Lieferkettengesetz, BAFA

Lieferkettengesetz: BAFA setzt jetzt auf gezielte Prüfungen

29.01.2026 - 12:24:12

Die BAFA setzt auf risikobasierte Prüfungen der internen Compliance, obwohl die externe Berichtspflicht ausgesetzt wurde. Umweltverbände nutzen den beschwerdebasierten Mechanismus bereits aktiv.

Die Bürokratie wird reduziert, doch die Kontrollen bleiben scharf: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Strategie zur Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) präzisiert. Während die umfassende externe Berichtspflicht ausgesetzt ist, geht die Behörde nun mit risikobasierten Prüfungen der internen Compliance-Unterlagen vor. Diese Neuausrichtung erfolgt unter wachsendem Druck von Umweltverbänden auf große Importeure.

Vom Berichtswesen zur Risikoanalyse

Die BAFA hat ihren Prüfmechanismus grundlegend verändert. Ursprünglich sollten ab 1. Januar 2026 systematisch die öffentlich eingereichten LkSG-Berichte geprüft werden. Nach der Entscheidung des Bundeskabinetts Ende 2025, die rückwirkende Berichtspflicht für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 abzuschaffen, hat sich der Fokus jedoch verschoben.

Die Wirksamkeit dieser fortgesetzten Durchsetzung zeigte sich bereits in dieser Woche. Am 28. Januar 2026 wurde bekannt, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine bedeutende Beschwerde gegen große Energieimporteure eingereicht hat, darunter den staatseigenen Konzern Sefe und den Versorger EnBW.

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Die Beschwerde wirft den Unternehmen Mängel bei der Sorgfaltspflicht in ihren Flüssigerdgas (LNG)-Lieferketten vor. Dieser Schritt unterstreicht, dass der „beschwerdebasierte“ Prüfmechanismus der BAFA voll funktionsfähig ist. EnBW bestätigte in einer Stellungnahme, dass eine frühere BAFA-Überprüfung aufgrund eines anderen Hinweises aus dem Frühjahr 2025 bereits ohne Feststellung von Verstößen abgeschlossen wurde. Dies zeigt, dass die Behörde komplexe Prüfverfahren aktiv bearbeitet und abschließt.

Der Fokus auf den Energiesektor dient als Warnung für andere Branchen. Selbst ohne den automatischen Auslöser eines fehlenden Jahresberichts laufen Unternehmen erhebliches Prüfrisiko, wenn NGOs oder Whistleblower substantiierte Beschwerden bei der BAFA einreichen.

Bürokratieabbau versus Sorgfaltspflicht

Hintergrund der revidierten Prüfstrategie ist die Bestrebung der Bundesregierung, nationale Gesetze mit der bevorstehenden europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) in Einklang zu bringen. Die Aussetzung der spezifisch deutschen Berichtspflicht sollte Doppelbelastungen vermeiden, da die EU-Richtlinie eigene Transparenzstandards einführen wird.

Juristen weisen jedoch darauf hin, dass die „Aussetzung“ in Vorstandsetagen oft missverstanden wird. Die Erleichterung betrifft ausschließlich die Veröffentlichung und Einreichung des Berichts. Sie befreit Unternehmen nicht von:
* Der Durchführung jährlicher Risikoanalysen
* Der Einrichtung eines funktionierenden Beschwerdemechanismus
* Der Abhilfe bei festgestellten Verstößen
* Der internen Dokumentation all dieser Schritte

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt zwar die Reduzierung des Berichtsaufwands, warnt seine Mitglieder aber weiterhin, dass die BAFA jederzeit Zugriff auf interne Aufzeichnungen verlangen kann.

Politische Kontroverse und Ausblick

Das Thema bleibt politisch umstritten. Am 27. Januar 2026 wurde im Bundestag ein Antrag eingebracht, der die Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die LkSG-Regulierung thematisiert. Während das Gesetz direkt nur für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern gilt, bleibt der „Durchreicheffekt“ auf kleinere Zulieferer ein Streitpunkt.

Oppositionsparteien kritisieren, dass die Ende 2025 gewährte bürokratische Entlastung nicht weit genug gehe, und fordern eine vollständige Aussetzung von Sanktionen bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Die Bundesregierung hält dagegen, dass die Einhaltung der LkSG-Kernstandards essenziell für die deutsche Glaubwürdigkeit im Menschenrechtsschutz und zur Vorbereitung auf die noch strengeren EU-weiten Regeln sei.

Für Compliance-Verantwortliche ist die Botschaft klar: Die Frist für den öffentlichen Bericht mag entfallen sein, aber die Aufsicht bleibt wachsam. Unternehmen sollten ihre interne Dokumentation prüfbereit halten, denn die BAFA kontrolliert nicht mehr nur das Abhaken von Formalien, sondern untersucht die tatsächlichen Zustände in den Lieferketten.

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