KI-Verordnung: EU plant Entlastungen vor entscheidender Phase
11.02.2026 - 01:21:12Die EU arbeitet an pragmatischen Anpassungen ihrer KI-Regeln, um Unternehmen vor der finalen Frist im August 2026 zu entlasten. Ein Jahr nach dem Start der ersten Verbote zeigt sich: Die Balance zwischen Innovation und Grundrechtsschutz bleibt eine Herausforderung.
Seit dem 2. Februar 2025 sind in der EU KI-Systeme mit „inakzeptablem Risiko“ verboten. Das betrifft staatliches Social Scoring, verhaltensmanipulierende KI und den Einsatz von Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen. Unternehmen, die auf Technologien zur biometrischen Kategorisierung setzten, mussten ihre Produkte vom Markt nehmen oder grundlegend anpassen. Die drohenden Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Umsatzes sorgten für klaren Handlungsdruck.
Die stille Pflicht: KI-Kompetenz für alle Mitarbeiter
Parallel zu den Verboten trat eine oft unterschätzte Vorschrift in Kraft: Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Belegschaft zu sorgen. Diese Regel gilt nicht nur für Hochrisiko-Systeme, sondern für ein breites Spektrum an KI-Anwendungen. Firmen müssen seitdem nachweisen, dass sie interne Strukturen für Schulungen aufgebaut haben. Diese vermitteln nicht nur technisches Know-how, sondern auch ethische und rechtliche Implikationen. Für viele Organisationen ist dies zu einem zentralen Baustein des Risikomanagements geworden.
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General Purpose AI: Neue Regeln für System-Modelle
Im August 2025 kamen spezifische Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) hinzu. Diese Kategorie umfasst leistungsstarke, vielseitige Modelle – wie sie für generative KI genutzt werden. Anbieter müssen seither Transparenzpflichten erfüllen und technische Dokumentationen bereitstellen. Die Aufsicht über diese systemrelevanten Modelle obliegt dem neu geschaffenen Europäischen KI-Büro (AI Office) in der Kommission. Es ist die zentrale Instanz für die einheitliche Durchsetzung der Verordnung in der gesamten EU.
Der „KI-Omnibus“: Pragmatismus vor der Deadline
Jetzt, kurz vor der vollständigen Anwendbarkeit des Gesetzes im August 2026, signalisiert Brüssel Flexibilität. Die aktuellen Verhandlungen über einen sogenannten „KI-Omnibus“ zielen auf Entlastungen ab. Der Grund: Die detaillierten Anforderungen für Hochrisiko-Systeme, die ab Sommer 2026 greifen sollen, überfordern besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der Kommissionsvorschlag sieht gezielte Unterstützung und vereinfachte Dokumentationspflichten vor.
Diskutiert wird auch, die Umsetzungsfristen an die Verfügbarkeit harmonisierter technischer Standards zu koppeln. Normungsgremien wie ETSI stehen unter Druck, rechtzeitig klare Vorgaben zu liefern. Die Debatte zeigt: Die EU ist bereit, auf wirtschaftliche Bedenken zu reagieren. Doch kann sie die Balance zwischen Sicherheit und Innovationsfähigkeit halten?
Wettlauf gegen die Zeit: Was kommt auf Unternehmen zu?
Die kommenden Monate sind entscheidend. Die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zum KI-Omnibus sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein. Ihr Ergebnis bestimmt, welche Lasten die Wirtschaft ab August 2026 wirklich trägt. Parallel müssen die EU-Mitgliedstaaten bis dahin KI-Reallabore (Regulatory Sandboxes) einrichten, um Innovationen in kontrolliertem Rahmen zu testen.
Für Unternehmen bleibt die Lage dynamisch. Wichtige Details sind noch im Fluss. Klar ist jedoch die Richtung: Der risikobasierte Ansatz bleibt das Herzstück. Transparenz, Sicherheit und menschliche Aufsicht werden zum europäischen Standard für jeden KI-Einsatz. Die Frage ist nur, wie praxistauglich die finalen Regeln ausfallen werden.
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