Clearway, Capital

Lemongrass Communications AG

29.08.2025 - 08:00:04

Clearway Capital fordert Transparenz bezüglich des von der GZO AG vorgeschlagenen Gläubigerausschusses

Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Rechtssache


29.08.2025 / 08:00 CET/CEST


Medienmitteilung Zürich, 29. August 2025 – Clearway Capital fordert von der GZO AG und den amtierenden Sachwaltern klare und transparente Verfahren im Vorfeld der Gläubigerversammlung vom 8. September. Nachdem die GZO AG die Bildung eines Gläubigerausschusses zur Aufsicht über die Arbeiten der amtierenden Sachwalter vorgeschlagen hat, sind für Clearway klar definierte Regeln unerlässlich, um ein verlässliches Verfahren und das Vertrauen aller Gläubigergruppen zu gewährleisten. Ein Ausschuss, der die gesamte Bandbreite der Gläubigerinteressen nicht ausreichend widerspiegelt, würde seine Glaubwürdigkeit verlieren und die Wirksamkeit des Aufsichtsgremiums einschränken. Sollte die Gläubigervertretung vor allem auf gleichgesinnte Interessen ausgerichtet werden, dann besteht die Gefahr, dass die Aufsicht über die Arbeiten der Sachwalter und die Genehmigung einzelner Transaktionen nicht dem wirtschaftlichen Risiko aller beteiligten Gläubigergruppen entspricht. Dies könnte zu Nachteilen für die Gläubiger führen, wie etwa der Genehmigung von Veräusserungen von Vermögenswerten unter einem fairen Marktwert. Besonders relevant ist dies vor dem Hintergrund der früheren Abschreibungen von Vermögenswerten durch die GZO AG und der zu null Bewertung des operativen Geschäfts im Rahmen des aktuellen Restrukturierungsplans. Die Grundlage für die Bewertung künftiger Transaktionen könnte dadurch verzerrt werden. Für Clearway sind deshalb folgende Anforderungen notwendig: Zusammensetzung des Ausschusses: Die Anzahl der Sitze, die jeder Gläubigerkategorie zugewiesen werden, muss vorgängig festgelegt werden; die Zusammensetzung muss das Verhältnis der ausstehenden Forderungen widerspiegeln. Abstimmungsmethodik: Die Abstimmung sollte auf der Grundlage der ausstehenden Gläubigerforderungen erfolgen und nicht pro Kopf; dies, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse das tatsächliche wirtschaftliche Risiko der Gläubiger abbilden. Transparenz: Die Regeln für die Nominierung, die Abstimmung und die Zusammensetzung des Ausschusses sowie die zugelassenen Forderungen müssen in den kommenden Tagen öffentlich zugänglich gemacht werden. Nominierung des Sachwalters: Michael Endres sollte als Kandidat für das Amt des Sachwalters die Möglichkeit erhalten, sich den Gläubigern an der Versammlung persönlich vorzustellen. Clearway hält zudem fest, dass die Einrichtung eines Gläubigerausschusses keine Alternative für den Ersatz der Sachwalter darstellen kann. Die amtierenden Sachwalter haben einen Restrukturierungsplan mitgetragen, der den Anforderungen an eine ausgewogene Behandlung aller Gläubigergruppen nicht gerecht wurde. Ihre Abwahl ist weiterhin Voraussetzung dafür, das Vertrauen in den Prozess und die Glaubwürdigkeit des Restrukturierungsplans wiederherzustellen. Über Clearway Capital: Clearway Capital Partners ist ein Investmentfonds, der in a.o. Situationen auf dem westeuropäischen Markt investiert und als verantwortungsbewusster Eigentümer Wertsteigerungen erzielen möchte. Mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Rechte von Anlegern und der Gewährleistung einer fairen Behandlung aller Stakeholder setzt sich Clearway Capital aktiv für transparente und gerechte Unternehmensführung ein. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, den Wert für Anleger zu maximieren und gleichzeitig einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft zu bewirken.   Kontakt für Medien: Lemongrass Communications AG susanne.muehlemann@lemongrass.agency
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Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei: Clearway_GZO_MM_29_08_25_D


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