Matrix-Manager, Stimmrecht

Matrix-Manager erhalten Stimmrecht in mehreren Betrieben

14.01.2026 - 12:44:12

Ein BAG-Urteil ermöglicht Managern mit mehrfacher Integration erstmals Stimmrechte in mehreren Betrieben. Wahlvorstände müssen bis März komplexe Zugehörigkeiten klären, um Anfechtungen zu vermeiden.

Deutsche Unternehmen stehen vor einem Wahlrechts-Puzzle: Manager mit Matrix-Funktionen können 2026 erstmals in mehreren Betrieben ihre Stimme abgeben. Das hat der Bundesarbeitsgericht (BAG) im Mai 2025 entschieden. Jetzt müssen Wahlvorstände bis März komplexe Zugehörigkeiten klären – sonst drohen Wahlanfechtungen.

Wahlvorbereitungen in kritischer Phase

Die reguläre Betriebsratswahl findet zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 statt. Doch schon jetzt, Mitte Januar, geraten die Vorbereitungen unter Druck. Grund ist das BAG-Urteil (7 ABR 28/24), das das traditionelle Konzept der „Hauptbetriebszugehörigkeit“ für Wahlzwecke ausgehebelt hat. Stattdessen zählt allein die Integration in die Arbeitsprozesse.

Das bedeutet: Ein in München ansässiger Manager, der Teams in Hamburg und Berlin führt, könnte in allen drei Betrieben wahlberechtigt sein. „Die klassische Betriebszugehörigkeit ist für das Wahlrecht nicht mehr entscheidend“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. „Es zählt, wer tatsächlich in den Arbeitsalltag vor Ort eingebunden ist.“

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Das neue „Mehrfach-Stimmrecht“ in der Praxis

Die Verwirrung ist groß. Das BAG urteilte am 22. Mai 2025, dass das Wahlrecht in einem Betrieb ein anderes nicht ausschließt – vorausgesetzt, die Integration ist gegeben. Besonders betroffen sind Matrix-Führungskräfte mit fachlicher Weisungsbefugnis über Mitarbeiter an anderen Standorten.

Geht das Engagement über sporadische Abstimmung hinaus? Ist es regelmäßig und strukturiert? Dann gilt die Integration als gegeben. Die Folgen sind praktisch spürbar: Mehr Wahlberechtigte können dazu führen, dass ein Betriebsrat mehr Mitglieder braucht oder mehr von der Arbeit freizustellen sind.

Wahlvorstände in der Beweispflicht

Die Last dieser Klärung lastet auf den gerade bestellten Wahlvorständen. Sie müssen bis März ermitteln, welche externen Manager tatsächlich integriert sind – auch wenn diese selten vor Ort sind. „Die Wahlvorstände haben jetzt eine investigative Rolle“, sagt eine Expertin. Sie müssen prüfen, wer wirklich Arbeit vor Ort anleitet.

Das Problem: Viele Personalabteilungen erfassen „funktionale Integration“ nicht in ihren Systemen. Seit dem 8. Januar versuchen sie, „Matrix-Landkarten“ für die Wahlvorstände zu erstellen. Das Risiko ist real: Ein Manager könnte in fünf Betrieben mitwählen wollen. Oder eine Gewerkschaft könnte das Wahlergebnis anfechten, weil wichtige Wähler fehlten.

Gewerkschaften mobilisieren ihre Mitglieder

Die strategische Dimension dieser Änderung wird immer klarer. Am 12. Januar betonten IG Metall und Marburger Bund die Bedeutung dieser Wahlen für Transformationsprozesse wie Digitalisierung und Dekarbonisierung.

Die Einbeziehung von Matrix-Managern – die oft näher an der Arbeitgeberposition stehen, aber nicht zu den leitenden Angestellten zählen – könnte das politische Gleichgewicht in Betriebsräten verschieben. Gleichzeitig pochen Gewerkschaften auf strenge Prüfung. Die IG Metall nannte Betriebsratswahlen einen „Souveränitätsakt der Belegschaft“.

Countdown bis zum Wahlstart

Die kommenden Wochen sind entscheidend. Die Wahlvorstände müssen die vorläufigen Wählerlisten bald veröffentlichen. Die Einspruchsfrist beträgt meist nur zwei Wochen. Rechtsexperten raten zu proaktiven Absprachen zwischen Unternehmen und Betriebsräten über die Kriterien für „Matrix-Integration“.

Doch angesichts der neuen Rechtslage rechnen viele mit einer Welle von Arbeitsgerichtsverfahren nach der Wahl. Die Betriebsratswahl 2026 wird nicht wie gewohnt ablaufen. Die Definition der „Belegschaft“ ist fluide geworden – und macht aus der Verwaltungsaufgabe „Wähler zählen“ ein komplexes Rechtsrätsel, das die deutsche Mitbestimmung für vier Jahre prägen wird.

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