Luxemburg-Konvention, Privilegien-Standard

Luxemburg-Konvention schafft neuen Privilegien-Standard

14.01.2026 - 11:43:12

Ein neuer Europaratsvertrag stärkt das Anwaltsgeheimnis, während die EU-Wettbewerbspolitik den Schutz interner Konzernjuristen ablehnt. Dies schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Ein neuer völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz der Anwaltschaft stellt Unternehmen und Behörden in Europa vor eine komplexe Gemengelage. Die sogenannte Luxemburg-Konvention des Europarats stärkt das Berufsgeheimnis – kollidiert aber mit der restriktiven Haltung der EU-Kommission zu Konzernjuristen.

Die Rechts- und Compliance-Abteilungen multinationaler Unternehmen navigieren durch eine Zeitenwende. Die am 13. Mai 2025 zur Unterzeichnung aufgelegte Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs gewinnt an Fahrt und nähert sich der Schwelle für ihr Inkrafttreten. Sie etabliert den ersten bindenden internationalen Vertrag, der die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Vertraulichkeit der Mandantenkommunikation schützt. Doch parallel hält die EU-Wettbewerbsbehörde an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Privileg für interne Juristen fest. Diese Kluft schafft erhebliche Rechtsunsicherheit.

Ein „Goldstandard“ für das Berufsgeheimnis

Das Abkommen markiert einen Meilenstein für den Schutz des Anwaltsgeheimnisses (Legal Professional Privilege, LPP). Der Vertrag soll die Rechtsstaatlichkeit stärken, indem er garantiert, dass Anwälte ohne Angst vor Belästigung, Überwachung oder unzulässiger Einmischung arbeiten können.

Zu den Kernbestimmungen gehören:
* Absolute Vertraulichkeit: Die Vertragsstaaten müssen die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten achten.
* Unabhängigkeit: Es müssen Garantien für die Unabhängigkeit von Rechtsanwaltskammern und -berufen geschaffen werden.
* Schutz vor Repressalien: Es werden konkrete Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen und Angriffe auf Anwälte festgelegt.

Bis Januar 2026 haben zahlreiche Staaten unterzeichnet, darunter Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und die Niederlande. Juristische Experten sehen das Abkommen auf dem Weg zur Ratifizierungsschwelle von acht Staaten. Dies signalisiert ein gemeinsames europäisches Bekenntnis zum „Berufsgeheimnis“ – einer Grundvoraussetzung für eine effektive Rechtsverteidigung und Compliance-Beratung.

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Kollisionskurs mit der EU-Wettbewerbspolitik

Trotz dieser Stärkung auf Europarats-Ebene bleibt ein fundamentaler Konflikt innerhalb der EU, insbesondere beim Schutz von Konzernjuristen. In einem vielbeachteten Schritt bekräftigte die Europäische Kommission in einem Wettbewerbspolitik-Brief vom 1. November 2025 ihre ablehnende Haltung. Sie hält an der ständigen Rechtsprechung (Akzo Nobel) fest, wonach interne Juristen aufgrund ihres Angestelltenverhältnisses nicht die gleiche Unabhängigkeit wie externe Anwälte besäßen.

Diese Dichotomie schafft ein komplexes Umfeld für Compliance-Verantwortliche. Während die neue Konvention den „Anwaltsberuf“ breit schützt, bedeutet die EU-Praxis, dass interne Compliance-Bewertungen und Rechtsgutachten von Mitarbeitern bei Überraschungsinspektionen („Dawn Raids“) weiterhin beschlagnahmt werden können.

Analysten warnen vor diesem „Flickenteppich“: Ein Dokument könnte vor einem nationalen Gericht durch die Konvention geschützt sein, in einer EU-Kartelluntersuchung aber offengelegt werden müssen. Unternehmen wird geraten, klar zwischen geschützter externer Beratung und potenziell angreifbarer interner Rechtsanalyse zu trennen.

Gerichtliche Klärungen und globale Herausforderungen

Die ersten Januarwochen 2026 brachten wichtige Klärungen. Am 12. Januar 2026 analysierten Experten ein Grundsatzurteil des französischen Kassationshofs aus dem Spätjahr 2025. Das Gericht bestätigte, dass das Anwaltsgeheimnis auch für Steuerberatung gilt – ein klares Signal gegen den Abbau von Vertraulichkeit im Namen der Transparenz.

Einen Tag später, am 13. Januar 2026, veröffentlichte die internationale Kanzlei Hogan Lovells ihren „Global Bribery, Investigations & Enforcement Outlook 2026“. Der Report betont, dass der Umgang mit Beweismitteln und schützenswerten Dokumenten in grenzüberschreitenden Verfahren zur zentralen Herausforderung des Jahres wird. Die Kanzlei warnt: Künstliche Intelligenz revolutioniere Ermittlungen und ermögliche eine schnellere Datenanalyse. Umso kritischer seien nun lückenlose Protokolle und die sorgfältige Trennung privilegierter Materialien. Multinationale Konzerne müssten die unterschiedlichen Regelungen in den USA, der EU und den neuen Europarats-Standard parallel im Blick behalten.

Ausblick: Ratifizierung und Harmonisierung

Der Fokus für 2026 liegt auf dem Ratifizierungsprozess und einem möglichen Beitritt der Europäischen Union selbst zur Konvention. Der Rat der Europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) drängt auf eine schnelle Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten, um einen einheitlich hohen Schutzstandard zu gewährleisten.

Doch der Weg zur Harmonisierung ist ungewiss. Angesichts der festen Haltung der Kommission bleibt fraglich, wie die EU ihre Wettbewerbspraxis mit den umfassenderen Schutzgedanken des Europarats in Einklang bringen will.

Für die Wirtschaft ist die Botschaft klar: Die Ära eines pauschalen Schutzes für interne Rechtsarbeit ist vorbei. Die neue Konvention bietet einen starken Schild für externe Beratung. Interne Compliance-Abteilungen müssen jedoch mit einem geschärften Bewusstsein für die Grenzen des internen Privilegs arbeiten. Bevor das Abkommen in Kraft tritt, müssen Rechtsabteilungen ihre Dokumentenrichtlinien und Kommunikationsprotokolle dringend überarbeiten – um nicht in der Lücke zwischen diesen sich wandelnden Rechtsregimen aufgerieben zu werden.

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