Miles, Mobility

Miles Mobility zahlt 25 Millionen Euro wegen manipulierter Parkdaten

25.12.2025 - 10:42:12

Carsharing-Anbieter Miles Mobility muss eine Rekordstrafe von 25 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen hat systematisch Parkgebühren hinterzogen, indem es GPS-Daten manipulierte. Die Berliner Staatsanwaltschaft schloss damit eines der aufsehenerregendsten Compliance-Verfahren der deutschen Sharing-Economy ab.

Die Ermittlungen, die nach Polizeirazzien im Oktober 2023 öffentlich wurden, offenbarten ein Muster technischer Manipulation. Zwischen Januar 2019 und Oktober 2023 überwies Miles Mobility Parkgebühren an Berlin und andere Kommunen nicht oder unvollständig. Die Systeme des Anbieters unterdrückten gezielt GPS-Daten-Übertragungen in gebührenpflichtigen Zonen.

Diese „systematischen Unterbrechungen“ verhinderten die automatische Erfassung von Parkvorgängen. In einigen Fällen lösten Mitarbeiter die Manipulationen sogar manuell aus – und umgingen so interne Kontrollmechanismen. Betroffen waren bis zu zwölf deutsche Städte, darunter Berlin, Hamburg, München und Köln.

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Die genaue Summe der hinterzogenen Gebühren lässt sich wegen der fehlenden Daten kaum beziffern. Die 25 Millionen Euro setzen sich aus dem geschätzten wirtschaftlichen Vorteil und einer strafenden Komponente zusammen.

Eine der höchsten Strafen für einen Mobilitätsanbieter

Die Geldbuße markiert eine der schwersten finanziellen Sanktionen gegen einen Mobilitätsanbieter in Deutschland. Miles Mobility akzeptierte die Verbandsgeldbuße und verzichtete auf Rechtsmittel. Damit sind die Verfahren gegen die Gesellschaft abgeschlossen.

„Die Annahme dieser Strafe signalisiert ein klares Eingeständnis der Verantwortung für organisatorisches Versagen während der Expansionsphase“, kommentiert ein mit dem Fall vertrauter Rechtsexperte. Das Geld floss bereits in die Berliner Landeskasse.

Unternehmensreaktion: Neue Compliance-Strukturen

Miles Mobility räumte in einer Stellungnahme „systematische Mängel“ im früheren Parkgebühren-Management ein. Seit den Razzien 2023 habe das Unternehmen voll kooperiert und seine Compliance-Strukturen grundlegend überholt.

„Wir haben die volle Verantwortung für die vergangenen Unregelmäßigkeiten übernommen“, erklärte ein Sprecher. Um Wiederholungen zu verhindern, setzt Miles nun auf:

  • Automatisierte Audits: Echtzeit-Tools prüfen die Konsistenz von GPS-Daten mit Parkrechnungen.
  • Externe Überwachung: Drittprüfer validieren die Schnittstellen zu städtischen Parksystemen.
  • Neuaufgestellte Compliance: Eine reorganisierte Rechts- und Compliance-Abteilung berichtet direkt an den Aufsichtsrat.

Das Unternehmen betont, die Strafe wirke sich nicht auf Service-Preise oder Betriebsstabilität aus.

Vertrauensbruch in Smart-City-Partnerschaften

Der Fall trifft einen neuralgischen Punkt im Verhältnis zwischen privaten Mobilitätsanbietern und öffentlicher Verwaltung. Städte wie Berlin gewähren Carsharing-Flotten Vergünstigungen – basierend auf einem vertrauensbasierten digitalen Datenaustausch. Dass ein Marktführer diesen digitalen Handschlag manipulierte, erschüttert die Grundlage dieser Kooperation.

„Digitale Compliance betrifft nicht nur den Datenschutz, sondern auch die Integrität von Abrechnungsdaten“, stellt ein Digital-Governance-Experte klar. „Wenn eine API zum Werkzeug der Steuerhinterziehung wird, müssen Städte ihr Audit-Regime für digitale Plattformen überdenken.“

Ausblick: Branche unter verschärfter Beobachtung

Miles Mobility will nun das Vertrauen der Kommunen zurückgewinnen. Der Reputationsschaden könnte jedoch nachwirken. Stadtparlamente in Hamburg und München wollen ihre Verträge mit dem Anbieter im ersten Quartal 2026 überprüfen.

Für die gesamte Branche dürfte das Urteil eine Welle von Audits auslösen. Kommunen in ganz Deutschland werden künftig wohl strengere Datenverifikationsprotokolle für alle app-basierten Mobilitätsdienste fordern. Der Trend geht weg von selbstgemeldeten Daten hin zu verifizierten, manipulationssicheren Telematik-Standards.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ durchblicken, dass das Verfahren gegen die Gesellschaft zwar abgeschlossen ist. Ermittlungen zur persönlichen Verantwortung einzelner Führungskräfte könnten jedoch – abhängig von der Beweislage – separat weiterlaufen.

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