Lieferkettengesetz: Bürokratieabbau mit Haftungsrisiko
01.01.2026 - 00:42:12Ab heute entfällt die Berichtspflicht für deutsche Unternehmen – doch Experten warnen vor einer trügerischen Entlastung. Parallel verschärfen sich Produkthaftung und EU-Vorgaben.
Berlin/Heilbronn – Die Reform des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) tritt heute in Kraft und befreit den deutschen Mittelstand von der aufwändigen Berichterstattung. Was die Bundesregierung als „Bürokratieabbau-Paket“ feiert, entpuppt sich jedoch als zweischneidiges Schwert. Industrie- und Handelskammern sowie Compliance-Experten mahnen: Während die Berichtspflicht fällt, wachsen die Haftungsrisiken durch neue Produkthaftungsregeln und die bevorstehende EU-Richtlinie.
Kern der Reform ist die Abschaffung der jährlichen Meldepflicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese gilt rückwirkend für die Geschäftsjahre 2023 und 2024. Die Änderung geht auf die Wachstumsinitiative der Ampelkoalition von Mitte 2024 zurück und wurde am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen.
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Zudem ändert sich die Durchsetzung: BAFA setzt nun auf einen „dialogorientierten“ Ansatz. Bußgelder gibt es nur noch bei schwerwiegenden, vorsätzlichen Verstößen – ein deutlicher Schritt weg von der früheren strengen Haftung für Verwaltungsfehler.
Die Compliance-Falle: Pflichten bleiben bestehen
Doch Vorsicht: Die inhaltlichen Sorgfaltspflichten gelten unverändert. Unternehmen müssen weiterhin Risikomanagementsysteme unterhalten, regelmäßige Analysen durchführen und Präventivmaßnahmen umsetzen.
Der Irrglaube „kein Bericht bedeutet keine Compliance“ birgt erhebliche Risiken. BAFA behält sich anlassbezogene Kontrollen vor. Tritt ein Menschenrechtsverstoß in der Lieferkette zutage, müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Schutzsysteme funktionierten. Ohne die disziplinierende Wirkung des Jahresberichts könnten interne Prozesse vernachlässigt werden – eine gefährliche Lücke im Ernstfall.
Neue Haftungsrisiken: Produkthaftung und EU-Direktive
Während das LkSG entlastet, verschärft sich der regulatorische Gesamtrahmen 2026 spürbar. Die IHK Heilbronn-Franken wies bereits am 29. Dezember 2025 darauf hin: Die Produkthaftung wird ausgeweitet.
Die novellierte EU-Produkthaftungsrichtlinie, die dieses Jahr in deutsches Recht umgesetzt wird, schließt nun Software und digitale Dienstleistungen ein. Zudem erleichtert sie Geschädigten die Beweisführung. Defekte Komponenten oder global bezogene Software werden so zum neuen Klagefeld – mit direkten Überschneidungen zur Lieferketten-Compliance.
Gleichzeitig wirft die EU-Corporate-Sustainability-Due-Diligence-Directive (CSDDD) ihren Schatten voraus. Anders als das deutsche LkSG sieht sie zivilrechtliche Haftung vor. Bis zum Umsetzungsstichtag am 26. Juli 2027 bleiben Unternehmen weniger als 18 Monate Vorbereitungszeit für ein Regime, das Schadensersatzklagen bei Sorgfaltspflichtverletzungen ermöglicht.
Die Übergangsphase: Ruhe vor dem Sturm?
Das Jahr 2026 wird zur Schonfrist. Die Wachstumsinitiative beseitigt die Doppelbelastung durch deutsche und künftige EU-Berichtspflichten. Doch die Erwartungen von Kunden und Investoren an ESG-Leistungen steigen unabhängig davon weiter.
Bis Mitte 2027 wird das LkSG voraussichtlich vollständig durch die CSDDD ersetzt oder grundlegend angepasst. Dann kehren Berichtspflichten zurück – wahrscheinlich im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – und die zivilrechtliche Haftung wird eingeführt.
Für den deutschen Mittelstand gilt daher: Die Papierarbeit fällt weg, die Verantwortung bleibt. Wer jetzt Compliance-Strukturen abbaut, könnte bald vor den schärferen Haftungsrisiken aus Brüssel und dem modernisierten Produkthaftungsrecht stehen. Die scheinbare Entlastung von heute könnte sich als teure Falle von morgen erweisen.
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