Ladepflicht, Gesetzesnovelle

Ladepflicht für Unternehmen: Ab Mai 2026 wird es ernst

19.01.2026 - 22:47:12

Eine verschärfte Gesetzesnovelle verpflichtet deutsche Betriebe ab Mai 2026 zum Ausbau von Ladestationen auf Parkplätzen. Bei Nichtumsetzung drohen empfindliche Strafen.

Ab Mai 2026 müssen deutsche Unternehmen massiv in Ladesäulen investieren. Eine verschärfte Gesetzesnovelle zwingt Betriebe mit Parkplätzen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Die Bundesregierung setzt damit die verschärfte EU-Gebäuderichtlinie um und wandelt Förderung in strikte Vorgaben.

Was ändert sich für Neubauten und Sanierungen?

Die Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) stellt die Regeln für gewerbliche Parkplätze auf den Kopf. Für Neubauten und große Renovierungen gelten künftig deutlich strengere Pflichten.

Neu errichtete oder umfassend sanierte Gewerbegebäude mit mehr als fünf Stellplätzen müssen mindestens eine Ladestation für je fünf Parkplätze installieren. Bei neuen Bürogebäuden könnte das Verhältnis sogar bei 1:2 liegen. Zusätzlich ist für die Hälfte aller Stellplätze die Verkabelung vorzubereiten. Das soll spätere Nachrüstungen erleichtern.

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Bestandsgebäude bekommen Übergangsfrist

Für den großen Bestand an gewerblichen Immobilien sieht der Entwurf eine Nachrüstpflicht vor. Eigentümer von Gebäuden mit mehr als 20 Parkplätzen haben bis zum 1. Januar 2027 Zeit.

Bis dahin müssen sie entweder eine Ladesäule für je zehn Stellplätze einrichten oder mindestens die Hälfte ihrer Parkplätze mit der notwendigen Infrastruktur verkabeln. Die neuen Vorgaben fordern zudem intelligente und bidirektionale Ladepunkte, die das Stromnetz stabilisieren können.

Wer ist betroffen – und wer nicht?

Die Pflicht trifft grundsätzlich alle gewerblichen Immobilien mit Parkplätzen: Büros, Einkaufszentren, Industrieanlagen. Die konkreten Anforderungen hängen vom Gebäudezustand ab.

Doch es gibt Ausnahmen. Eine Wirtschaftlichkeitsklausel befreit von der Pflicht, wenn die Kosten 7 Prozent des Renovierungsbudgets übersteigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihr Gewerbegebäude selbst nutzen, sind komplett ausgenommen.

Für alle anderen bedeutet Nichtumsetzung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen.

Von der Pflicht zur Chance: So profitieren Unternehmen

Die neue Ladepflicht ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine strategische Chance. Wer jetzt plant, sollte direkt die künftigen Standards anpeilen – sonst drohen doppelte Investitionen.

Ein gut ausgebautes Ladenetz am Arbeitsplatz wird zum wichtigen Personalvorteil. In Zeiten des Fachkräftemangels kann es Talente anziehen und binden. Für Kunden und Besucher steigt die Attraktivität des Standorts.

Geschickt umgesetzt, wandelt sich die Infrastruktur vom Kostenfaktor zur Einnahmequelle. Durch öffentliche Zugänglichkeit und intelligentes Lastmanagement können Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln. Ein Wachstumsmarkt für Elektrohandwerker und Dienstleister entsteht.

Hintergrund: Druck aus Brüssel treibt den Wandel voran

Der Gesetzesentwurf resultiert direkt aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie. Sie ist Teil des „Fit for 55“-Klimapakets. Ziel ist es, eine der größten Hürden für die Elektromobilität aus dem Weg zu räumen: die Sorge vor zu wenigen Lademöglichkeiten.

Das Laden am Arbeitsplatz gilt als zentraler Hebel. Hier stehen Fahrzeuge oft stundenlang – ideal für das Aufladen. Die nationale Strategie „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ priorisiert diesen Ausbau ebenfalls.

2026 wird zum Schaltjahr für die Elektromobilität. Parallel zur GEIG-Novelle tritt die EU-Alternativkraftstoff-Infrastruktur-Verordnung (AFIR) in Kraft. Sie standardisiert Bezahlsysteme und Daten an öffentlichen Ladestationen.

Ausblick: Ladeinfrastruktur wird zum Standard

Das endgültige Gesetz soll in den kommenden Monaten den Bundestag passieren. Es markiert den Übergang: Die Ladeinfrastruktur wird vom „Nice-to-have“ zur regulierten Standardausstattung, ähnlich wie Brandschutz oder Barrierefreiheit.

Die Zukunft geht noch weiter. Künftige Regelungen werden das Laden stärker mit eigenerzeugtem Ökostrom verbinden – etwa durch verpflichtende Solaranlagen auf Gewerbedächern.

Für deutsche Unternehmen ist die Botschaft klar. Die Zeit des Abwartens ist vorbei. Eine durchdachte Ladeinfrastruktur-Strategie gehört jetzt auf die Agenda jeder Geschäftsleitung. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wie schnell und wie smart der Wandel gelingt.

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