Ladestrom-Pauschale, Regeln

Ladestrom-Pauschale abgeschafft: Neue Regeln für Firmen-Elektroautos

05.01.2026 - 05:39:12

Ab sofort müssen Arbeitgeber den Stromverbrauch für Dienstwagen genau nachweisen. Die bisherige pauschale Abrechnung ist mit dem Jahreswechsel ausgelaufen – das bedeutet mehr Bürokratie für Tausende Unternehmen.

Jahrelang war es einfach: Bis zum 31. Dezember 2025 konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten pauschal bis zu 70 Euro monatlich für das Laden von Elektroautos zu Hause steuerfrei erstatten. Für Plug-in-Hybride galten 35 Euro. Diese pauschale Abrechnung war beliebt, weil sie ohne detaillierten Nachweis des Stromverbrauchs auskam.

Doch seit dem ersten Arbeitstag 2026 ist Schluss mit dieser Vereinfachung. Das Bundesfinanzministerium hat die Regelung nicht verlängert. Für die Januar-Abrechnung dürfen die alten Pauschalen nicht mehr verwendet werden. Ein Übergangsfeld gibt es nicht. Unternehmen, die weiterhin die Pauschalen zahlen, riskieren Nachzahlungen der Lohnsteuer.

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Arbeitgeber stehen vor neuen steuerlichen Risiken, wenn sie die alten Pauschalen weiterzahlen — Nachzahlungen drohen. Gleichzeitig entscheidet die Wahl zwischen 1%-Regel und Fahrtenbuch über die tatsächliche Steuerlast, besonders bei Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen. Ein kostenloser Firmenwagenrechner vergleicht in Minuten beide Methoden, berücksichtigt Ladevorgänge und zeigt sofort, ob die neue 34‑Cent-Strompreispauschale oder individuelle Erstattung für Ihr Unternehmen günstiger ist. In 3 Minuten Firmenwagen-Steuer vergleichen

Zwei Wege zur steuerfreien Erstattung

An die Stelle der monatlichen Pauschale tritt ein System mit zwei Optionen. Beide erfordern jedoch einen entscheidenden Nachweis: den exakten Stromverbrauch in Kilowattstunden.

  1. Erstattung der tatsächlichen Kosten: Der Arbeitgeber erstattet den genauen Betrag, basierend auf dem individuellen Stromtarif des Mitarbeiters und der geladenen Menge.
  2. Neue „Strompreispauschale“: Als Alternative zum individuellen Tarif kann ein fester Cent-Betrag pro Kilowattstunde angesetzt werden. Für 2026 liegt dieser Wert bei 34 Cent pro kWh. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Strompreis für Privathaushalte.

Der entscheidende Punkt: Beide Methoden setzen einen separaten Stromzähler voraus. Schätzungen sind nicht mehr zulässig. Notwendig ist entweder eine Wallbox mit geeichtem Zähler, ein mobiles Messgerät oder verlässliche Daten aus der Fahrzeugsoftware. Ohne diesem Nachweis wird jede Erstattung als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil gewertet.

Mehr Aufwand für Personalabteilungen

Die neue Regelung bedeutet deutlich mehr administrativen Aufwand für Unternehmen. Während früher eine einfache Pauschale überwiesen werden konnte, muss nun monatlich der konkrete Verbrauch ermittelt und abgerechnet werden.

Flottenmanager müssen sicherstellen, dass alle Fahrer über die notwendige Technik verfügen. Das Finanzministerium stellt zwar klar, dass die Zähler nicht zwingend dem deutschen Eichrecht entsprechen müssen. Sie müssen den Verbrauch für das Dienstfahrzeug aber zuverlässig und getrennt vom Haushaltsstrom erfassen.

Steuerexperten warnen vor den Folgen von Fehlern. Wer die alten Pauschalen weiter zahlt, haftet für Steuernachforderungen. Die Erstattung muss nun strikt an die tatsächlich geflossene Energie gekoppelt sein.

Hintergrund: Trend zur präzisen Besteuerung

Das Aus der Pauschale passt in einen größeren Trend: Das deutsche Steuerrecht will geldwerte Vorteile immer genauer erfassen. Die alte Pauschale galt oft als ungerecht – sie begünstigte Wenigfahrer und benachteiligte Vielfahrer.

Das neue System soll fairer sein, erkauft sich dies aber mit Komplexität. Die Vereinfachungsregelung von 2017 war zuletzt bis 2025 verlängert worden. Während das Laden am Arbeitsplatz bis 2030 weiterhin pauschal steuerfrei bleibt, gelten für die heimische Ladestation nun strengere Vorgaben.

Was ändert sich für Fahrer?

Für die Beschäftigten bringt die Reform Vor- und Nachteile. Vielfahrer könnten finanziell profitieren. Wer monatlich 300 kWh lädt (etwa 1.500 Kilometer), erhielte mit der neuen 34-Cent-Pauschale rund 102 Euro steuerfrei – deutlich mehr als die alten 70 Euro.

Geringfahrer oder Besitzer von Plug-in-Hybriden, die selten laden, werden dagegen weniger erstattet bekommen. Die Erstattung spiegelt nun den tatsächlichen Verbrauch wider.

Der Markt reagiert bereits: Die Nachfrage nach „smarten“ Ladelösungen und automatisierten Abrechnungssystemen steigt. Software-Anbieter entwickeln Tools, die die notwendigen „Ladejournale“ automatisch erstellen und so den manuellen Aufwand minimieren sollen. Für Unternehmen gilt jetzt: Compliance prüfen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

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Übrigens: Personalabteilungen, die die Mehrarbeit bei der Abrechnung vermeiden wollen, nutzen gern ein praktisches Excel-Tool zur schnellen Entscheidung. Der kostenlose Firmenwagenrechner rechnet 1%-Regel vs. Fahrtenbuch durch, berücksichtigt Elektro- und Hybridförderungen und liefert sofort eine Empfehlung inklusive Beispielrechnung — ideal zur Vorbereitung für Lohnsteuer-Prüfungen und Compliance-Checks. Kostenlosen Firmenwagenrechner herunterladen

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