MAV-Wahlen, Kirchen

MAV-Wahlen 2026: Deutsche Kirchen starten Personalratswahlen unter neuen Regeln

24.12.2025 - 10:31:12

Die Personalratswahlen in Kirchen und Diakonie starten 2026 mit vereinfachten Vorschriften. Zentrale Termine und Schulungsoffensive stehen an.

Die Wahlen der Mitarbeitervertretungen (MAV) in deutschen Kirchen stehen bevor. Ab Januar beginnt die heiße Phase unter erstmals geltenden, vereinfachten Wahlregeln.

Die Weihnachtspause nutzen Verantwortliche in Kirchen und Diakonie, um die letzten Vorbereitungen für die Personalratswahlen 2026 zu treffen. Nach der Veröffentlichung des neuen Wahlleitfadens durch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 19. Dezember und der Bestätigung konkreter Wahltage in großen Diözesen steht der Fahrplan für den Wahlzyklus 2026. Die reguläre Wahlperiode läuft vom 1. Januar bis 30. April 2026.

Mehrere große kirchliche Arbeitgeber haben bereits einheitliche Wahltage festgelegt, um parallele Abstimmungen zu gewährleisten. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist der 18. März 2026 als einheitlicher Wahltermin verbindlich. Caritas-Einrichtungen wie die St. Nikolaus Kinder- und Jugendhilfe planen ihre Wahlen für Ende April, mit dem 22. April als bestätigtem Stichtag in einigen Regionen.

Die dringendste Aufgabe für bestehende Gremien ist die Bildung des Wahlausschusses. Diese muss laut Standardverordnung spätestens acht Wochen vor der Wahl erfolgen. Für Mitte-März-Wahlen bedeutet das eine Deadline Mitte Januar. Für den allgemeinen Wahlzeitraum endet die Frist zur Bildung des Ausschusses für viele Einrichtungen am 20. Januar 2026. Eine Verfehlung dieses Termins könnte die Gültigkeit der Wahl gefährden.

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Neue Wahlordnung vereinfacht Verfahren

Erstmals kommen die überarbeiteten Wahlregeln zur Anwendung, die am 1. Oktober 2025 in Kraft traten. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte die Änderungen bereits im September beschlossen. Ziel ist eine Vereinfachung und stärkere Angleichung an das allgemeine Betriebsverfassungsrecht.

Eine zentrale Neuerung: Die verpflichtende Mitarbeiterversammlung allein zur Wahl des Wahlausschusses entfällt in vielen Fällen. Die bestehende MAV kann den Ausschuss nun direkt per Beschluss einsetzen. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Zudem gibt es erweiterte Regelungen für digitale Kommunikation in der Vorbereitungsphase – die eigentliche Stimmabgabe bleibt jedoch analog, um das Wahlgeheimnis zu wahren.

Ver.di adressiert diese Neuerungen explizit in ihrem “MAV-Wahlleitfaden 2026”. Das Dokument bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Wahlvorstände, die erstmals nach den aktualisierten Vorgaben arbeiten müssen.

Schulungsoffensive startet im neuen Jahr

Mit dem feststehenden rechtlichen Rahmen verlagert sich der Fokus auf die Schulung der tausenden Wahlhelfer. Die Diakonie Mitteldeutschland startet ihre Online-Seminarreihe für Wahlausschüsse am 15. Januar 2026. Andere regionale Träger wie die AGMAV Württemberg melden bereits hohen Andrang. Deren Schulungssekretariat bleibt vom 22. Dezember bis 13. Januar geschlossen – ein Ansturm auf die Plätze wird unmittelbar nach der Wiedereröffnung erwartet.

Ein Schwerpunkt der Schulungen liegt auf dem „Vereinfachten Wahlverfahren“ für kleinere Einrichtungen mit bis zu 100 Beschäftigten. Dies betrifft einen Großteil der kirchlichen Betriebe, insbesondere Kindergärten und Pflegestationen.

Wahl als demokratisches Fundament in schwieriger Zeit

Die Wahlen finden in einer Phase erheblicher Belastungen für den kirchlichen Arbeitsmarkt statt. Fachkräftemangel und Strukturreformen prägen die Lage. Ver.di betonte in einer Stellungnahme zum neuen Leitfaden, diese Wahlen seien „gelebte Demokratie“ und entscheidend für den Erhalt fairer Arbeitsbedingungen.

Ein bemerkenswerter Unterton im aktuellen Wahlzyklus ist der explizite Appell gegen rechtspopulistische Tendenzen. Gewerkschafts- und Kirchenvertreter rufen die Beschäftigten auf, die Wahlen zur Stärkung demokratischer Werte innerhalb der kirchlichen Institutionen zu nutzen. Die MAV wird dabei als Bollwerk gegen Diskriminierung und Ausgrenzung am Arbeitsplatz positioniert.

Was kommt auf die Beschäftigten zu?

Die ersten Wochen des neuen Jahres werden entscheidend sein. Tausende Einrichtungen müssen ihre Wahlausschüsse bis zum 20. Januar formell einsetzen. Beschäftigte können ab Ende Januar oder Anfang Februar mit „Wahlausschreiben“ an ihren Arbeitsplätzen rechnen. Diese markieren den offiziellen Start der Kandidatenvorschlagsphase.

Mit den neuen Regeln und einem strafferen Zeitplan für die Gremienbildung lastet ein besonderer Druck auf den amtierenden Vertretungen. Sie müssen einen reibungslosen Übergang in die neue Amtszeit sicherstellen. Die demokratische Mitbestimmung in einem der größten Arbeitgeber Deutschlands steht auf dem Prüfstand.

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