KI-Verordnung, Schulungspflicht

KI-Verordnung: Schulungspflicht wird zum Prüfstein für Unternehmen

02.02.2026 - 04:14:12

Die EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen zur nachweisbaren Schulung ihrer KI-Nutzer. Compliance-Experten warnen vor strengen Audits, die systematische Umsetzung und lückenlose Dokumentation prüfen werden.

Mit der Umsetzung der EU-KI-Verordnung rückt eine scheinbar formale Pflicht in den Fokus: die nachweisbare Schulung aller KI-Nutzer. Compliance-Experten warnen, dass Artikel 4 zum entscheidenden Audit-Kriterium werden wird.

Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt. Diese Vorgabe betrifft praktisch jedes Unternehmen – von der Personalabteilung mit automatisierten Bewerbungsfiltern bis zum Vertrieb, der KI-gestützte Prognosen nutzt. Der Gesetzgeber will ein grundlegendes Verständnis für Funktionsweise, Chancen und Risiken der Technologie schaffen.

Was Artikel 4 konkret fordert

Die Verordnung macht keine starren Vorgaben für standardisierte Trainings. Stattdessen liegt es in der Verantwortung der Organisationen, passende Maßnahmen zu entwickeln. Entscheidend ist der individuelle Kontext: Die Art des KI-Systems, sein Risikoprofil und die Vorkenntnisse der Mitarbeiter bestimmen den Schulungsbedarf. Ein Team, das ein Hochrisiko-System zur Personalauswahl bedient, benötigt deutlich umfangreichere Schulungen als Kollegen, die KI für einfache Textgenerierung nutzen.

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Die Kompetenz wird definiert als Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich potenzieller Risiken bewusst zu sein. Eine reine „Häkchen-Schulung“ wird nicht ausreichen.

Im Audit-Blick: Dokumentation und Kontinuität zählen

Für Prüfer wird Artikel 4 mehr sein als eine Formsache. Sie werden systematische Implementierung und lückenlose Dokumentation erwarten. Fehlende Nachweise können als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden – besonders, wenn ein Schaden entsteht.

Auditoren werden voraussichtlich vier Aspekte prüfen:
* Nachweisbare Maßnahmen: Schulungspläne, Teilnehmerlisten und Lernerfolgskontrollen müssen vorliegen.
* Rollenbasierte Inhalte: Die Schulung muss auf technische Kenntnisse und konkreten Einsatzkontext der Mitarbeiter zugeschnitten sein.
* Kontinuierlicher Prozess: KI entwickelt sich rasant. Regelmäßige Auffrischungen sind daher Pflicht.
* Integration in Governance: KI-Kompetenz muss Teil des gesamten Risikomanagements sein, nicht eine isolierte Maßnahme.

Strategischer Vorteil statt nur Bürokratie

Die Investition in KI-Kompetenz ist nicht nur eine regulatorische Pflicht. Sie kann zum strategischen Wettbewerbsvorteil werden. Mitarbeiter, die Grenzen und Möglichkeiten der Systeme verstehen, nutzen sie effektiver und treiben Innovationen voran.

Die Anforderungen stehen zudem in direktem Zusammenhang mit der DSGVO. Besonders bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder automatisierten Entscheidungen müssen datenschutzrechtliche Aspekte geschult werden. Fehlende Schulungen können hier doppelt teuer werden – durch Bußgelder sowohl aus der KI-Verordnung als auch aus der Datenschutz-Grundverordnung.

Ausblick: Freiwillige Standards und klare Haftung

Eine offizielle Zertifizierungspflicht für Schulungen gibt es zwar noch nicht. In Fachkreisen wird jedoch über freiwillige Verhaltenskodizes diskutiert, um Unternehmen Rechtssicherheit zu geben. Das von der EU-Kommission eingerichtete AI Office sammelt bereits Best Practices.

Für Unternehmen heißt es jetzt, proaktiv zu handeln. Der erste Schritt ist die Identifikation aller Mitarbeiter, die beruflich KI nutzen, und die Analyse ihres spezifischen Bedarfs. Die Entwicklung dokumentierter Schulungsprogramme minimiert nicht nur Compliance-Risiken, sondern auch zivilrechtliche Haftung bei KI-Fehlentscheidungen. Artikel 4 ist damit kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Kernbaustein für eine verantwortungsvolle KI-Strategie.

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