Mietrecht II: Regierung plant Deckelung für Indexmieten
25.01.2026 - 12:26:12Die schwarz-rote Koalition will Indexmieten mit einer jährlichen Obergrenze von 3,5 Prozent deckeln. Der Vorstoß von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) stößt jedoch auf massiven Widerstand – sowohl von Mieterschützern als auch von Eigentümerverbänden.
Warum die 3,5-Prozent-Grenze alle verärgert
Das Herzstück des geplanten „Mietrecht II“-Pakets ist die Neuregelung für Indexmieten. Diese Vertragsform koppelt die Mieterhöhung direkt an die Inflation. In den vergangenen Jahren führte das zu Steigerungen von teils über sechs Prozent jährlich.
Hubigs Entwurf sieht nun eine strikte Kappungsgrenze vor. In angespannten Wohnungsmärkten dürften die Mieten künftig nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen. Aus Sicht der Ministerin ein ausgewogener Kompromiss. Doch genau dieser Mittelweg bringt beide Lager gegen sich auf.
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Mieterbund: „Pläne gehen nicht weit genug“
Der Deutsche Mieterbund hält die geplante Grenze für unzureichend. Verbandspräsidentin Melanie Weber-Moritz kritisiert, dass 3,5 Prozent immer noch über der Lohnentwicklung liegen könnten. Ihr Verband fordert stattdessen:
* Ein generelles Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen
* Eine noch schärfere Deckelung für bestehende Verträge
Aus Sicht der Mieterschützer bleibt der Entwurf damit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.
Eigentümer warnen vor Investitionsstopp
Auf der anderen Seite formiert sich der Widerstand der Vermieter. Verbände wie Haus & Grund sehen in der Deckelung einen unzulässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Ihre zentrale Sorge: Private Kleinvermieter könnten abgeschreckt werden.
Branchenvertreter argumentieren, dass Indexmieten für viele Eigentümer ein Schutz gegen den Wertverlust ihrer Einnahmen sind. Sie warnen vor einem Rückgang der Investitionsbereitschaft und davor, dass notwendige Instandhaltungen aufgeschoben werden könnten.
Druck in den Metropolen wächst
Die Regierung steht politisch unter Handlungsdruck. In Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München steigt der Anteil indexierter Neuverträge stetig. Schätzungen zufolge ist in Neubauprojekten mittlerweile jeder dritte bis fünfte Vertrag an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.
Neben der Indexmiete umfasst der Referentenentwurf weitere Punkte:
* Möblierungszuschläge müssen künftig transparent ausgewiesen werden und sich am Zeitwert orientieren.
* Kurzzeitvermietungen sollen auf einmalig sechs Monate begrenzt werden, um Umgehungen des Mieterschutzes zu erschweren.
Was kommt jetzt auf Mieter und Vermieter zu?
Der Entwurf befindet sich aktuell in der regierungsinternen Abstimmung. Marktbeobachter berichten bereits von verunsicherten Investoren, die Entscheidungen zurückstellen. Die hitzige Diskussion dieses Wochenendes zeigt: Das Thema betrifft nicht nur Juristen, sondern die gesamte Wohnungsbau-Investition.
Bis das Kabinett einen Beschluss fasst, werden die Lobbygespräche weitergehen. Ob die umstrittene 3,5-Prozent-Grenze im parlamentarischen Verfahren Bestand hat, ist völlig offen. Für Millionen Mieter und Vermieter bedeutet das weiterhin rechtliche Unsicherheit.
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