen: Studien aus dem Vorjahr zeigten, dass rund 70 Prozent der Beschäftigten regelmäßig unter Stress leiden.
Ab 2026 werden Unternehmen stärker in die Pflicht genommen, fundierte Gefährdungsbeurteilungen auch für psychische Risiken durchzuführen. Für Führungskräfte wird Resilienzförderung damit zur harten Compliance-Anforderung – und nicht mehr zur freiwilligen HR-Initiative. Die zentrale Frage lautet: Wie verhindern wir den kollektiven Burnout?
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Kleine Betriebe unter Anpassungsdruck
Die geballten Neuerungen stellen besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor eine Bewährungsprobe. Die Kombination aus steigenden Lohnkosten und bürokratischen Informationspflichten könnte viele Betriebe überfordern. Hinzu kommen die ebenfalls steigenden Zusatzbeiträge der Krankenkassen.
Branchenbeobachter sehen die Gefahr, dass Unternehmen, die ihre Prozesse nicht schnell genug digitalisieren und effizienter gestalten können, vom Markt verdrängt werden. Der Wettbewerb um adaptive Widerstandskraft hat begonnen.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, wie reibungslos die neuen Informationspflichten in der Praxis funktionieren. Erste Testfälle vor den Arbeitsgerichten sind wahrscheinlich. Zudem dürften Gewerkschaften die Mindestlohnerhöhung als Argument für kräftige Forderungen in den anstehenden Tarifverhandlungen nutzen. Das könnte die gerade beruhigte Inflationsdynamik wieder anfachen.
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